Blaulicht

Leer/Emden: Whats­App-Betrug, Anti-Rutsch-Mat­te von Auf­lie­ger gerutscht, Unfall­flucht auf der Autobahn

Veröffentlicht

am

POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden für den 23.08.2023

 

WhatsApp-Betrug++Anti-Rutsch-Matte von Auf­lie­ger gerutscht++Unfallflucht auf der Autobahn++

Leer — WhatsApp-Betrug

Nach wie vor ist der soge­nann­te Whats­App-Betrug aktu­ell. In der aktu­el­len Form die­ser Betrugs­art neh­men die Täter zuerst Kon­takt per SMS auf. Bereits hier täu­schen die Täter eine ver­wandt­schaft­li­che Bezie­hung vor und geben sich zumeist als Toch­ter oder Sohn der Betrof­fe­nen aus. In die­ser SMS wird mit der Anspra­che “Mama/Papa” die Tat bereits vor­be­rei­tet, indem die Täter ange­ben, dass der per­sön­li­che Kon­takt eine neue Tele­fon­num­mer hät­te. Die Betrof­fe­nen wer­den auf­ge­for­dert, die alt­be­kann­te Tele­fon­num­mer ihres Fami­li­en­mit­glie­des zu löschen und unter dem Namen die über­lie­fer­te Num­mer ein­zu­tra­gen. Ist das erfolgt, nimmt die Betrugs­tat ihren Lauf. In einer dann fol­gen­den Whats­App Nach­richt wird die Über­nah­me eines Rech­nungs­be­tra­ges in vier­stel­li­ger Höhe für das ver­meint­li­che Kind gefor­dert. In einem aktu­el­len Fall in Leer geriet ein 65-jäh­ri­ger Leera­ner am ver­gan­ge­nen Mon­tag zur Mit­tags­zeit in einen sol­chen Betrugs­pro­zess und über­wies, in dem Glau­ben sei­ne Toch­ter zu unter­stüt­zen, einen unte­ren vier­stel­li­gen Betrag auf ein nie­der­län­di­sches Kon­to. In wei­te­ren Nach­rich­ten wur­de ein zwei­ter Betrag gefor­dert, wel­cher aber nicht mehr über­wie­sen wur­de. Die Poli­zei weist in die­sem Fal­le noch ein­mal dring­lich dar­auf­hin, auf die­se Form von Nach­rich­ten nicht zu reagie­ren. Bereits wenn eine SMS ein­geht, die von einer völ­lig unbe­kann­ten Tele­fon­num­mer stammt, soll­ten Betrof­fe­ne miss­trau­isch sein und die­se Num­mer auf kei­nen Fall in die bekann­ten Kon­tak­te ein­fü­gen. Nie­mals darf Geld über­wie­sen wer­den, weil eine frem­de Tele­fon­num­mer es for­dert. In die­sen Fäl­len ist es wich­tig, tele­fo­nisch und per­sön­lich mit den Familienmitgliedern/Kindern Kon­takt auf­zu­neh­men. Wenn die­se nicht gleich umge­hend erreich­bar sind, soll­te bis zum erfolg­ten per­sön­li­chen Kon­takt unbe­dingt abge­war­tet wer­den. Wer geschä­digt wur­de, soll­te Anzei­ge bei der Poli­zei erstat­ten und schnellst­mög­lich nach der Über­wei­sung die Haus­bank kontaktieren.

Bunde/BAB 31 — Anti-Rutsch-Mat­te von Auf­lie­ger gerutscht

Auf der BAB31, Höhe Bun­de in Fahrt­rich­tung Emden, mach­te eine Anti-Rutsch-Mat­te genau das, was sie nicht machen soll­te. Sie rutsch­te am 22.08.23 gegen 07:10 Uhr von einem Sat­tel­auf­lie­ger, auf wel­chem sie sich unge­si­chert befand. Die Mat­ten, die in der Regel zur Ladungs­si­che­rung ver­wen­det wer­den, wur­den lose auf dem Sat­tel­auf­lie­ger trans­por­tiert. Als die Mat­te sich lös­te, fiel sie vom Auf­lie­ger, roll­te sich auf und blieb als Gefah­ren­stel­le auf der Fahr­bahn lie­gen, wo sie von einem direkt nach­fol­gen­den Pkw über­fah­ren wur­de. Ob Schä­den an dem betrof­fe­nen VW Trans­por­ter ent­stan­den sind, wird noch geprüft. Gegen den 42-jäh­ri­gen Fah­rer des Sat­tel­schlep­pers wur­de ein Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Ladungs­si­che­rung ist ein wich­ti­ges The­ma im Stra­ßen­ver­kehr. Durch unzu­rei­chend gesi­cher­te Ladung kommt es auf Auto­bah­nen immer wie­der zu Gefah­ren­stel­len, die auch durch­aus zu Schä­den an nach­fol­gen­den Fahr­zeu­gen oder in ein­zel­nen Fäl­len zu Unfäl­len füh­ren kön­nen. Bei sol­chen Gefah­ren­stel­len sind die Auto­bahn­po­li­zei und die Auto­bahn­meis­te­rei die Ansprech­part­ner zu Gefahrenabwehr.

Bunde/BAB 31 — Unfall­flucht auf der Autobahn

Das Ein-und Aus­fah­ren an Auto­bah­nen soll­te auf­grund der gefah­re­nen Geschwin­dig­kei­ten immer mit beson­de­rer Umsicht und Sorg­falt erfol­gen. Oft­mals kommt es an den Anschluss­stel­len zu Unfäl­len, die durch vor­aus­schau­en­des Fah­ren ver­meid­bar gewe­sen wären. Bei Aus­fah­ren von einer Auto­bahn ist es erfor­der­lich, sich recht­zei­tig und deut­lich ein­zu­ord­nen, um den wei­te­ren Ver­kehr nicht zu gefähr­den. Ein plötz­li­ches Ein­sche­ren vom Über­hol­fahr­strei­fen auf den Haupt­fahr­strei­fen ist in sol­chen Fäl­len nicht geeig­net, wie ein Unfall am Auto­bahn­drei­eck Bun­de am 22.08.2023 gegen 11:40 Uhr deut­lich auf­zeig­te. Zu die­sem Zeit­punkt drän­gel­te sich ein der­zeit noch unbe­kann­ter Fah­rer eines grün-tür­kis­far­be­nen Pkw Citro­en Ber­lin­go in eine Lücke zwi­schen einem vor­aus­fah­ren­den Lkw und einem fol­gen­den Klein­bus, um kurz­fris­tig am Auto­bahn­drei­eck auf die A 280 Fahrt­rich­tung Nie­der­lan­de zu gelan­gen. Der 52-jäh­ri­ge Fah­rer des bel­gi­schen Klein­bus­ses ver­such­te noch durch ein Brems­ma­nö­ver zu reagie­ren, konn­te aber eine Kol­li­si­on nicht mehr ver­hin­dern. Durch den Auf­prall geriet der Citro­en ins Schleu­dern und prall­te gegen die Außen­schutz­plan­ke. Nach dem Vor­fall setz­te der Pkw-Fah­rer unver­mit­telt und erlaubt sei­ne Fahrt fort und flüch­te­te von der Unfall­stel­le. Der Klein­bus wies einen Scha­den im Front­be­reich auf, blieb aber fahr­be­reit. Nach bis­he­ri­gen Erkennt­nis­sen wur­de der 52-jäh­ri­ge Fah­rer nicht ver­letzt. An der Außen­schutz­plan­ke ent­stand eben­falls Sach­scha­den. Zeu­gen, die Hin­wei­se zu dem Vor­fall oder dem flüch­ti­gen Pkw Citro­en geben kön­nen, wer­den gebe­ten, die Auto­bahn­po­li­zei zu kontaktieren.


 

Anzeige 
Die mobile Version verlassen