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HZA-OL: Kiosk­ver­käu­fer han­delt mit ille­ga­len E‑Zigaretten Zoll in Emden

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HZA-OL: Kiosk­ver­käu­fer han­delt mit ille­ga­len E‑Zigaretten Zoll in Emden deckt Steu­er­scha­den von 2.650,- EUR auf

 
 
Zoll stoppt ille­ga­len Vape-Han­del in Aurich: Flucht­ver­such bei Durch­su­chung gescheitert

AURICH / EMDEN – Ein Kiosk­ver­käu­fer aus Aurich muss sich nach einer Kon­trol­le des Haupt­zoll­amts Olden­burg wegen Steu­er­hin­ter­zie­hung und Ver­stö­ßen gegen das Tabak­steu­er­ge­setz ver­ant­wor­ten. Die Beam­ten deck­ten am 7. Febru­ar 2026 einen ille­ga­len Han­del mit E‑Zigaretten auf, der weit­rei­chen­de Kon­se­quen­zen nach sich zog.

Kon­trol­le im Kiosk führt auf die rich­ti­ge Spur

Im Rah­men einer rou­ti­ne­mä­ßi­gen Steu­er­auf­sicht kon­trol­lier­ten die Ein­hei­ten aus Emden und Nor­den einen ört­li­chen Kiosk. Dabei stie­ßen die Zöll­ner auf 15 E‑Zigaretten der Mar­ke „Fumot Tor­na­do 15.000“. Das Pro­blem: Die soge­nann­ten Vapes ver­füg­ten über kei­ner­lei Steu­er­ban­de­ro­len und waren mit jeweils 25 ml Liquid befüllt, was sie in die­ser Form als nicht ver­kehrs­fä­hig einstuft.

Beson­ders bri­sant: Der ange­trof­fe­ne Ver­käu­fer räum­te gegen­über den Beam­ten ein, die Waren eigen­stän­dig bezo­gen zu haben und die­se im Kiosk auf eige­ne Rech­nung an Pri­vat­kun­den zu ver­kau­fen – ohne Wis­sen des Laden­in­ha­bers. Die Beam­ten lei­te­ten umge­hend Straf­ver­fah­ren wegen Ver­dachts der Steu­er­hin­ter­zie­hung und Ver­stö­ßen gegen das Tabak­er­zeug­nis­ge­setz ein.

Dra­ma­ti­sche Sze­nen bei der Wohnungsdurchsuchung

Die Ermitt­lun­gen führ­ten die Beam­ten wenig spä­ter mit einem rich­ter­li­chen Durch­su­chungs­be­schluss zur Woh­nung des Beschul­dig­ten. Bei ihrer Ankunft beob­ach­te­ten die Ein­satz­kräf­te eine ver­däch­ti­ge Sze­ne: Eine unbe­kann­te Per­son trans­por­tier­te gera­de has­tig Kar­tons aus dem Hin­ter­ein­gang der Woh­nung in einen bereit­ste­hen­den Pkw.

Die Zöll­ner han­del­ten sofort und stopp­ten das Fahr­zeug. Bei der Kon­trol­le des 47-jäh­ri­gen Fah­rers bestä­tig­te sich der Ver­dacht: Im Kof­fer­raum befan­den sich zwei gro­ße Kar­tons mit wei­te­ren 224 ille­ga­len E‑Zigaretten. Auch gegen den Fah­rer wur­de ein Ver­fah­ren wegen Bei­hil­fe zur Steu­er­hin­ter­zie­hung eingeleitet.

Hoher Steu­er­scha­den sofort beglichen

Wäh­rend in der Woh­nung selbst kei­ne wei­te­ren Beweis­mit­tel gefun­den wur­den, stell­te der Zoll alle 239 Vapes sicher. Der ent­stan­de­ne Steu­er­scha­den wur­de auf ins­ge­samt 2.650 Euro fest­ge­setzt. Der Kiosk­ver­käu­fer muss­te die Sum­me noch vor Ort begleichen.

Die sicher­ge­stell­ten E‑Zigaretten wer­den nun als Beweis­mit­tel ein­be­hal­ten. Die wei­te­ren Ermitt­lun­gen über­nimmt die Straf­sa­chen­stel­le des Haupt­zoll­amts Bremen.

 

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