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Leer: Kör­per­ver­let­zung durch Hun­de­biss im Stadt­teil Bingum

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Leer — Kör­per­ver­let­zung durch Hundebiss

Am 22.08.2024 kam es gegen 06:30 Uhr auf dem Unner­weg im Stadt­teil Bin­gum zu einem Vor­fall zwi­schen zwei Hun­de­hal­tern. Ein 34-jäh­ri­ger Mann war dort mit sei­nem ange­lein­ten Hund unter­wegs, als ihm eine männ­li­che Per­son mit einem Schä­fer­hund ent­ge­gen­kam. Der nicht ange­lein­te Schä­fer­hund reagier­te auf den Hund und den 34-jäh­ri­gen und atta­ckier­te bei­de. Dabei wur­de der 34-jäh­ri­ge Mann in den Fuß­knö­chel gebis­sen und trug eine deut­li­che Wun­de davon. Der Halter/bez. Der Hun­de­füh­rer, der den Schä­fer­hund mit sich führ­te, inter­es­sier­te der Vor­fall nicht. Er teil­te dem 34-jäh­ri­gen mit, dass die­ser bloß wei­ter­fah­ren sol­le. Der der­zeit unbe­kann­te Mann, der auf ca. 50 Jah­re geschätzt wird, trug eine gel­be Warn­ja­cke. Er hat dunk­le Haa­re und eine sta­bi­le Figur. Der Schä­fer­hund habe ein hell-dun­kel gewolk­tes und sehr dich­tes Fell gehabt. Zeu­gen, die sach­dien­li­che Hin­wei­se zu der Sache oder dem Hun­de­hal­ter geben kön­nen, wer­den gebe­ten, die Poli­zei in Leer zu infor­mie­ren. Die Poli­zei weist in die­sem Zusam­men­hang dar­auf­hin, dass jeder Hun­de­hal­ten­de in Nie­der­sach­sen gesetz­lich dazu ange­hal­ten ist, sei­nen Hund/Hündin so zu hal­ten, zu füh­ren und zu beauf­sich­ti­gen, dass von dem Tier zu kei­ner Zeit Gefah­ren, Bedro­hun­gen oder Beläs­ti­gun­gen für Men­schen, Tie­re, Sachen und die öffent­li­che Sicher­heit und Ord­nung aus­ge­hen. Ergän­zend gibt es für jede Kom­mu­ne noch eigen­stän­di­ge Rege­lun­gen. Für die Stadt Leer gilt zudem die Leera­ner Gefah­ren­ab­wehr­ord­nung, die zum Mit­füh­ren von Hun­den Vor­ga­ben enthält.


 

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