Wirtschaft
Gründungsboom in Niedersachsen: Immer mehr neue Unternehmen im Land!
Gewerbeanmeldungen in Niedersachsen steigen auch im ersten Halbjahr 2026
HANNOVER. Der Trend zu mehr Gewerbeanmeldungen hält in Niedersachsen weiter an: Im ersten Halbjahr 2026 wurden landesweit insgesamt 39.071 Gewerbe angemeldet. Nach Angaben des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) entspricht dies einem Anstieg von 7,1 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum (01.01. – 30.06.2025: 36.490 Anmeldungen).
(Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 079 vom 04.08.2026)
Zusammensetzung der Gewerbeanmeldungen
Die Gesamtzahl der 39.071 Anmeldungen in der ersten Jahreshälfte 2026 gliedert sich wie folgt auf:
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Neuerrichtungen: 33.141
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Zuzüge: 3.710
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Sonstige Anmeldungen: 2.220
Rechtsformen und Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen blieb mit einem Anteil von 80,2 % an allen Gewerbeanmeldungen die mit Abstand am häufigsten gewählte Rechtsform. Von den insgesamt 31.329 angemeldeten Einzelunternehmen entfielen 27.252 auf Neugründungen.
Geschlechterverteilung bei Neugründungen von Einzelunternehmen
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Männer: 17.334 Neugründungen
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Frauen: 9.918 Neugründungen
Die Frauenquote bei den Neugründungen von Einzelunternehmen lag damit bei 36,4 %. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (38,1 %) bedeutet dies ein leicht niedrigeres Niveau.
Staatsangehörigkeit der Gründerinnen und Gründer
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Deutsche Staatsangehörigkeit: 21.635 Neugründungen (79,4 %)
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Ausländische Staatsangehörigkeit: 5.617 Neugründungen (20,6 %)
Der Anteil deutscher Gründerinnen und Gründer erweist sich im zeitlichen Verlauf als sehr stabil (Vorjahr: 79,6 %).
Rückgang bei den Gewerbeabmeldungen und positiver Saldo
Gleichzeitig verringerte sich die Zahl der Gewerbeabmeldungen im ersten Halbjahr 2026 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2,3 % auf 27.312 (Vorjahreszeitraum 2025: 27.950 Abmeldungen).
Daraus ergibt sich für das erste Halbjahr 2026 ein deutlich positiver Saldo aus An- und Abmeldungen von +11.759 zu Gunsten der Anmeldungen, der somit noch klarer ausfiel als im Vorjahr.
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Gewerbeanmeldung vor Ort: Ablauf, Pflichten und rechtliche Vorgaben
Wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, steht zu Beginn vor administrativen Aufgaben. Grundsätzlich gilt: Ein Gewerbe muss immer bei der zuständigen Kommunalverwaltung – also der jeweiligen Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt des Betriebssitzes – angemeldet werden. Das Anmeldeverfahren folgt dabei bundesweit einheitlichen Vorgaben und ist auf einen strukturierten Ablauf ausgelegt.
Was gilt rechtlich als Gewerbe?
Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte Tätigkeit, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausgeübt wird.
Nicht jede selbstständige Tätigkeit fällt unter den Begriff des Gewerbes. Ausgenommen sind unter anderem:
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Freie Berufe: z. B. Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater
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Urproduktion: z. B. Land- und Forstwirtschaft
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Verwaltung eigenen Vermögens: sofern es sich nicht um eine im Handelsregister eingetragene Firma handelt
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Sozial unwerte Tätigkeiten: z. B. Hellsehen
Wann und von wem muss angemeldet werden?
Der Beginn eines stehenden Gewerbes, der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss gleichzeitig mit dem Tätigkeitsbeginn bei der zuständigen Stelle angezeigt werden. Anzeigepflichtig sind:
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Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
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Personengesellschaften: Hier ist jede bzw. jeder vertretungsberechtigte Gesellschafter anzeigepflichtig.
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Juristische Personen (z. B. GmbH, AG): Die juristische Person selbst wird vertreten durch ihre Organe angemeldet.
Behördenvernetzung: Automatischer Informationsfluss
Ein zentraler Vorteil der Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Kommunalverwaltung liegt in der internen Vernetzung der Stellen. Durch das Einreichen der Gewerbeanzeige werden maßgebliche Institutionen automatisch informiert, darunter:
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Finanzamt
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Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer (HWK)
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Gewerbeaufsichtsamt
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Berufsgenossenschaften
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Amtsgericht
Gebühren und Kosten
Die Gebühren für die Bearbeitung der Gewerbeanmeldung richten sich in Niedersachsen nach der Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO), Tarifstelle Nr. 40.1.2.1.
Die Höhe der Gebühr wird nach dem tatsächlichen Zeitaufwand berechnet. Es fallen jedoch höchstens 43,00 EUR an.
Sonderregelungen für überwachungsbedürftige Gewerbe (§ 38 GewO)
Für überwachungsbedürftige Gewerbezweige nach § 38 der Gewerbeordnung (GewO) gelten strengere Überprüfungspflichten bezüglich der persönlichen Zuverlässigkeit.
Erforderliche Nachweise:
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Führungszeugnis (Belegart O, zur Vorlage bei einer Behörde)
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Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart O, zur Vorlage bei einer Behörde)
Diese Unterlagen sind unverzüglich zu beantragen. Liegen sie bereits vor und sind nicht älter als drei Monate, können sie der Gewerbeanzeige direkt beigefügt werden. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, holt die zuständige Stelle die Auskünfte von Amts wegen ein. Die Dokumente werden in diesem Fall direkt an die Behörde übermittelt.
Gewerbetreibende aus dem EU-/EWR-Ausland:
Gemäß § 13b GewO reichen bei Gewerbetreibenden aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum entsprechende Unterlagen aus dem Herkunftsland aus. Die Behörde kann die Vorlage in beglaubigter Kopie sowie in beglaubigter deutscher Übersetzung verlangen.
Abwicklung und der „Einheitliche Ansprechpartner“
Die örtliche Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadtverwaltung. Für Dienstleistungserbringer besteht zudem die Möglichkeit, das Verfahren über den „Einheitlichen Ansprechpartner“ abzuwickeln – ein spezielles Serviceangebot der Kommunen und Länder zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren.
Benötigte Unterlagen auf einen Blick
Für die vollständige Gewerbeanmeldung werden je nach Rechtsform und Gewerbezweig folgende Dokumente benötigt:
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Personalausweis oder Reisepass
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Gegebenenfalls Handelsregisterauszug
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Gegebenenfalls Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer bzw. Handwerkskarte
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Gegebenenfalls gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnisurkunde
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Im Vertretungsfall: Schriftliche Vertretungsvollmacht
Dein Start beim LeserECHO-Verlag: Gestalte die regionale Medienwelt mit!
Die Medienlandschaft verändert sich rasant – und wer eigene Ideen, eine Leidenschaft für Content Creation und ein Gespür für regionale Geschichten mitbringt, findet hier die perfekte Plattform. Der LeserECHO-Verlag baut sein Netzwerk in Ostfriesland und dem Emsland weiter aus und sucht motivierte Medienberater (m/w/d) sowie kreative Köpfe, die die digitale Zukunft aktiv mitgestalten wollen.
Ob reichweitenstarke Newsportale, moderne Social-Media-Kanäle oder die eigene gedruckte Zeitung: Das Medienhaus LeserECHO verbindet klassische Berichterstattung mit innovativen Online-Strategien.
Was die Aufgabe ausmacht
Als Medienberater und Creator beim LeserECHO-Verlag geht die Rolle weit über die klassische Beratung hinaus. Es entsteht Raum, eigenen Content aufzubauen, über spannende regionale Themen zu berichten und Kunden fundiert durch die digitale Welt zu begleiten.
Die Kernaufgaben im Überblick:
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Medienkonzepte & Content: Entwicklung und Umsetzung moderner Medienkonzepte mit starkem Fokus auf Social Media.
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Markenpositionierung: Beratung von Kunden bei Online-Marketing-Kampagnen und strategischer Online-Positionierung.
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Wissenstransfer: Durchführung von Workshops und Schulungen für Partner und Kunden.
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Netzwerk & Betreuung: Verlässlicher Ansprechpartner für Kundenfragen und regionale Netzwerke.
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Eigenes Profil schärfen: Aufbau eigener Formate und Berichterstattung über relevante Themen der Region.
Wer perfekt ins Team passt
Das Angebot richtet sich an engagierte Persönlichkeiten und junge Medienschaffende, die Freude an digitaler Kommunikation haben und eigenverantwortlich arbeiten möchten:
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Erfahrung: Kenntnisse oder mehrjährige Erfahrung im Bereich Online-Marketing und Social Media.
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Creator-Spirit: Leidenschaft für das Erstellen von digitalem Content und Freude daran, Reichweite aufzubauen.
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Sprachkompetenz: Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
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Arbeitsweise: Strukturierte, zielorientierte und selbstständige Arbeitsorganisation.
Warum sich der Einstieg lohnt
Der LeserECHO-Verlag bietet eine etablierte Infrastruktur, jahrelange Branchenerfahrung und ein starkes Netzwerk. Das bietet den perfekten Nährboden, um direkt durchzustarten:
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Vielfältige Möglichkeiten: Verknüpfung von reichweitenstarken Newsportalen, Social-Media-Kanälen und Printmedien.
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Flexibles Modell: Ein Einstieg als freiberuflicher Partner in Ostfriesland oder im Emsland ist problemlos möglich.
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Attraktive Bedingungen: Leistungsorientierte Vergütung und anspruchsvolle, abwechslungsreiche Projekte.
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Erfahrung nutzen: Profitieren vom Know-how eines etablierten Medienhauses.
So gelingt der erste Schritt
Der Standard-Lebenslauf kann gerne im Anhang bleiben – im ersten Schritt zählt die Begeisterung und die eigene Vision. In der Bewerbungs-E-Mail sollte direkt spürbar sein, warum das Herz für Medien und Content Creation schlägt.
Was in der E‑Mail stehen sollte:
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Die persönliche Idee: Welches Thema, welches Format oder welche Nische in Ostfriesland/Emsland brennt darauf, umgesetzt zu werden? Welcher Content begeistert?
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Die Vorstellung: Wie sieht die Wunsch-Zusammenarbeit aus (z. B. freiberuflich als Partner) und wie lässt sich das eigene Know-how optimal einbringen?
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Die Rahmenbedingungen: Gehalts- bzw. Honorarvorstellung sowie der frühestmögliche Eintrittstermin.
Einfach die Ideen und Unterlagen direkt per E‑Mail senden an:
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