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Kul­tus­mi­nis­ter Grant Hen­drik Ton­ne: „Prä­senz sichern, Gesund­heit schützen”

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In Nie­der­sach­sen gel­ten ab mor­gen (Mitt­woch, 24.11.2021) wei­te­re Maß­nah­men zum Schutz des Schul- und Kita­be­trie­bes vor dem Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2. Unter ande­rem wer­den die Pflicht zum Tra­gen einer Mund-Nasen-Bede­ckung (MNB) auch im Unter­richt am Platz auf die Schul­jahr­gän­ge 1 und 2 aus­ge­dehnt, mehr­tä­gi­ge Schul­fahr­ten bis Ende des Schul­halb­jah­res am 31. Janu­ar 2022 unter­sagt und die 3G-Regeln für Schul­be­schäf­tig­te ein­ge­führt, wie Kul­tus­mi­nis­ter Grant Hen­drik Ton­ne erklärte.

Kul­tus­mi­nis­ter Ton­ne: „Die Pan­de­mie ent­wi­ckelt sich äußerst dyna­misch und geht zwangs­läu­fig auch an den Kin­dern und Jugend­li­chen nicht spur­los vor­bei. Hier haben wir auch auf­grund der bis­her feh­len­den Impf­mög­lich­kei­ten für die unter 12-Jäh­ri­gen hohe Inzi­den­zen. Die all­ge­mein schwie­ri­ge Lage wirkt sich daher indi­rekt auch auf das Sys­tem Schu­le aus. Wir ver­stär­ken den Schutz­wall erneut, damit die Kin­der und Jugend­li­chen wei­ter­hin in die Schu­len und Kitas gehen können.

Prä­senz sichern, Gesund­heit schüt­zen — das ist die aktu­el­le Auf­ga­be ange­sichts des der­zei­ti­gen Pan­de­mie­ge­sche­hens. Mit dem heu­te vor­ge­leg­ten Maß­nah­men­ka­ta­log set­zen wir wirk­sa­me Maß­nah­men um, damit dies wei­ter­hin gelingt. Lan­des­wei­te Schul- und Kita­schlie­ßun­gen soll es wei­ter­hin nicht geben.”

Fol­gen­de Schutz­maß­nah­men gel­ten neu zusätz­lich ab Mitt­woch, 24.11.2021:

I.    Mund-Nasen-Bede­ckung auch für Klas­sen 1 und 2:

Auch für Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Schul­jahr­gän­ge 1 und 2 gilt die Mas­ken­pflicht in den Unter­richts­räu­men, wenn sich die Schü­le­rin­nen und Schü­ler am Sitz­platz befin­den. Wei­ter­hin gilt, dass in den Schul­ge­bäu­den die Mund-Nasen-Bede­ckung zu tra­gen ist, aber wäh­rend der Pau­sen im Frei­en auf den Außen­ge­län­den, in den Men­sen beim Essen und Trin­ken sowie beim Sport­un­ter­richt die Mas­ke abge­legt wer­den kann. Auf die regel­mä­ßi­gen „Mas­ken­pau­sen” zir­ka alle 20 Minu­ten ist zu ach­ten. Je jün­ger die Kin­der, des­to mehr Pau­sen sind vorzunehmen.

Es gel­ten grund­sätz­lich wei­ter­hin die all­ge­mei­nen Hygie­ne­re­geln und regel­mä­ßi­ges Lüften.

II.   Tes­tun­gen plus „ABIT” — weni­ger Qua­ran­tä­ne notwendig:

Das Test­kon­zept — drei­mal in der Schul­wo­che zu Hau­se — wird um den Bau­stein des „anlass­be­zo­ge­nen Inten­siv­tes­tens” (ABIT) ergänzt. Bei einem Infek­ti­ons­ver­dacht tes­ten sich alle in der Lern­grup­pe — auch voll­stän­dig Geimpf­te und Gene­se­ne — fünf Schul­ta­ge hin­ter­ein­an­der. Die­se Fol­ge kann abge­bro­chen wer­den, wenn sich der Ver­dachts­fall durch einen nega­ti­ven PCR-Test nicht bestä­tigt. Damit wird „Tes­ten statt Qua­ran­tä­ne” zum Regel­vor­ge­hen. Schu­li­sche Kon­takt­per­so­nen der Infi­zier­ten müs­sen fort­an nicht mehr ermit­telt und in Qua­ran­tä­ne geschickt wer­den — Anschär­fun­gen durch die Gesund­heits­äm­ter sind nach wie vor im Ein­zel­fall mög­lich. Die­ses Vor­ge­hen ist mit dem Lan­des­ge­sund­heits­amt abgestimmt.

III. 3G am Arbeitsplatz:

Für alle Beschäf­tig­ten gilt ab mor­gen am Arbeits­platz 3G — das gesam­te Schul­per­so­nal muss nach­weis­lich geimpft oder gene­sen oder getes­tet sein. Die­ser Nach­weis muss doku­men­tiert wer­den, die Nach­weis­pflicht ist im neu­en Infek­ti­ons­schutz­ge­setz des Bun­des festgelegt.

Nicht geimpf­tes oder gene­se­nes Per­so­nal muss sich täg­lich tes­ten. Zwei Tests stellt der Arbeit­ge­ber für Tes­tun­gen in der Schu­le unter Auf­sicht. Drei Tests pro Woche müs­sen vom Per­so­nal eigen­ver­ant­wort­lich bei­gebracht wer­den, bei­spiels­wei­se über Nach­wei­se aus einem Test­zen­trum oder einer Apotheke.

Die Schul­lei­tun­gen kön­nen für die Kon­trol­le zustän­di­ge Per­so­nen benen­nen. Geimpf­te und Getes­te­te kön­nen sich frei­wil­lig anlass­be­zo­gen tes­ten, soweit die Kapa­zi­tä­ten in der Schu­le es zulassen.

Auch bei den Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen gilt 3G. Bei Abfra­gen und Kon­trol­len sind hier die Trä­ger als Arbeit­ge­ber in der Verantwortung.

IV.  Klas­sen­fahr­ten und Ausflüge:

Mehr­tä­gi­ge Schul­fahr­ten im Sin­ne des Schul­fahr­ten­er­las­ses ins In- und Aus­land wer­den bis ein­schließ­lich 31. Janu­ar 2022 unter­sagt. Bei ein­tä­gi­gen Fahr­ten und auch bei mehr­tä­gi­gen Fahr­ten ist eine kurz­fris­ti­ge Stor­nie­rungs­frist (1 Woche) vor­zu­se­hen. Vor der Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tung sol­len die Schu­len mit Blick auf das jeweils aktu­el­le Infek­ti­ons­ge­sche­hen prü­fen, ob das päd­ago­gi­sche Inter­es­se an der Ver­an­stal­tung das infek­tio­lo­gi­sche Risi­ko überwiegt.

V.  Schul­ver­an­stal­tun­gen:

Ver­an­stal­tun­gen wie Advents­fei­ern oder Weih­nachts­kon­zer­te sind in der Klas­sen- und Schul­ge­mein­schaft mög­lich. Auf exter­ne Besu­che­rin­nen und Besu­cher muss aller­dings ver­zich­tet wer­den. Das gilt auch für die Teil­nah­me Erziehungsberechtigter.

Eltern­aben­de und Eltern­sprech­ta­ge soll­ten vor­ran­gig digi­tal abge­hal­ten wer­den. Soll­ten sie als Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen aus­ge­rich­tet wer­den, gilt die 2G-Plus-Regel bei zusätz­li­cher durch­ge­hen­der Mas­ken­pflicht sowie Ein­hal­tung der Abstandsregeln.

Kul­tus­mi­nis­ter Ton­ne: „Wir pas­sen das Regel­werk der pan­de­mi­schen Lage an und unter­neh­men gro­ße Anstren­gun­gen, den Schul­be­trieb in Prä­senz für die Schü­le­rin­nen und Schü­ler zu sichern. Damit ein­her gehen durch­aus neue Ver­fah­ren, die sich erst ein­spie­len müs­sen und eine wei­te­re Her­aus­for­de­rung für die Schu­len dar­stel­len. Dafür gilt es Nach­sicht auf­zu­brin­gen. Kita und Schu­le sicher­zu­stel­len ist auch in der 4. Wel­le eine Her­ku­les­auf­ga­be. Mei­nem Respekt kön­nen sich die Schul­lei­tun­gen und Lehr­kräf­te, die Erzie­he­rin­nen und Erzie­her und die päd­ago­gi­schen Fach­kräf­te eben­so sicher sein wie mei­ner Unter­stüt­zung. Allen ist klar, dass es zur Siche­rung des Prä­senz­be­trie­bes gro­ßer Anstren­gun­gen bedarf. Die­se Anstren­gun­gen sind aber zwin­gend not­wen­dig: Mehr denn je geht es um die Kin­der und Jugendlichen!”


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Schul­stress führt zu Ängs­ten der Schü­ler und sor­gen­vol­ler Hilf­lo­sig­keit der Eltern. Dass dabei der Spaß am Ler­nen ver­lo­ren geht, über­rascht nie­man­den. Des­halb reagie­ren Kin­der manch­mal auch aggres­siv und abweh­rend auf alles, was mit Schu­le und Ler­nen zu tun hat.

Ursa­chen von Schulproblemen

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Stand­ort Tele­fon­num­mer
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