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Land­kreis Leer: Koope­ra­ti­on beim Kampf gegen Clankriminalität

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Inter­dis­zi­pli­nä­re Zusam­men­ar­beit zur Bekämp­fung von kri­mi­nel­len Clans in Leer

Laut Poli­zei­ober­rä­tin Fri­da San­der von der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden exis­tiert im Dienst­ge­biet eine “mitt­le­re, ein­stel­li­ge Zahl” von Fami­li­en mit clan­ähn­li­chen Strukturen.

Im Rat­haus der Stadt Leer wur­de in die­ser Woche eine weg­wei­sen­de Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rung zur inter­dis­zi­pli­nä­ren Bekämp­fung von Gefah­ren, Straf­ta­ten und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten durch clan­kri­mi­nel­le Grup­pie­run­gen unter­zeich­net. An der Zusam­men­ar­beit betei­ligt sind die Staats­an­walt­schaft Osna­brück, die Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden, der Land­kreis Leer, die Städ­te Emden, Wee­ner, Bor­kum und Leer, die Samt­ge­mein­den Hesel und Jüm­me sowie die Gemein­den Bun­de, Jem­gum, Moorm­er­land, Ost­rhau­der­fehn, Rhau­der­fehn, Uple­n­gen, Wes­t­ov­er­le­din­gen und das Finanz­amt für Fahn­dung und Straf­sa­chen in Olden­burg. Gemein­sam ver­fol­gen sie das Ziel, der Ent­wick­lung und Ver­fes­ti­gung kri­mi­nel­ler Clan­struk­tu­ren ent­ge­gen­zu­wir­ken und Gefah­ren sowie Straf­ta­ten durch Mit­glie­der sol­cher Clans zu verhindern.

Der Lei­ten­de Ober­staats­an­walt Ber­nard Süd­beck von der Staats­an­walt­schaft Osna­brück beton­te, dass es im Grun­de genom­men kei­ne Unter­schie­de zwi­schen Clans und der Mafia gebe. Typisch für Clans sei­en ein hohes Maß an Gewalt­be­reit­schaft und Pro­vo­ka­tio­nen, um Situa­tio­nen selbst bei nich­ti­gen Anläs­sen eska­lie­ren zu las­sen. Clan­kri­mi­na­li­tät sei nicht nur in städ­ti­schen Gebie­ten prä­sent, son­dern auch auf dem Land. Süd­beck ver­wies auf Fäl­le in Sta­de, Loh­ne und zuletzt im Mai in Witt­mund, als ein Luxus­au­to explo­dier­te. Der Fall in Witt­mund ste­he eben­falls in Ver­bin­dung mit Clans. Poli­zei­ober­rä­tin Fri­da San­der von der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden sprach von einer “mitt­le­ren, ein­stel­li­gen Zahl” von Fami­li­en mit clan­ähn­li­chen Struk­tu­ren in ihrem Dienstgebiet.

Im ver­gan­ge­nen Jahr wur­den in Nie­der­sach­sen ins­ge­samt 3.986 Straf­ta­ten der Clan­kri­mi­na­li­tät zuge­ord­net. Die­se Zahl sank im Jahr 2021 auf 2.841 und im Jahr 2020 auf genau 1.951. Um den Kampf gegen Clans zu ver­stär­ken, wur­den seit Okto­ber 2020 in Hil­des­heim, Braun­schweig, Sta­de und Osna­brück vier Schwer­punkt-Staats­an­walt­schaf­ten ein­ge­rich­tet. Ber­nard Süd­beck rief zu einer “Null-Toleranz”-Strategie auf und beton­te, dass Behör­den zusam­men­ar­bei­ten müss­ten, um kri­mi­nel­len Clan­mit­glie­dern ent­ge­gen­zu­tre­ten. Dies schlie­ße alle staat­li­chen Stel­len ein, die in Berüh­rung mit kri­mi­nel­len Clan­mit­glie­dern kom­men könn­ten, wie bei­spiels­wei­se Aus­län­der­äm­ter, Job­cen­ter, Bau­äm­ter, Gewer­be­auf­sichts­äm­ter, Schu­len, Finanz­äm­ter und der Zoll. Es sei wich­tig, Mut zu haben, um die­sen Struk­tu­ren ent­ge­gen­zu­tre­ten. Ber­nard Süd­beck ver­si­cher­te Unter­stüt­zung sei­tens der Staatsanwaltschaft.

Gemäß der Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rung stre­ben die betei­lig­ten Par­tei­en an, nied­rig­schwel­lig und kon­se­quent gegen Gefah­ren vor­zu­ge­hen. Dabei sol­len alle recht­li­chen Mög­lich­kei­ten aus­ge­schöpft wer­den, um Ord­nungs­wid­rig­kei­ten und Straf­ta­ten zu ver­fol­gen. Die Koope­ra­ti­on soll somit eine effek­ti­ve und koor­di­nier­te Vor­ge­hens­wei­se gegen Clan­kri­mi­na­li­tät gewährleisten.


 

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Die Bedin­gun­gen für Ehren­amt­li­che sind erleich­tert worden

Ver­ein­fach­te Bean­tra­gung der Ehren­amts­kar­te und erwei­ter­te Berechtigungen

Die Bedin­gun­gen, um eine Ehren­amts­kar­te bean­tra­gen zu kön­nen, wur­den nun erleich­tert. Ehren­amt­lich Enga­gier­te, die sich seit min­des­tens zwei Jah­ren jähr­lich für min­des­tens 250 Stun­den ein­brin­gen, haben nun die Mög­lich­keit, ihre per­sön­li­che Ehren­amts­kar­te zu bean­tra­gen. Bis­her muss­te eine ehren­amt­li­che Tätig­keit von drei Jah­ren nach­ge­wie­sen werden.

Zusätz­lich kön­nen jun­ge Men­schen, die den Grund­kurs für Jugend­lei­ter erfolg­reich abge­schlos­sen haben und seit einem Jahr ehren­amt­lich aktiv sind, eben­falls eine Ehren­amts­kar­te erhal­ten. Ein­satz­kräf­te im Ret­tungs­dienst und akti­ve Mit­glie­der der Feu­er­wehr mit Grund­aus­bil­dung wer­den die Ehren­amts­kar­te sogar ohne den Nach­weis von geleis­te­ten Stun­den ausgehändigt.

Die Ehren­amts­kar­te dient als Zei­chen des Dan­kes und der Aner­ken­nung für das ehren­amt­li­che Enga­ge­ment. Unab­hän­gig vom Wohn­ort erhal­ten die Inha­be­rin­nen und Inha­ber der Ehren­amts­kar­te auf­grund einer Ver­ein­ba­rung zwi­schen dem Land Nie­der­sach­sen und dem Land­kreis Leer über 2400 Ver­güns­ti­gun­gen. Die­se Ver­güns­ti­gun­gen gel­ten in ganz Nie­der­sach­sen, dem Bun­des­land Bre­men und spe­zi­ell im Land­kreis Leer. Als Teil die­ser Ver­güns­ti­gun­gen bie­tet der Lese­r­ECHO-Ver­lag den Kar­ten­in­ha­bern und ‑inha­be­rin­nen einen Rabatt von 10 Pro­zent auf Bal­kon­kraft­an­la­gen an.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Ehren­amts­kar­te und deren Bean­tra­gung kön­nen online unter www.wirpackenfreiwilligan.de/Ehrenamtskarte ein­ge­se­hen wer­den. Bei Fra­gen steht Giu­lia Beek­huis tele­fo­nisch unter 0491 926 4049 oder per E‑Mail unter ehrenamt@lkleer.de zur Verfügung.

 

 

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