Blaulicht

Groß­kon­trol­le auf der BAB 31 legt mas­si­ve Sicher­heits­ver­stö­ße offen

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Behör­den­über­grei­fen­de Groß­kon­trol­le auf der BAB 31 deckt erheb­li­che Sicher­heits­män­gel auf

Am Mitt­woch, 3. Dezem­ber 2025, führ­te die Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden auf der Auto­bahn 31 in Fahrt­rich­tung Emden eine umfang­rei­che, behör­den­über­grei­fen­de Ver­kehrs­kon­trol­le durch. Auf dem Rast­platz Rhei­der­land über­prüf­ten Ein­satz­kräf­te zwi­schen 8 und 16 Uhr gezielt den gewerb­li­chen Güter­ver­kehr. Unter­stützt wur­de die Auto­bahn­po­li­zei Leer von der Poli­zei­in­spek­ti­on Aurich/Wittmund, dem Land­kreis Leer, dem Bun­des­amt für Logis­tik und Mobi­li­tät, dem Gewer­be­auf­sichts­amt sowie der DEKRA.

Die Bilanz der Kon­troll­maß­nah­me fiel deut­lich aus. Meh­re­re Fahr­zeu­ge wie­sen schwer­wie­gen­de tech­ni­sche Män­gel sowie Ver­stö­ße gegen Trans­port­vor­schrif­ten auf. Drei Fäl­le sta­chen dabei beson­ders hervor:

Bei einem pol­ni­schen Groß­raum­trans­port fehl­ten sämt­li­che Aus­nah­me­ge­neh­mi­gun­gen, obwohl das Fahr­zeug sowohl Über­brei­te als auch Über­hö­he auf­wies. Der gela­de­ne Wohn­con­tai­ner wur­de zudem auf einem Fahr­zeug trans­por­tiert, das für die­se Ladung unge­eig­net war. Eine ord­nungs­ge­mä­ße Siche­rung war nicht mög­lich. Die Wei­ter­fahrt wur­de untersagt.

Auch ein spa­ni­scher Groß­raum-Schwer­trans­port sorg­te für ein Ein­schrei­ten der Beam­ten. Das Fahr­zeug, das ein Belüf­tungs­sys­tem mit Über­hö­he sowie ein zusätz­li­ches Arbeits­fahr­zeug trans­por­tier­te, über­schritt durch einen ver­län­ger­ten Auf­bau die zuläs­si­ge Gesamt­län­ge deut­lich. Weder eine Erlaub­nis noch eine Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung lagen vor. Die Wei­ter­fahrt wur­de eben­falls unter­sagt und eine Umla­dung angeordnet.

Bei einem pol­ni­schen Glie­der­zug stell­ten die Kon­troll­kräf­te erheb­li­che tech­ni­sche Män­gel fest. Ein Innen­rei­fen des Anhän­gers war so stark abge­fah­ren, dass die Kar­kas­se frei­lag. Zusätz­lich dia­gnos­ti­zier­te die DEKRA Män­gel an der Brems­an­la­ge. Das Fahr­zeug wur­de als ver­kehrs­un­si­cher ein­ge­stuft. Erst nach Behe­bung der Män­gel darf der Fah­rer sei­ne Fahrt fortsetzen.

Neben die­sen gra­vie­ren­den Fäl­len doku­men­tier­ten die Beam­ten zahl­rei­che wei­te­re Verstöße:

  • Drei Fäl­le von Überladung

  • Zwölf Ver­stö­ße gegen die Ladungssicherung

  • Fünf Über­schrei­tun­gen der zuläs­si­gen Fahrzeugabmessungen

  • Drei Ver­stö­ße gegen das Güterkraftrecht

  • Fünf­zehn Ver­stö­ße gegen das Fahrpersonalrecht

  • Sechs Auf­fäl­lig­kei­ten im Zusam­men­hang mit dem Arbeitszeitgesetz

  • Ein Ver­stoß gegen das Arbeitsschutzgesetz

  • Ein Fall von Fah­ren ohne Fahrerlaubnis

Beson­ders auf­fäl­lig war das Ver­hal­ten zahl­rei­cher Ver­kehrs­teil­neh­mer im Vor­feld der Kon­troll­stel­le. Ein soge­nann­ter Geschwin­dig­keits­trich­ter, der zur schritt­wei­sen Redu­zie­rung der Geschwin­dig­keit ein­ge­rich­tet wur­de, wur­de von ins­ge­samt 179 Fah­rern nicht beach­tet – teil­wei­se wur­de die vor­ge­schrie­be­ne Geschwin­dig­keit erheb­lich über­schrit­ten. Die Poli­zei weist dar­auf hin, dass sol­che Maß­nah­men uner­läss­lich sind, um die Sicher­heit der Ein­satz­kräf­te und der kon­trol­lier­ten Fahr­zeu­ge zu gewährleisten.

Die Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden kün­dig­te an, dass wei­te­re Schwer­punkt­kon­trol­len fol­gen wer­den. Ziel sei es, die Ver­kehrs­si­cher­heit auf den regio­na­len Fern­stra­ßen nach­hal­tig zu erhö­hen und Ver­stö­ße im gewerb­li­chen Güter­ver­kehr kon­se­quent zu ahnden.

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