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Hygie­ne­kon­zept ver­ein­bart – Bre­mer Frei­markt fin­det statt.

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Foto: Caro­lin Hinz / BTZ Bre­mer Touristik-Zentrale

Nach der Som­mer­wie­se, die trotz Pan­de­mie­be­din­gen erfolg­reich ver­lief, soll mit dem Frei­markt vom 15. bis zum 31. Okto­ber 2021 eine wei­te­re Groß­ver­an­stal­tung in Bre­men statt­fin­den. Die aktu­ell gel­ten­de Coro­na­ver­ord­nung lässt die Durch­füh­rung von Ver­an­stal­tun­gen mit höchs­tens 25.000 gleich­zei­tig anwe­sen­den Per­so­nen unter bestimm­ten Maß­ga­ben zu.

Die Durch­füh­rung der Som­mer­wie­se in 2021 hat gezeigt, dass Groß­ver­an­stal­tun­gen mit einem guten Hygie­ne­kon­zept wie­der mög­lich sind. “Es gibt wei­ter­hin coro­nabe­ding­te Ein­schrän­kun­gen, so wer­den bei­spiels­wei­se Abstands­re­geln und die Mas­ken­pflicht in den Karus­sel­len und Geschäf­ten beach­tet”, sagt Kris­ti­na Vogt, Sena­to­rin für Wirt­schaft, Arbeit und Euro­pa, und fügt mit einem Aus­blick auf die kom­men­den Wochen an: “Der Frei­markt im Okto­ber und die Mes­se Han­se­Li­fe im Sep­tem­ber sind posi­ti­ve Signa­le. Es gibt für die Ver­an­stal­tungs­bran­che und damit auch für das Schau­stel­ler­ge­wer­be in 2021 wie­der eine Per­spek­ti­ve, auch wenn die­se noch immer ein­ge­schränkt ist.”

Von der Sena­to­rin für Wirt­schaft, Arbeit und Euro­pa wur­de ein Schutz- und Hygie­ne­kon­zept erar­bei­tet und mit der Sena­to­rin für Gesund­heit, Frau­en und Ver­brau­cher­schutz abge­stimmt.
Es ent­hält im Wesent­li­chen fol­gen­de coro­nabe­ding­te Maßgaben:

  • Die Zahl der sich zeit­gleich auf der Ver­an­stal­tungs­flä­che auf­hal­ten­den Per­so­nen wird unter Beach­tung der Grö­ße und Beschaf­fen­heit der Ver­an­stal­tungs­flä­che auf 20.000 begrenzt.
  • Zutritt zum ein­ge­zäun­ten Ver­an­stal­tungs­ge­län­de nur für Geimpf­te, Gene­se­ne und Getes­te­te (3G-Kon­trol­len an den Eingängen).
  • Ein­rich­tung von zwei Ein­gangs­be­rei­chen mit gro­ßen War­te­be­rei­chen (am Nord­aus­gang Haupt­bahn­hof und im Bereich Schlachthof).
  • Ein­rich­tung von vier Aus­gän­gen (Haupt­bahn­hof-Nord­aus­gang, Mes­se Haupt­ein­gang, Findorff/Durchgang an Hal­le 7, Schlacht­hof neben dem Eingangsbereich).
  • eine Regis­trie­rung zur Kon­takt­nach­ver­fol­gung erfolgt in den Großzelten
  • Karus­sel­le und Geschäf­te wer­den nur auf dem ein­ge­zäun­ten Ver­an­stal­tungs­ge­län­de aufgebaut.
  • erfor­der­li­che Redu­zie­rung der Karus­sel­le und Geschäf­te um etwa 30 Pro­zent auf 240 Betriebe
  • Ein­rich­tung von Auf­ent­halts­flä­chen für die Aus­schank- und Imbiss­be­trie­be und eine deut­li­che Redu­zie­rung der Kapa­zi­tä­ten in den Groß­zel­ten, dies ist erfor­der­lich zur Schaf­fung der Frei­flä­chen für die Ein­gangs­be­rei­che und zur Ein­hal­tung der Abstandsregelungen.
  • ein Musik­pro­gramm kann ange­bo­ten werden
  • der Auf­tritt von Künst­le­rin­nen und Künst­lern auf einer Büh­ne ist ein­schließ­lich Gesangs­dar­bie­tun­gen erlaubt, wenn ein Abstand von min­des­tens 4 Metern zwi­schen der Büh­ne und den Besu­che­rin­nen und Besu­chern ein­ge­hal­ten wird. Das Tan­zen und Sin­gen in den Groß­zel­ten und Aus­schank­be­trie­ben ist im Übri­gen wegen der hohen Virus­last nicht zulässig.

Die Pla­nun­gen für den Frei­markt sind weit­ge­hend abge­schlos­sen. Letz­te Details wer­den unter Betei­li­gung der Schau­stel­ler­ver­bän­de in den nächs­ten Tagen abge­stimmt. “Wir beob­ach­ten die gestie­ge­nen Infek­ti­ons­zah­len in den letz­ten Tagen und Wochen, und die wei­te­re Ent­wick­lung der Pan­de­mie bleibt natür­lich abzu­war­ten”, sagt Sena­to­rin Vogt, “aber ich hof­fe, dass sich die Situa­ti­on in den nächs­ten Wochen bis zum Ver­an­stal­tungs­be­ginn so ent­wi­ckelt, dass die Durch­füh­rung des Frei­mark­tes als Groß­ver­an­stal­tung mit den vor­ge­ge­be­nen Hygie­ne­an­for­de­run­gen ver­ant­wort­bar bleibt. Schließ­lich haben wir beim Imp­fen gro­ße Fort­schrit­te erlangt.”

 


 

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Kei­ne Groß­zel­te auf dem Freimarkt

Gro­ße Bier­gär­ten als Alter­na­ti­ve zu geschlos­se­nen Zelten

Die bekann­ten Groß­zel­te – Bay­ern­fest­hal­le, Han­se­zelt und die Königs­alm – wer­den in die­sem Jahr auf dem Frei­markt feh­len. Nur das klei­ne River­boat wird als geschlos­se­nes Zelt wäh­rend der Groß­ver­an­stal­tung vom 15. bis 31. Okto­ber 2021 auf­ge­baut werden.

Die Groß­zelt­be­trei­be­rin­nen und ‑betrei­ber haben ihre Bewer­bun­gen für den Frei­markt zurück­ge­zo­gen. Anlass sind die aktu­el­len coro­nabe­ding­ten Anfor­de­run­gen des Schutz- und Hygie­ne­kon­zep­tes. Zum einen die Begren­zung auf 20.000 Per­so­nen, die sich ins­ge­samt zeit­gleich auf dem Ver­an­stal­tungs­ge­län­de auf­hal­ten dür­fen. Vor allem aber die Redu­zie­rung der zuläs­si­gen Besu­che­rin­nen und Besu­cher in den Zel­ten zur Ein­hal­tung der Abstand­re­ge­lun­gen auf die Hälf­te (maxi­mal 1.250 Gäs­te pro Zelt) sowie das Sing- und Tanz­ver­bot in geschlos­se­nen Räu­men. Vor Coro­na haben in den drei Groß­zel­ten an regu­lä­ren Wochen­en­den jeweils bis zu 2.500 Per­so­nen gefei­ert. Das Sin­gen und Tan­zen zur Musik der Live­bands hat die beson­de­re Atmo­sphä­re in den Zel­ten aus­ge­macht. Hin­zu kommt, dass die Kos­ten für den Auf- und Abbau der Zel­te sehr hoch sind. Für die Groß­zelt­be­trei­be­rin­nen und ‑betrei­ber macht das einen wirt­schaft­li­chen Betrieb geschlos­se­ner Groß­zel­te nicht möglich.

Als Alter­na­ti­ve sol­len an den drei Stand­or­ten gro­ße offe­ne Aus­schank­be­trie­be mit einer bier­gar­ten­ähn­li­chen Gestal­tung auf­ge­baut wer­den, die teil­wei­se über­dacht sind. Für die klei­ne­ren Aus­schank- und Imbiss­be­trie­be wer­den Auf­ent­halts­flä­chen für den Ver­zehr von Spei­sen und Geträn­ken ausgewiesen.

Die­se ver­än­der­te Gestal­tung erfolgt auf­grund einer Anpas­sung an die coro­nabe­ding­ten Rah­men­be­din­gun­gen. Im Vor­der­grund des Frei­markts, der unver­än­dert ein Fami­li­en­fest ist, steht ein brei­tes Ange­bot an inter­es­san­ten Fahr- und Spiel­ge­schäf­ten für Jung und Alt.

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