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Land­kreis Leer: Heck­rin­der-Wei­de­pro­jekt des Nabu soll bis zum Win­ter been­det werden

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Vete­ri­när­amt for­dert Kon­zept für tier­schutz­ge­rech­te Auf­lö­sung der Her­den im Kreisgebiet

 
Die Hal­tung von Heck­rin­dern des Nabu im Land­kreis Leer soll been­det wer­den. Bei der Bewei­dung der Flä­chen sind mas­si­ve Pro­ble­me auf­ge­tre­ten, die nach Auf­fas­sung des Land­krei­ses der Nabu zu ver­ant­wor­ten hat. So wie­sen meh­re­re Tie­re einen nicht aus­rei­chen­den Ernäh­rungs­zu­stand auf, eini­ge hat­ten nicht die erfor­der­li­chen Ohr­mar­ken; nach dem Tier­seu­chen­ge­setz vor­ge­schrie­be­ne Blut­un­ter­su­chun­gen sind zudem nicht erfolgt. Auch bei der Beschaf­fen­heit der Flä­chen und beim Ent­mis­ten tra­ten Schwie­rig­kei­ten auf. Das Betreu­ungs­ma­nage­ment war zuletzt mangelhaft.
 
Als Tier­hal­ter ist der Nabu in der Pflicht und hat ein Kon­zept vor­zu­le­gen, wie eine Auf­lö­sung des Bestan­des tier­schutz­ge­recht erreicht wer­den kann. Ziel ist, die Bewei­dungs­pro­jek­te auf den im Stadt­ge­biet Leer lie­gen­den Flä­chen in Col­dam und The­dingaer Vor­werk des Nabu mit Heck­rin­dern spä­tes­tens bis zum Win­ter gänz­lich zu beenden.
 
Zuletzt hat­ten sich auf den Wei­de­flä­chen The­dingaer Vor­werk zwei jun­ge Rin­der ver­letzt, so dass sie getö­tet wer­den muss­ten, um die Tie­re von ihrem Lei­den zu erlö­sen. Eines der Tie­re war ver­mut­lich bei einer am 10. Mai erfolg­ten Fang­ak­ti­on des Nabu zur Blut­un­ter­su­chung ver­letzt wor­den und muss­te dann am Tag dar­auf ein­ge­schlä­fert wer­den. Die vom Vete­ri­när­amt ange­ord­ne­te Blut­un­ter­su­chung war geschei­tert, weil es auf­grund eines man­gel­haf­ten Betreu­ungs­ma­nage­ments ver­säumt wor­den war, die ganz­jäh­rig exten­siv gehal­te­nen Tie­re in regel­mä­ßi­gen Abstän­den an die Fang­vor­rich­tung zu gewöh­nen, um die Tie­re frist­ge­recht kenn­zeich­nen und rou­ti­ne­mä­ßi­ge Blut­un­ter­su­chun­gen durch­füh­ren las­sen zu kön­nen. Ent­ge­gen einer vor­he­ri­gen Abspra­che wur­de das Vete­ri­när­amt auch vom Nabu nicht über den Ter­min informiert.
 
Das Vete­ri­när­amt wur­de erst von dem prak­ti­zie­ren­den Tier­arzt zu Hil­fe geru­fen, der vom Nabu mit der Blut­ent­nah­me beauf­tragt wor­den war, denn die Situa­ti­on vor Ort droh­te außer Kon­trol­le zu gera­ten. Die zusam­men­ge­trie­be­nen Rin­der, die nicht an Men­schen gewöhnt sind, stan­den unter gro­ßem Stress und wur­den zur Gefahr für sich und ande­re. Die her­bei­ge­ru­fe­ne Amts­tier­ärz­tin ord­ne­te dar­auf­hin den Abbruch der Akti­on an.
 
Der Nabu hat am Don­ners­tag in einer Stel­lung­nah­me behaup­tet, dass ein Kalb ver­mut­lich nach der Frei­las­sung aus dem Gehe­ge ver­letzt wur­de. Tat­säch­lich ist es unklar, wann das Tier sich ver­letzt hat. Das Vete­ri­när­amt wur­de dar­über auch nicht unmit­tel­bar in Kennt­nis gesetzt, son­dern erst am Fol­ge­tag von dem Tier­arzt benach­rich­tigt, der das Tier ein­schlä­fer­te. Ein wei­te­res ver­letz­tes Rind muss­te am Mon­tag die­ser Woche von sei­nem Lei­den erlöst wer­den. Es wur­de zur Unter­su­chung in die Tier­pa­tho­lo­gie des LAVES in Olden­burg gebracht.
 
Die Ange­le­gen­heit wird umfas­send geprüft; fest­ge­stell­te Ver­stö­ße wer­den ent­spre­chend geahndet.
 
Mitt­ler­wei­le hat der Land­kreis meh­re­re Anord­nun­gen erlas­sen, um den Tier­schutz zu gewähr­leis­ten. Dazu gehört unter ande­rem eine bes­se­re Betreu­ung der Her­de auf den Flä­chen The­dingaer Vor­werk und Col­dam, wo der Nabu jetzt zwei­mal täg­lich eine Kon­trol­le durch­zu­füh­ren hat – mit einem Trak­tor, um nahe genug an die Tie­re her­an­zu­kom­men. Wei­ter­hin wur­de eine Fut­ter- und Was­ser­ver­sor­gung mit ange­ord­net sowie eine Instand­set­zung der Ver­sor­gungs­plät­ze und Unterstände. 

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