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Laden­dieb führt Schuh­wech­sel im Geschäft durch — wei­te­re Meldungen

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POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden für den 29.02.2024

 
 

Laden­dieb führt Schuh­wech­sel im Geschäft durch++ Fah­ren ohne Pflicht­ver­si­che­rung ++ Ver­kehrs­un­fall mit ver­letz­ten Personen++Kennzeichendiebstahl ++ Betrug beim Job­an­ge­bot ++ Erlö­schen der Betriebs­er­laub­nis in meh­re­ren Fällen

 

Emden — Laden­dieb führt Schuh­wech­sel im Geschäft durch

Am 28.02.2024 gegen 20:45 Uhr mel­de­te eine Mit­ar­bei­te­rin eines Dis­coun­ters in der Teu­to­nen­stra­ße in Emden einen Laden­dieb­stahl bei der Poli­zei. Vor Ort tra­fen die Beam­ten auf einen 35-jäh­ri­gen Täter. Die­ser wur­de durch Mit­ar­bei­ter dabei beob­ach­tet, wie er im Geschäft die eige­nen Schu­he aus­zog und gegen ein neu­es Paar aus dem Regal wech­sel­te. Er ergriff anschlie­ßend eine Ker­ze aus dem Laden und pas­sier­te den Kas­sen­be­reich, ohne die­se Gegen­stän­de zu bezah­len. Die Schu­he und die Ker­ze muss­te der Mann wie­der abge­ben. Er muss sich nun in einem Ermitt­lungs­ver­fah­ren verantworten.

Leer — Fah­ren ohne Pflichtversicherung

Am 28.02.2024 gegen 19:00 Uhr befuh­ren Beam­te der Poli­zei den Leera­ner Innen­stadt­be­reich im Rah­men ihrer Strei­fen­tä­tig­keit. Dabei führ­ten sie am Bahn­hofs­ring eine Ver­kehrs­kon­trol­le eines Pkw durch. Im Zuge die­ser Kon­trol­le stell­ten die Beam­ten fest, dass der Ver­si­che­rungs­schutz des geführ­ten Pkw vor Mona­ten erlo­schen war. Sowohl der 35-jäh­ri­ge Fahr­zeug­füh­rer, als auch der 25-jäh­ri­ge Hal­ter des Pkw müs­sen sich nun in einem Ermitt­lungs­ver­fah­ren ver­ant­wor­ten. Die Wei­ter­fahrt mit dem Pkw wur­de durch die Beam­ten untersagt.

Moorm­er­land — Ver­kehrs­un­fall mit ver­letz­ten Personen

Am 28.02.2024 gegen 15:30 Uhr kam es auf der Fir­re­ler Stra­ße in Hesel in Fahrt­rich­tung Fir­rel zu einem Ver­kehrs­un­fall mit zwei ver­letz­ten Per­so­nen. Zuvor befuhr eine 77-jäh­ri­ge Füh­re­rin eines Pkw die Stra­ße und kol­li­dier­te mit dem Pkw eines 53-Jäh­ri­gen, der auf der Fir­re­ler Stra­ße stand und beab­sich­tig­te nach links in die Stra­ße “Bum­mert” abzu­bie­gen. Bei­de Fahr­zeu­ge wur­den so stark beschä­digt, dass sie nicht mehr fahr­be­reit waren. Dar­über wur­den bei­de Fahr­zeug­füh­rer durch den Zusam­men­stoß ver­letzt und muss­ten in umlie­gen­den Kran­ken­häu­sern behan­delt wer­den. Die Fahr­bahn der Fir­re­ler Stra­ße war zur Unfall­auf­nah­me und Ber­gung der Fahr­zeu­ge zwi­schen­zei­tig in bei­den Fahrt­rich­tun­gen gesperrt.

Leer- Kenn­zei­chen­dieb­stahl

Am 28.02.2024 kam es in der Zeit von 07:30 Uhr bis 09:30 Uhr zu dem Dieb­stahl eines Kenn­zei­chen­paa­res mit Orts­ken­nung Aurich, wel­ches zu einem Pkw VW gehört, der im genann­ten Zeit­raum auf einem Park­platz an der Ems­stra­ße abge­stellt war. Zeu­gen, die sach­dien­li­che Hin­wei­se zu dem Dieb­stahl geben kön­nen, wer­den gebe­ten, die Leera­ner Poli­zei zu kontaktieren.

Emden — Betrug beim Jobangebot

Eine 29-jäh­ri­ge Frau mit Wohn­sitz in Emden war auf der Suche nach einer Tätig­keit auf ein Job-Ange­bot auf einer Social-Media-Platt­form gesto­ßen. Dort wur­de im Namen eines bekann­ten deut­schen Zustel­lungs­un­ter­neh­mens eine Job­an­zei­ge als Zustel­le­rin ange­bo­ten. Die Frau nahm unter der ange­ge­be­nen Tele­fon­num­mer per Mes­sen­ger Kon­takt zum Anbie­ter auf. Die 29-jäh­ri­ge bekam von dort die Mit­tei­lung, dass sie für Ihre Bewer­bung ein Füh­rungs­zeug­nis bräuch­te. Die­ses wür­de 50 Euro kos­ten, wel­che sie vor­ab zu leis­ten hät­te. Da nicht nur Sie son­dern auch eine wei­te­re Per­son sich dort bewer­ben woll­te, über­wies die Frau 100 Euro auf eine ihr genann­tes Kon­to. Danach brach der Kon­takt zu dem Anbie­ter ab. In die­sem Fall war das gesam­te angeb­li­che Job­an­ge­bot, wel­ches unbe­rech­tigt den bekann­ten Namen der deut­schen Zustell­fir­ma nutz­te, gezielt auf rumä­ni­scher Spra­che gehal­ten wor­den, um Job­su­chen­de in der Bun­des­re­pu­blik gezielt zu betrü­gen, da die Täter offen­sicht­lich davon aus­ge­hen, dass Bür­ger aus ande­ren EU-Staa­ten das Ver­fah­ren zum Füh­rungs­zeug­nis nicht bekannt ist. Daher ist damit zu rech­nen, dass die­se fal­schen Ange­bo­te auch in wei­te­ren Spra­chen ange­bo­ten wer­den, um Arbeit­su­chen­de in die Irre zu füh­ren und Geld zu ertrü­gen. Ein Füh­rungs­zeug­nis in Deutsch­land wird nur über zwei mög­li­che Wege erlangt und kann auch nur von dem Antrag­stel­ler per­sön­li­che erfol­gen. Zum einen ist der ein­fachs­te Weg die Bean­tra­gung bei dem Bür­ger­bü­ro der Kom­mu­ne, bei wel­cher der Antrag­stel­len­de auch gemel­det ist. Die zwei­te Mög­lich­keit ist die Online-Bean­tra­gung auf dem Por­tal des Bun­des­am­tes für Jus­tiz. Unter dem fol­gen­den Link gibt es die wich­ti­ge Hin­wei­se zur Bean­tra­gung des Füh­rungs­zeug­nis­ses: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fuehrungszeugnis_node.html#AnkerDokument98438 Die Infor­ma­tio­nen dort sind auch auf eng­li­scher Spra­che abrufbar.

Nortmoor/Leer/Weener — Erlö­schen der Betriebs­er­laub­nis in meh­re­ren Fällen

Regel­mä­ßig füh­ren spe­zi­ell geschul­te Kräf­te der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden Kon­trol­len durch, bei wel­chen vor­ran­gig auf die recht­mä­ßi­ge Aus­stat­tung von Fahr­zeu­gen geach­tet wird. Grund­sätz­lich stellt das soge­nann­te Tunen von Pkw kein Pro­blem dar, nur in vie­len Fäl­len wer­den dies­be­züg­lich An- und Umbau­ten an Fahr­zeu­gen fest­ge­stellt, die nicht nur kei­ne Zuläs­sig­keit besit­zen, son­dern auch eine Gefahr dar­stel­len. Das wird von Tuning-Fans oft­mals ver­nach­läs­sigt und die tat­säch­li­chen Gefah­ren, die aus unge­prüf­ten oder fal­schen Bau­tei­len ent­ste­hen, wer­den nicht erkannt oder außer Acht gelas­sen. Oft­mals kommt es vor, dass gewis­se Bau­tei­le eine Ein­tra­gung im Fahr­zeug­schein erhal­ten, dann aber vom Fahr­zeug­nut­zen­den in Kom­bi­na­ti­on mit ande­ren nicht zuge­las­se­nen Tei­len ver­wen­det wer­den. So wur­de bereits am 27.02.2024 gegen 01:30 Uhr im Bereich Nort­moor ein 22-jäh­ri­ger Ver­kehrs­teil­neh­mer aus der Samt­ge­mein­de Jüm­me kon­trol­liert, wel­cher Ver­än­de­run­gen im Bereich der Tie­fer­le­gung an sei­nem Pkw vor­ge­nom­men und eine nicht seri­en­mä­ßi­ge Rad-Rei­fen Kom­bi­na­ti­on an sei­nem Pkw ange­baut hat­te. Die ver­wen­de­ten Bau­tei­le waren so auch nicht ord­nungs­ge­mäß abge­nom­men. Daher wird dar­auf hin­ge­wie­sen, Ver­än­de­run­gen am Fahr­zeug nur so umzu­set­zen, dass sie der Ein­tra­gung im Fahr­zeug­schein ent­spre­chen. In einer wei­te­ren Kon­trol­le am 28.02.2024 um 12:00 Uhr in Leer wur­de ein Pkw kon­trol­liert, an wel­chem diver­se Bau­tei­le ohne all­ge­mei­ne Betriebs­er­laub­nis oder Prü­fung ver­wen­det wur­den. So wur­de ein nicht zuge­las­se­ner Sport­luft­fil­ter mon­tiert und ein Body­kit (Karos­se­rie­bau­satz) incl. Fahr­werk ver­baut. Bei der Ver­wen­dung sol­cher Bau­tei­le, die sich auf das Fahr­ver­hal­ten des Fahr­zeu­ges aus­wir­ken und auch den Abstand zur Fahr­bahn ver­rin­gern, ist eine Prü­fung zwin­gend erfor­der­lich um sicher­zu­stel­len, dass kei­ne Gefahr von den Ver­än­de­run­gen aus­geht. In einer Kon­trol­le am 29.02.2024 gegen 00:05 Uhr kon­trol­lier­ten die Ein­satz­kräf­te einen Pkw in Wee­ner. Hier wur­de eine Rad-Rei­fen­kom­bi­na­ti­on genutzt, die zum einen nicht zuläs­sig für den Pkw war und wel­che vor allem eine Gefahr dar­stell­te, da die ver­wen­de­te Berei­fung im Bereich des vor­de­ren Rad­kas­tens anschlug und dort sicht­ba­re Rei­fen­schleif­spu­ren erkenn­bar waren. Zudem wur­den Unstim­mig­kei­ten an der Abgas­an­la­ge fest­ge­stellt, wel­che auf eine Mani­pu­la­ti­on an der Anla­ge schlie­ßen ließ. Bei die­sem Fahr­zeug wur­de die Wei­ter­fahrt unter­sagt. Gegen alle drei Betrof­fe­ne wur­den Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren eingeleitet


 

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