Blaulicht

Leer: Dieb­stahl von Beklei­dung und Spi­ri­tuo­sen — w. Meldungen

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Leer — Dieb­stahl von Bekleidung

Durch auf­merk­sa­me Mit­ar­bei­ter eines Mode­ge­schäf­tes in der Müh­len­stra­ße konn­te am Mon­tag, den 10.01.2022, ein 46-jäh­ri­ger Mann aus Leer ange­hal­ten wer­den, der sich ohne Bezah­lung mit zwei Klei­dungs­stü­cken bevor­ra­ten und gegen 11:40 Uhr das Geschäft ver­las­sen woll­te. Die umge­hend infor­mier­ten Poli­zei­kräf­te stell­ten die Per­so­na­li­en des Tat­ver­däch­ti­gen fest und lei­te­ten ein Straf­ver­fah­ren ein. Die ent­wen­de­te Ware wur­de an die Mit­ar­bei­ter des Unter­neh­mens, wel­che zudem ein Haus­ver­bot gegen den 46-jäh­ri­gen aus­spra­chen, wie­der ausgehändigt.

Leer — Dieb­stahl von Spirituosen

Bei dem Dieb­stahl einer gro­ßen Fla­sche Whis­ky wur­de am 11.01.2022 ein 50-jäh­ri­ger Mann von einer Mit­ar­bei­te­rin eines Ver­brau­cher­mark­tes in der Ring­stra­ße beob­ach­tet. Der Mann, der gegen 15:52 Uhr mit sei­nem Die­bes­gut den Markt umge­hend wie­der ver­las­sen woll­te, wur­de von der Mit­ar­bei­te­rin ver­folgt und mit Hil­fe wei­te­rer Zeu­gen auf dem Park­platz fest­ge­hal­ten. Der Tat­ver­däch­ti­ge leis­te­te Gegen­wehr, wobei die in sei­nem Ruck­sack befind­li­che Whis­ky­fla­sche zer­brach. Die ange­for­der­ten Ein­satz­kräf­te der Poli­zei stell­ten die Per­so­na­li­en des Man­nes ohne fes­ten Wohn­sitz fest und lei­te­ten ein Straf­ver­fah­ren ein. Eben­so führ­te der Mann ein Fahr­rad bei sich, wel­ches nach ers­ten Erkennt­nis­sen nicht sein recht­mä­ßi­ges Eigen­tum dar­stellt. Es wird nun über­prüft, ob das mit­ge­führ­te Fahr­rad aus einem vor­her­ge­hen­den Dieb­stahl stammt.

Wee­ner — Sach­be­schä­di­gung an Kindergarten 

Durch der­zeit unbe­kann­te Täter wur­de an einem Kin­der­gar­ten in der Park­stra­ße eine Tür beschä­digt. Nach bis­he­ri­gen Erkennt­nis­sen kommt als Tat­zeit­raum der 08.01.2022, 13:00 Uhr — 10.01.2022, 09:00 Uhr in Betracht. Bei der beschä­dig­ten Tür han­delt es sich um einen Zwi­schen­ein­gang, wel­cher auf den rück­wär­ti­gen Grund­stücks­be­reich führt. Papp­res­te vor Ort las­sen den Schluss zu, dass die Schä­den an dem Tür­glas und dem Rah­men durch einen Feu­er­werks­kör­per ver­ur­sacht wur­den. Zeu­gen, die sach­dien­li­che Hin­wei­se zu dem Vor­fall geben kön­nen, wer­den gebe­ten, die Poli­zei in Wee­ner zu kontaktieren.


 

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