Blaulicht

Kör­per­ver­let­zung, Ver­stö­ße gegen das Pflichtversicherungsgesetz

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Leer — Körperverletzung

Am Frei­tag­abend um 22:40 Uhr schlug ein 19-Jäh­ri­ger Leera­ner in der Stra­ße Wes­ter­en­de einem 18-Jäh­ri­gen aus Leer mit der Faust ins Gesicht. Zuvor wur­de durch den glei­chen Beschul­dig­ten gemein­sam mit acht wei­te­ren männ­li­chen Per­so­nen im Alter von 14 bis 16 Jah­ren ein Haus­frie­dens­bruch began­gen. Dar­über hin­aus schlug der 19-Jäh­ri­ge eine Woh­nungs­tür an glei­cher Ört­lich­keit ein. Ent­spre­chen­de Straf­ver­fah­ren wur­den eingeleitet.

Ver­stö­ße gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Bun­de

In den Nach­mit­tags­stun­den des Frei­ta­ges wur­de in der Ost-West-Stra­ße um 16:15 Uhr ein 14-Jäh­ri­ger aus Bun­de mit einem E‑Scooter ange­trof­fen. Da für die­sen kein Ver­si­che­rungs­schutz bestand, wur­de die Wei­ter­fahrt unter­sagt und ein Straf­ver­fah­ren eingeleitet.

Wee­ner

Am Frei­tag­abend um 22:45 Uhr befuhr ein 16-Jäh­ri­ger Weenera­ner die Wie­sen­stra­ße mit sei­nem Klein­kraft­rad, ohne an die­sem ein Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen ange­bracht zu haben. Er miss­ach­te­te zunächst die Anhal­te­si­gna­le der Poli­zei­voll­zugs­be­am­ten und ver­such­te sich der Kon­trol­le zu ent­zie­hen. Auf der Ben­in­ga­stra­ße konn­te er sodann gestellt wer­den. Ein Straf­ver­fah­ren wur­de eingeleitet.


 

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