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Haft­be­fehl bei Grenz­kon­trol­le: 51-Jäh­ri­ger bei Bun­de festgenommen

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Bun­des­po­li­zei nimmt 51-Jäh­ri­gen an deutsch-nie­der­län­di­scher Gren­ze fest

Haft­be­fehl bei Kon­trol­le an der A 280 fest­ge­stellt – Mann muss 45 Tage Frei­heits­stra­fe verbüßen

Bun­de. Die Bun­des­po­li­zei hat in der Nacht von Frei­tag auf Sams­tag einen 51-jäh­ri­gen Mann an der deutsch-nie­der­län­di­schen Gren­ze bei Bun­de fest­ge­nom­men. Gegen den Mann lag ein Haft­be­fehl vor. Da er eine noch offe­ne Geld­stra­fe nicht bezah­len konn­te, muss er nun eine 45-tägi­ge Frei­heits­stra­fe verbüßen.

Der 51-Jäh­ri­ge war als Fahr­gast in einem grenz­über­schrei­ten­den Fern­rei­se­bus aus den Nie­der­lan­den nach Deutsch­land unter­wegs. Im Rah­men der vor­über­ge­hend wie­der­ein­ge­führ­ten Bin­nen­grenz­kon­trol­len hiel­ten Bun­des­po­li­zis­ten den Bus gegen 3:30 Uhr an der Rast­an­la­ge Bund­er­neu­land an der Auto­bahn 280 an.

Haft­be­fehl bei Kon­trol­le festgestellt

Bei der Über­prü­fung der Per­so­na­li­en des 51-jäh­ri­gen Bul­ga­ren stell­ten die Beam­ten fest, dass nach ihm mit einem Haft­be­fehl gesucht wurde.

Der Mann war im Novem­ber 2025 rechts­kräf­tig wegen Geld­wä­sche ver­ur­teilt wor­den. Aus die­sem Urteil war noch eine Geld­stra­fe in Höhe von 1.350 Euro offen.

Für den Fall, dass die Geld­stra­fe nicht bezahlt wer­den kann, war eine Ersatz­frei­heits­stra­fe von 45 Tagen vorgesehen.

Mann in Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt gebracht

Da der 51-Jäh­ri­ge die offe­ne Geld­stra­fe nicht bezah­len konn­te, wur­de er von den Bun­des­po­li­zis­ten fest­ge­nom­men und anschlie­ßend in die nächst­ge­le­ge­ne Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt gebracht.

Dort muss er nun die noch aus­ste­hen­de 45-tägi­ge Frei­heits­stra­fe verbüßen.

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