Veranstaltung
Hygienekonzept vereinbart – Bremer Freimarkt findet statt.
Foto: Carolin Hinz / BTZ Bremer Touristik-Zentrale
Nach der Sommerwiese, die trotz Pandemiebedingen erfolgreich verlief, soll mit dem Freimarkt vom 15. bis zum 31. Oktober 2021 eine weitere Großveranstaltung in Bremen stattfinden. Die aktuell geltende Coronaverordnung lässt die Durchführung von Veranstaltungen mit höchstens 25.000 gleichzeitig anwesenden Personen unter bestimmten Maßgaben zu.
Die Durchführung der Sommerwiese in 2021 hat gezeigt, dass Großveranstaltungen mit einem guten Hygienekonzept wieder möglich sind. “Es gibt weiterhin coronabedingte Einschränkungen, so werden beispielsweise Abstandsregeln und die Maskenpflicht in den Karussellen und Geschäften beachtet”, sagt Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, und fügt mit einem Ausblick auf die kommenden Wochen an: “Der Freimarkt im Oktober und die Messe HanseLife im September sind positive Signale. Es gibt für die Veranstaltungsbranche und damit auch für das Schaustellergewerbe in 2021 wieder eine Perspektive, auch wenn diese noch immer eingeschränkt ist.”
Von der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa wurde ein Schutz- und Hygienekonzept erarbeitet und mit der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz abgestimmt.
Es enthält im Wesentlichen folgende coronabedingte Maßgaben:
- Die Zahl der sich zeitgleich auf der Veranstaltungsfläche aufhaltenden Personen wird unter Beachtung der Größe und Beschaffenheit der Veranstaltungsfläche auf 20.000 begrenzt.
- Zutritt zum eingezäunten Veranstaltungsgelände nur für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G-Kontrollen an den Eingängen).
- Einrichtung von zwei Eingangsbereichen mit großen Wartebereichen (am Nordausgang Hauptbahnhof und im Bereich Schlachthof).
- Einrichtung von vier Ausgängen (Hauptbahnhof-Nordausgang, Messe Haupteingang, Findorff/Durchgang an Halle 7, Schlachthof neben dem Eingangsbereich).
- eine Registrierung zur Kontaktnachverfolgung erfolgt in den Großzelten
- Karusselle und Geschäfte werden nur auf dem eingezäunten Veranstaltungsgelände aufgebaut.
- erforderliche Reduzierung der Karusselle und Geschäfte um etwa 30 Prozent auf 240 Betriebe
- Einrichtung von Aufenthaltsflächen für die Ausschank- und Imbissbetriebe und eine deutliche Reduzierung der Kapazitäten in den Großzelten, dies ist erforderlich zur Schaffung der Freiflächen für die Eingangsbereiche und zur Einhaltung der Abstandsregelungen.
- ein Musikprogramm kann angeboten werden
- der Auftritt von Künstlerinnen und Künstlern auf einer Bühne ist einschließlich Gesangsdarbietungen erlaubt, wenn ein Abstand von mindestens 4 Metern zwischen der Bühne und den Besucherinnen und Besuchern eingehalten wird. Das Tanzen und Singen in den Großzelten und Ausschankbetrieben ist im Übrigen wegen der hohen Viruslast nicht zulässig.
Die Planungen für den Freimarkt sind weitgehend abgeschlossen. Letzte Details werden unter Beteiligung der Schaustellerverbände in den nächsten Tagen abgestimmt. “Wir beobachten die gestiegenen Infektionszahlen in den letzten Tagen und Wochen, und die weitere Entwicklung der Pandemie bleibt natürlich abzuwarten”, sagt Senatorin Vogt, “aber ich hoffe, dass sich die Situation in den nächsten Wochen bis zum Veranstaltungsbeginn so entwickelt, dass die Durchführung des Freimarktes als Großveranstaltung mit den vorgegebenen Hygieneanforderungen verantwortbar bleibt. Schließlich haben wir beim Impfen große Fortschritte erlangt.”
Keine Großzelte auf dem Freimarkt
Große Biergärten als Alternative zu geschlossenen Zelten
Die bekannten Großzelte – Bayernfesthalle, Hansezelt und die Königsalm – werden in diesem Jahr auf dem Freimarkt fehlen. Nur das kleine Riverboat wird als geschlossenes Zelt während der Großveranstaltung vom 15. bis 31. Oktober 2021 aufgebaut werden.
Die Großzeltbetreiberinnen und ‑betreiber haben ihre Bewerbungen für den Freimarkt zurückgezogen. Anlass sind die aktuellen coronabedingten Anforderungen des Schutz- und Hygienekonzeptes. Zum einen die Begrenzung auf 20.000 Personen, die sich insgesamt zeitgleich auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten dürfen. Vor allem aber die Reduzierung der zulässigen Besucherinnen und Besucher in den Zelten zur Einhaltung der Abstandregelungen auf die Hälfte (maximal 1.250 Gäste pro Zelt) sowie das Sing- und Tanzverbot in geschlossenen Räumen. Vor Corona haben in den drei Großzelten an regulären Wochenenden jeweils bis zu 2.500 Personen gefeiert. Das Singen und Tanzen zur Musik der Livebands hat die besondere Atmosphäre in den Zelten ausgemacht. Hinzu kommt, dass die Kosten für den Auf- und Abbau der Zelte sehr hoch sind. Für die Großzeltbetreiberinnen und ‑betreiber macht das einen wirtschaftlichen Betrieb geschlossener Großzelte nicht möglich.
Als Alternative sollen an den drei Standorten große offene Ausschankbetriebe mit einer biergartenähnlichen Gestaltung aufgebaut werden, die teilweise überdacht sind. Für die kleineren Ausschank- und Imbissbetriebe werden Aufenthaltsflächen für den Verzehr von Speisen und Getränken ausgewiesen.
Diese veränderte Gestaltung erfolgt aufgrund einer Anpassung an die coronabedingten Rahmenbedingungen. Im Vordergrund des Freimarkts, der unverändert ein Familienfest ist, steht ein breites Angebot an interessanten Fahr- und Spielgeschäften für Jung und Alt.
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