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Land­kreis Leer: Bezahl­kar­te ersetzt Bar­geld für Geflüchtete

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Land­kreis Leer führt Bezahl­kar­te für Geflüch­te­te ein

Im Jahr 2024 setzt der Land­kreis Leer eine weg­wei­sen­de Neue­rung um: Die Ein­füh­rung der Bezahl­kar­te für geflüch­te­te Men­schen. Die­se Maß­nah­me, die auf einer bun­des­wei­ten Geset­zes­vor­la­ge basiert, rich­tet sich an Asyl­su­chen­de, die sich weni­ger als drei Jah­re in Deutsch­land auf­hal­ten. Im Land­kreis Leer betrifft dies der­zeit 890 Per­so­nen, die künf­tig mit einer Bezahl­kar­te statt mit Bar­geld ihre Ein­käu­fe täti­gen können.

Pilot­pro­jekt in Uplengen

Um die Ein­füh­rung mög­lichst rei­bungs­los zu gestal­ten, plant die Kreis­ver­wal­tung zunächst einen Test­lauf in der Gemein­de Uple­n­gen. Die­ser wird gestar­tet, sobald die tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen sind. Die gesam­mel­ten Erfah­run­gen aus der Pilot­pha­se sol­len als Grund­la­ge für die flä­chen­de­cken­de Umset­zung im gesam­ten Land­kreis dienen.

Hin­ter­grund zur Bezahlkarte

Geflüch­te­te, die in Deutsch­land Schutz suchen und ihren Lebens­un­ter­halt nicht eigen­stän­dig sichern kön­nen, haben Anspruch auf Leis­tun­gen nach dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz. Die­se Leis­tun­gen wur­den bis­her in Form von Sach­leis­tun­gen, Bar­geld oder Wert­gut­schei­nen erbracht. Mit der Bezahl­kar­te steht nun eine wei­te­re Opti­on zur Verfügung.

Das Kon­zept der Bezahl­kar­te ermög­licht es, das vor­ge­se­he­ne Gut­ha­ben direkt dar­auf zu laden. Ein wesent­li­cher Vor­teil der Kar­te ist die Begren­zung der Nut­zung auf das Inland. Dadurch wird gewähr­leis­tet, dass die Mit­tel aus­schließ­lich für das Leben der Geflüch­te­ten in Deutsch­land ver­wen­det wer­den. Eine miss­bräuch­li­che Nut­zung, etwa für Zah­lun­gen an Schlep­per oder Über­wei­sun­gen in Her­kunfts­län­der, wird somit unterbunden.

Wich­ti­ger Schritt für mehr Kon­trol­le und Transparenz

Die Ein­füh­rung der Bezahl­kar­te stellt einen wich­ti­gen Schritt in Rich­tung Effi­zi­enz und Trans­pa­renz dar. Sie ermög­licht eine geziel­te Ver­wen­dung der bereit­ge­stell­ten Gel­der und bie­tet den geflüch­te­ten Men­schen gleich­zei­tig eine prak­ti­sche und moder­ne Form der finan­zi­el­len Unterstützung.

Mit dem Jah­res­wech­sel beginnt für den Land­kreis Leer damit eine neue Pha­se im Umgang mit den Leis­tun­gen für Asyl­su­chen­de, die das Poten­zi­al hat, als Vor­bild für ande­re Regio­nen zu dienen.


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Bezahl­kar­te für Geflüch­te­te: Eine neue Form der Unterstützung

Seit dem 16. Mai 2024 kön­nen Geflüch­te­te in Deutsch­land ihre finan­zi­el­len Leis­tun­gen über eine soge­nann­te Bezahl­kar­te erhal­ten. Die­se Ände­rung des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes wur­de nach inten­si­ven Bera­tun­gen auf Bun­des­ebe­ne ein­ge­führt und soll die Unter­stüt­zung für Geflüch­te­te effi­zi­en­ter und kon­trol­lier­ba­rer gestalten.

Was ist die Bezahlkarte?

Die Bezahl­kar­te ist eine neue Form der Unter­stüt­zung für Asyl­su­chen­de, die sich nicht selbst ver­sor­gen kön­nen. Das Gut­ha­ben, das ihnen nach dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz zusteht, wird direkt auf die­se Kar­te gebucht. Damit kön­nen ihre Ein­käu­fe bar­geld­los abge­wi­ckelt wer­den – eine Alter­na­ti­ve zu den bis­he­ri­gen For­men der Unter­stüt­zung wie Sach­leis­tun­gen, Bar­geld oder Wertgutscheinen.

Ein ent­schei­den­der Vor­teil der Bezahl­kar­te: Das Gut­ha­ben kann aus­schließ­lich im Inland genutzt wer­den. So wird sicher­ge­stellt, dass die finan­zi­el­len Mit­tel direkt für den Lebens­un­ter­halt in Deutsch­land ver­wen­det wer­den. Eine miss­bräuch­li­che Ver­wen­dung, etwa für Zah­lun­gen an Schlep­per oder Über­wei­sun­gen ins Her­kunfts­land, wird dadurch unterbunden.


Gesetz­li­che Grund­la­ge und Hintergrund

Die Ein­füh­rung der Bezahl­kar­te basiert auf einer Ände­rung des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes, die am 1. März 2024 von der Bun­des­re­gie­rung beschlos­sen wur­de. Der Bun­des­tag ver­ab­schie­de­te die Reform am 12. April 2024 , und der Bun­des­rat stimm­te am 26. April 2024 zu. Mit dem Inkraft­tre­ten der Geset­zes­än­de­rung am 16. Mai 2024 wur­de die Bezahl­kar­te offi­zi­ell als Leis­tungs­form anerkannt.

Zuvor waren die Unter­stüt­zungs­for­men davon abhän­gig, ob Geflüch­te­te in Gemein­schafts­un­ter­künf­ten oder pri­vat unter­ge­bracht waren. Mit der neu­en Rege­lung erhal­ten Län­der und Kom­mu­nen mehr Spiel­raum, wie sie die Leis­tun­gen erbrin­gen können.


Gestal­tung und Nut­zung durch die Länder

Die kon­kre­te Aus­ge­stal­tung der Bezahl­kar­te liegt in der Ver­ant­wor­tung der ein­zel­nen Bun­des­län­der. Dabei haben sie sich auf Min­dest­stan­dards geei­nigt, um die Ein­füh­rung ein­heit­lich und rechts­si­cher zu gestalten.

Die zustän­di­gen Behör­den ent­schei­den über den Betrag, der auf die Kar­ten gebucht wird, sowie über die Abhe­be­mög­lich­kei­ten. Auch Son­der­fäl­le, wie bei­spiels­wei­se Geflüch­te­te mit eige­nem Ein­kom­men oder BAföG, kön­nen indi­vi­du­ell gere­gelt wer­den. In sol­chen Situa­tio­nen kön­nen Leis­tun­gen wei­ter­hin auf ein Giro­kon­to über­wie­sen werden.


Vor­tei­le der Bezahlkarte

Neben der Beschrän­kung der Nut­zung auf das Inland bie­tet die Bezahl­kar­te wei­te­re Vorteile:

  • Effi­zi­enz : Die Kar­ten sind ein­fa­cher zu ver­wal­ten als Bar­geld­zah­lun­gen. Städ­te und Gemein­den müs­sen ledig­lich Beträ­ge buchen, statt Bar­geld auszuhändigen.
  • Fle­xi­bi­li­tät : Die Behör­den kön­nen die Höhe der Zah­lun­gen an loka­le und indi­vi­du­el­le Bedürf­nis­se anpassen.
  • Sicher­heit : Die Bezahl­kar­te bie­tet Schutz vor miss­bräuch­li­cher Ver­wen­dung der Gelder.

 

Mit der Ein­füh­rung der Bezahl­kar­te setzt Deutsch­land einen wei­te­ren Schritt, um die Unter­stüt­zung von Geflüch­te­ten fair und trans­pa­rent zu gestal­ten. Gleich­zei­tig bie­tet das Sys­tem Kom­mu­nen und Län­der mehr Fle­xi­bi­li­tät und redu­ziert den Verwaltungsaufwand.

Die Bezahl­kar­te zeigt, wie inno­va­ti­ve Lösun­gen sozia­le Unter­stüt­zung effi­zi­en­ter und ziel­ge­rich­te­ter machen kön­nen – ein Fort­schritt für alle realisiert.

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