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Landkreis Leer: Heckrinder-Weideprojekt des Nabu soll bis zum Winter beendet werden
Veterinäramt fordert Konzept für tierschutzgerechte Auflösung der Herden im Kreisgebiet
Die Haltung von Heckrindern des Nabu im Landkreis Leer soll beendet werden. Bei der Beweidung der Flächen sind massive Probleme aufgetreten, die nach Auffassung des Landkreises der Nabu zu verantworten hat. So wiesen mehrere Tiere einen nicht ausreichenden Ernährungszustand auf, einige hatten nicht die erforderlichen Ohrmarken; nach dem Tierseuchengesetz vorgeschriebene Blutuntersuchungen sind zudem nicht erfolgt. Auch bei der Beschaffenheit der Flächen und beim Entmisten traten Schwierigkeiten auf. Das Betreuungsmanagement war zuletzt mangelhaft.
Als Tierhalter ist der Nabu in der Pflicht und hat ein Konzept vorzulegen, wie eine Auflösung des Bestandes tierschutzgerecht erreicht werden kann. Ziel ist, die Beweidungsprojekte auf den im Stadtgebiet Leer liegenden Flächen in Coldam und Thedingaer Vorwerk des Nabu mit Heckrindern spätestens bis zum Winter gänzlich zu beenden.
Zuletzt hatten sich auf den Weideflächen Thedingaer Vorwerk zwei junge Rinder verletzt, so dass sie getötet werden mussten, um die Tiere von ihrem Leiden zu erlösen. Eines der Tiere war vermutlich bei einer am 10. Mai erfolgten Fangaktion des Nabu zur Blutuntersuchung verletzt worden und musste dann am Tag darauf eingeschläfert werden. Die vom Veterinäramt angeordnete Blutuntersuchung war gescheitert, weil es aufgrund eines mangelhaften Betreuungsmanagements versäumt worden war, die ganzjährig extensiv gehaltenen Tiere in regelmäßigen Abständen an die Fangvorrichtung zu gewöhnen, um die Tiere fristgerecht kennzeichnen und routinemäßige Blutuntersuchungen durchführen lassen zu können. Entgegen einer vorherigen Absprache wurde das Veterinäramt auch vom Nabu nicht über den Termin informiert.
Das Veterinäramt wurde erst von dem praktizierenden Tierarzt zu Hilfe gerufen, der vom Nabu mit der Blutentnahme beauftragt worden war, denn die Situation vor Ort drohte außer Kontrolle zu geraten. Die zusammengetriebenen Rinder, die nicht an Menschen gewöhnt sind, standen unter großem Stress und wurden zur Gefahr für sich und andere. Die herbeigerufene Amtstierärztin ordnete daraufhin den Abbruch der Aktion an.
Der Nabu hat am Donnerstag in einer Stellungnahme behauptet, dass ein Kalb vermutlich nach der Freilassung aus dem Gehege verletzt wurde. Tatsächlich ist es unklar, wann das Tier sich verletzt hat. Das Veterinäramt wurde darüber auch nicht unmittelbar in Kenntnis gesetzt, sondern erst am Folgetag von dem Tierarzt benachrichtigt, der das Tier einschläferte. Ein weiteres verletztes Rind musste am Montag dieser Woche von seinem Leiden erlöst werden. Es wurde zur Untersuchung in die Tierpathologie des LAVES in Oldenburg gebracht.
Die Angelegenheit wird umfassend geprüft; festgestellte Verstöße werden entsprechend geahndet.
Mittlerweile hat der Landkreis mehrere Anordnungen erlassen, um den Tierschutz zu gewährleisten. Dazu gehört unter anderem eine bessere Betreuung der Herde auf den Flächen Thedingaer Vorwerk und Coldam, wo der Nabu jetzt zweimal täglich eine Kontrolle durchzuführen hat – mit einem Traktor, um nahe genug an die Tiere heranzukommen. Weiterhin wurde eine Futter- und Wasserversorgung mit angeordnet sowie eine Instandsetzung der Versorgungsplätze und Unterstände.