Blaulicht

Laden­die­be über­führt — Ver­kehrs­un­fall­flucht auf Borkum

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Leer — Laden­dieb überführt

Am 08.12.2021 gegen 16:10 Uhr fiel in der Fuß­gän­ger­zo­ne der Stadt Leer eine männ­li­che Per­son auf, die ver­such­te, Ein­lass in eine geschlos­se­ne Räum­lich­keit zu erlan­gen. Drei Zeu­gen bemerk­ten, dass der 46-jäh­ri­ge Mann aus Leer, wel­cher diver­se neu­wer­ti­ge Waren mit sich führ­te, sich erst von der als Lokal genutz­ten Ört­lich­keit ent­fern­te, dann aber wie­der ver­such­te, dort ein­ge­las­sen zu wer­den. Die grund­sätz­li­che Emp­feh­lung der Poli­zei, bei ver­däch­ti­gen Lagen poli­zei­li­che Ein­satz­kräf­te anzu­for­dern, muss­te in die­sem Fall nicht umge­setzt wer­den, da es sich bei den drei Zeu­gen um Poli­zei­be­am­te der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden han­del­te. Die­se befan­den sich zwar in dienst­li­cher Frei­zeit, ent­schlos­sen sich jedoch auf­grund der Situa­ti­on zum Ein­schrei­ten und über­prü­fen der Sach­la­ge. Dabei stell­ten sie fest, dass die von dem amts­be­kann­ten 46-jäh­ri­gen Mann mit­ge­führ­ten Waren kurz zuvor aus meh­re­ren Ein­zel­han­dels­ge­schäf­ten in der Innen­stadt ent­wen­det wor­den waren. Hin­zu­ge­ru­fe­ne, im Dienst befind­li­che, Ein­satz­kräf­te der Poli­zei über­nah­men den Sach­ver­halt und konn­ten bereits einen Teil des Die­bes­gu­tes wie­der an die Berech­tig­ten aus­hän­di­gen. Der Laden­dieb muss sich nun in ent­spre­chen­den Straf­ver­fah­ren verantworten.

Leer — Erwisch­ter Laden­dieb führt Pfef­fer­spray mit sich 

Am 08.12.2021 kam es um 09:50 Uhr in einem Ver­brau­cher­markt an der Ubbo-Emmi­us-Stra­ße zu einem Laden­dieb­stahl durch einen 41-jäh­ri­gen Mann aus Leer. Die­ser wur­de von einem Mit­ar­bei­ter des Geschäf­tes beob­ach­tet, als er diver­se Nah­rungs­mit­tel und auch Beklei­dungs­stü­cke aus der Waren­aus­la­ge ent­nahm. Das Gut ver­such­te der Dieb dann best­mög­lich in sei­ner Klei­dung zu ver­stau­en und ging dann durch den Kas­sen­be­reich ohne zu bezah­len. Der Mit­ar­bei­ter hin­der­te den Mann dar­an, sich zu ent­fer­nen und ver­stän­dig­te die Poli­zei. Bei der anschlie­ßen­den Über­prü­fung des Man­nes wur­de fest­ge­stellt, dass die­ser wäh­rend der Tat ein Pfef­fer­spray mit sich führ­te, wel­ches zwar nicht ein­ge­setzt wur­de, jedoch einer waf­fen­recht­li­chen Über­prü­fung unter­zo­gen wird. Durch das Mit­füh­ren von waf­fen­ähn­li­chen oder auch gefähr­li­chen Gegen­stän­den wäh­rend der Tat ändert sich der Tat­be­stand des Laden­dieb­stahls. Die Tat wird dann als Dieb­stahl mit Waf­fen, wel­cher höhe­re Stra­fen beinhal­tet und für wel­chen sich der Mann nun ver­ant­wor­ten muss, verfolgt.

Bor­kum — Ver­kehrs­un­fall­flucht auf Borkum 

Am 08.12.2021 kam es in der Zeit von 09:30 Uhr bis 10:15 Uhr auf dem Park­platz eines Ver­brau­cher­mark­tes an der Ost­frie­sen­stra­ße zu einer Ver­kehrs­un­fall­flucht. Ein bis­lang unbe­kann­ter Fahr­zeug­füh­rer beschä­dig­te, ver­mut­lich bei einem Park­ma­nö­ver, einen dort abge­stell­ten Pkw Vol­vo in der Far­be dun­kel­grün. Die Schä­den wur­den im hin­te­ren rech­ten Fahr­zeug­be­reich fest­ge­stellt und wei­sen eine Scha­dens­hö­he im geschätz­ten vier­stel­li­gen Bereich auf. Der Ver­ur­sa­cher ent­fern­te sich von der Unfall­stel­le, ohne sich um den Vor­fall zu küm­mern. Zeu­gen, die sach­dien­li­che Hin­wei­se zu dem Unfall geben kön­nen, wer­den gebe­ten, die Poli­zei auf Bor­kum zu kontaktieren.


 

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