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Heiz­kos­ten­nach­zah­lung bringt vie­le Haus­hal­te in finan­zi­el­le Schwierigkeiten

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Die Woh­nungs­ge­nos­sen­schaf­ten und kom­mu­na­len Woh­nungs­ge­sell­schaf­ten in Nie­der­sach­sen und Bre­men war­nen davor, dass Mie­ter­haus­hal­te mit klei­ne­ren und mitt­le­ren Ein­kom­men auf­grund der rasant stei­gen­den Ener­gie­kos­ten erheb­li­che finan­zi­el­le Pro­ble­me bekom­men. Der Ver­band der Woh­nungs- und Immo­bi­li­en­wirt­schaft (vdw) ver­weist auf die viel­fäl­ti­gen Unter­stüt­zungs­mög­lich­kei­ten, die den Mie­tern zur Ver­fü­gung stehen.

Auf­grund der schon im Abrech­nungs­jahr 2021 emp­find­lich gestie­ge­nen Ener­gie­prei­se fal­len vie­le Neben­kos­ten­ab­rech­nun­gen höher als erwar­tet aus. Und auch im lau­fen­den Jahr muss vor allem für Hei­zung und Warm­was­ser mit wei­te­ren Preis­stei­ge­run­gen gerech­net wer­den. Die Preis­sprün­ge am Gas­markt lagen schon Anfang 2022 bei mehr als 80 Pro­zent, der Krieg in der Ukrai­ne hat die­se Ent­wick­lung noch ein­mal mas­siv beschleu­nigt. Etwa 55 Pro­zent aller vdw-Woh­nun­gen wer­den mit Gas beheizt.

Ver­bands­di­rek­to­rin Dr. Susan­ne Schmitt, betont:  

„Bei unse­ren sozi­al­ori­en­tier­ten Mit­glieds­un­ter­neh­men woh­nen zahl­rei­che Fami­li­en, Senio­ren, Allein­er­zie­hen­de und Berufs­an­fän­ger, die Monat für Monat scharf kal­ku­lie­ren müs­sen und auf bezahl­ba­re Miet­woh­nun­gen ange­wie­sen sind. Jetzt dro­hen mit der jähr­li­chen Neben­kos­ten­ab­rech­nung Nach­zah­lungs­for­de­run­gen, die vie­le von ihnen in wirt­schaft­li­che Schwie­rig­kei­ten brin­gen könn­ten. Wir sind sehr besorgt. Aber die Woh­nungs­wirt­schaft wird alles dar­an­set­zen, ihren Mie­tern nach Kräf­ten zu hel­fen. Nie­mand soll­te auf­grund der hohen Ener­gie­prei­se sei­ne Woh­nung und sein Zuhau­se ver­lie­ren müssen.

Den pri­va­ten Haus­hal­ten ste­hen eini­ge Mög­lich­kei­ten offen: Wir emp­feh­len den betrof­fe­nen Mie­tern, schnells­tens zu prü­fen, ob sie wohn­geld­be­rech­tigt sind und dem­zu­fol­ge auch den Heiz­kos­ten­zu­schuss erhal­ten kön­nen, den die Bun­des­re­gie­rung auf den Weg gebracht hat. Wohn­geld zu bean­tra­gen, ist gera­de in die­sen schwie­ri­gen Zei­ten nichts, für das man sich schä­men muss. Son­dern es dient dazu, dass man in sei­ner ver­trau­ten Woh­nung woh­nen blei­ben kann. Im Bedarfs­fall soll­ten sich die Mie­ter an die ört­li­che Wohn­geld­stel­le wenden.“

Bei der Berech­nung des Wohn­gelds wer­den ver­schie­de­ne Fak­to­ren berück­sich­tigt, z.B. die Grö­ße des Haus­halts, das monat­li­che Gesamt­ein­kom­men und die ört­li­che Mie­ten­stu­fe. So kann ein Vier-Per­so­nen-Haus­halt mit einem Brut­to­ein­kom­men von 3500 Euro pro Monat und einer zuschuss­fä­hi­gen Mie­te von 884 Euro (plus 25,80 Euro Heiz­kos­ten­ent­las­tung) in einer Stadt mit Mie­ten­stu­fe 5 mit einem Wohn­geld von 112,00 Euro rech­nen. Detail­lier­te­re Aus­kunft geben soge­nann­te Wohn­geld­rech­ner im Inter­net. Ergibt sich aus dem Wohn­geld­rech­ner ein posi­ti­ves Ergeb­nis, soll­te man sofort einen Wohn­geld­an­trag stel­len, damit kei­ne Zeit ver­streicht. Für Wohn­geld­be­rech­tig­te soll es im Som­mer zudem einen pau­scha­len Zuschuss zu den Heiz­kos­ten geben. Im Gespräch sind 135 Euro für einen Ein-Per­so­nen-Haus­halt, 175 Euro für zwei Per­so­nen und jeweils 35 Euro für jede wei­te­re Per­son im Haushalt.


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