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Haft­be­fehl an Gren­ze bei Bun­de: 32-Jäh­ri­ger muss ins Gefängnis

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Haft­be­fehl an der Gren­ze: 32-Jäh­ri­ger wird bei Bun­de festgenommen

Bun­de – Bei einer Kon­trol­le an der deutsch-nie­der­län­di­schen Gren­ze hat die Bun­des­po­li­zei am Sonn­tag einen 32-jäh­ri­gen Mann fest­ge­nom­men, der mit Haft­be­fehl gesucht wur­de. Der Mann konn­te eine Geld­stra­fe in Höhe von 1.170 Euro nicht beglei­chen und muss nun für knapp andert­halb Mona­te in eine Justizvollzugsanstalt.

Der 32-Jäh­ri­ge war gegen 6:45 Uhr als Rei­sen­der in einem inter­na­tio­nal ver­keh­ren­den Fern­bus unter­wegs. Im Rah­men der der­zeit vor­über­ge­hend wie­der­ein­ge­führ­ten Grenz­kon­trol­len kon­trol­lier­ten Ein­satz­kräf­te der Bun­des­po­li­zei den Bus an der Kon­troll­stel­le an der Auto­bahn 280 auf der Rast­an­la­ge Bund­er­neu­land.

Bei der Über­prü­fung der Per­so­na­li­en stell­ten die Beam­ten fest, dass gegen den syri­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen ein Haft­be­fehl der zustän­di­gen Staats­an­walt­schaft vorlag.

Ver­ur­tei­lung wegen meh­re­rer Ver­kehrs- und Urkundendelikte

Der Mann war zuvor gericht­lich wegen Fah­rens ohne Fahr­erlaub­nis, Trun­ken­heit im Ver­kehr und Urkun­den­fäl­schung ver­ur­teilt wor­den. Um die Haft abzu­wen­den, hät­te er eine Geld­stra­fe in Höhe von 1.170 Euro bezah­len können.

Da ihm die Zah­lung jedoch nicht gelang, muss er die ver­häng­te Ersatz­frei­heits­stra­fe nun antre­ten. Ins­ge­samt geht es um eine Haft­dau­er von knapp andert­halb Mona­ten.

Dar­über hin­aus bestand in zwei wei­te­ren Fäl­len ein Inter­es­se der Jus­tiz an sei­nem der­zei­ti­gen Auf­ent­halts­ort.

Nach Abschluss der poli­zei­li­chen Maß­nah­men wur­de der 32-Jäh­ri­ge von der Bun­des­po­li­zei in die nächst­ge­le­ge­ne Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt ein­ge­lie­fert. Dort muss er nun die Haft­stra­fe verbüßen.

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