Blaulicht

Lebens­mit­tel aus Woh­nung gestoh­len, Wider­stand im Rah­men einer Ver­kehrs­kon­trol­le — w. Meldungen

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POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden vom 12.04.2023

 

Lebens­mit­tel aus Woh­nung gestoh­len ++ Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis unter Dro­gen­ein­fluss ++ Wider­stand im Rah­men einer Ver­kehrs­kon­trol­le ++ Betrun­ken am Steu­er vor der Poli­zei geflüchtet 

Leer — Lebens­mit­tel aus Woh­nung gestohlen

Leer — Zu einem unge­wöhn­li­chen Dieb­stahl von Lebens­mit­teln kam es am Diens­tag­abend in der Stra­ße “Refor­mier­ter Kirch­gang”. Ein bis­lang unbe­kann­ter Mann betrat, mut­maß­lich in der Annah­me der Abwe­sen­heit der Bewoh­ner, über eine unver­schlos­se­ne Ter­ras­sen­tür ein Wohn­haus. In der Küche begab er sich ziel­ge­rich­tet zum Kühl­schrank und steck­te meh­re­re Lebens­mit­tel ein. Dort wur­de er von dem Bewoh­ner, der durch Geräu­sche auf­merk­sam wur­de, über­rascht. Mit den Lebens­mit­teln in den Taschen flüch­te­te der Unbe­kann­te durch die Ter­ras­sen­tür in unbe­kann­te Rich­tung. Eine Nah­be­reichs­fahn­dung der alar­mier­ten Poli­zei ver­lief nega­tiv. Der Unbe­kann­te wird auf etwa 50–60 Jah­re geschätzt. Er habe dunk­le Haa­re und einen Voll­bart. Er sei etwa 170cm groß und habe eine brau­ne Leder­ja­cke getra­gen. Zeu­gen oder Hin­weis­ge­ber wer­den um Kon­takt­auf­nah­me mit der Poli­zei gebeten.

Leer — Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis unter Drogeneinfluss

Leer — Im Horst­weg kon­trol­lier­ten Poli­zei­be­am­te am Diens­tag­nach­mit­tag den 25-jäh­ri­gen Fah­rer eines BMW, der im Zuge der Kon­trol­le kei­ne Fahr­erlaub­nis vor­wei­sen konn­te. Aller­dings erga­ben sich im wei­te­ren Ver­lauf durch einen Dro­gen­vor­test Anhalts­punk­te für eine Dro­gen­be­ein­flus­sung des jun­gen Man­nes. Dem Mann wur­de eine Blut­pro­be ent­nom­men und das Füh­ren von Kraft­fahr­zeu­gen unter­sagt. Zudem wur­de der Auto­schlüs­sel sicher­ge­stellt. Auch die 22-jäh­ri­ge Hal­te­rin des BMW muss sich nach dem Stra­ßen­ver­kehrs­ge­setz wegen des Zulas­sens des Fah­rens ohne Fahr­erlaub­nis straf­recht­lich verantworten.

Leer — Wider­stand im Rah­men einer Verkehrskontrolle

Leer — Am Diens­tag­mit­tag beab­sich­tig­ten Poli­zei­be­am­te in der Heis­fel­der Stra­ße den Fah­rer eines Pkw Ford zu kon­trol­lie­ren. Unver­mit­telt stieg der Fah­rer aus und gab an, das Auto nicht gefah­ren zu haben. Auf dem Bei­fah­rer­sitz befand sich zu die­sem Zeit­punkt der Fahr­zeug­hal­ter. Da der Fah­rer angab, kei­ner­lei Doku­men­te mit­zu­füh­ren, soll­te dies durch eine Durch­su­chung der Per­son über­prüft wer­den. Die­ser Durch­su­chung ver­such­te sich der Mann durch Flucht zu ent­zie­hen. Die Poli­zei­be­am­ten konn­ten ihn stel­len und muss­ten den sich stark weh­ren­den Mann am Boden fixie­ren. Dabei ver­letz­te sich ein Poli­zei­be­am­ter leicht am Fin­ger, war jedoch wei­ter dienst­fä­hig. Der Mann wur­de gefes­selt und die Durch­su­chung im Anschluss durch­ge­führt. Dadurch ergab sich dann ein mög­li­cher Grund für den Flucht­ver­such: Der 23-Jäh­ri­ge ist nicht im Besitz einer Fahr­erlaub­nis. Sowohl gegen den Fah­rer, als auch gegen den Fahr­zeug­hal­ter wur­de ein Straf­ver­fah­ren wegen des Fah­rens ohne Fahr­erlaub­nis eingeleitet.

Moorm­er­land — Betrun­ken am Steu­er vor der Poli­zei geflüchtet

Moorm­er­land — Am Diens­tag­nach­mit­tag beab­sich­tig­ten Poli­zei­be­am­te den Fah­rer eines Pkw VW zu kon­trol­lie­ren, der zu die­sem Zeit­punkt von der Oster­stra­ße auf die Auto­bahn A 31 in Fahrt­rich­tung Leer auf­fuhr. Die Poli­zis­ten setz­ten sich mit dem Strei­fen­wa­gen vor den Pkw und gaben über die sog. TOP-Anla­ge das Anhal­te­zei­chen “Bit­te Fol­gen”. Gemein­sam fuh­ren sie von der A 31 an der Anschluss­stel­le Veen­husen über die L 24 auf die Kolo­nie­stra­ße. Die Ver­kehrs­kon­trol­le soll­te im Anschluss im Anker­weg durch­ge­führt wer­den. Der Fah­rer des Pkw folg­te den Poli­zis­ten zunächst und täusch­te das Abbie­gen in den Anker­weg durch Set­zen des Blin­kers an. Kurz dar­auf beschleu­nig­te er sein Fahr­zeug, fuhr über die Kolo­nie­stra­ße am Kreis­ver­kehr in die Neu­land­stra­ße und setz­te sei­ne Flucht an einem Sport­platz fuß­läu­fig fort. Die Poli­zei­be­am­ten hol­ten den Flüch­ti­gen ein und führ­ten die ange­dach­te Ver­kehrs­kon­trol­le im Anschluss durch. Dabei stell­te sich her­aus, dass der 61-jäh­ri­ge Moorm­er­län­der eine Atem­al­ko­hol­kon­zen­tra­ti­on von 1,02 Pro­mil­le auf­wies. Aus die­sem Grund wur­de eine Blut­pro­ben­ent­nah­me ver­an­lasst und der Füh­rer­schein des Man­nes sowie der Auto­schlüs­sel noch vor Ort sichergestellt.

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