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Leera­ner Fuß­gän­ger­zo­ne: Kör­per­ver­let­zung durch unbe­kann­te Täter ‑Zeu­gen gesucht! Wei­te­re Polizeimeldungen

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POL-LER: Pres­se­mel­dung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden für Sams­tag, 15.07.2023

 
 

Kör­per­ver­let­zung durch unbe­kann­te Täter++Führen eines Rol­lers unter Drogeneinfluss++Verkehrsunfall mit/durch Trunkenheit++

Kör­per­ver­let­zung durch unbe­kann­te Täter ‑Zeu­gen gesucht-

Leer — Am spä­ten Frei­tag­abend gerie­ten gegen 23:35 Uhr in der Fuß­gän­ger­zo­ne nahe des Müh­len­plat­zes zwei jun­ge Män­ner aus Wes­t­ov­er­le­din­gen (24 u. 28 Jah­re alt) mit einer ande­ren Grup­pie­rung jun­ger Män­ner in Streit. In deren Ver­lauf wur­den die Bei­den von einem der ande­ren Grup­pie­rung mit Reiz­gas ein­ge­sprüht. Bei der Auf­nah­me des Sach­ver­hal­tes war die ande­re Grup­pie­rung geflüch­tet und konn­te im Rah­men der Fahn­dung nicht mehr ange­trof­fen wer­den. Das 28-jäh­ri­ge Opfer war nun­mehr augen­schein­lich der­art gereizt, dass er sich auch gegen­über den auf­neh­men­den Beam­ten nicht beru­hi­gen woll­te. Die­ser muss­te in der Fol­ge sogar in Gewahr­sam genom­men wer­den, da er einem erteil­ten Platz­ver­weis nicht nach­kom­men woll­te. Nach­dem er sich auf der Poli­zei­dienst­stel­le in Leer wie­der beru­higt hat­te, konn­te er die­se dann aber wie­der ver­las­sen. Per­so­nen, die Zeu­ge der o.g. Aus­ein­an­der­set­zung wur­den, mel­den sich bit­te bei der Poli­zei in Leer.

Füh­ren eines Rol­lers unter Drogeneinfluss

Leer — Unter dem Ein­fluss von Betäu­bungs­mit­teln war am Frei­tag­mor­gen gegen 07:45 Uhr ein 26-jäh­ri­ger Rol­ler­fah­rer aus Leer unter­wegs. Bei der Poli­zei­kon­trol­le in der Ness­e­stra­ße muss­te die­ser gegen­über den Beam­ten ein­ge­ste­hen, dass er zuvor Can­na­bis kon­su­miert habe. Die Wei­ter­fahrt wur­de durch die Beam­ten unter­sagt und eine Blut­ent­nah­me durchgeführt.

Ver­kehrs­un­fall mit/durch Trunkenheit

Emden — Gegen 23:40 Uhr wur­den Poli­zei­be­am­ten zu einem Ver­kehrs­un­fall in der Haupt­stra­ße geru­fen. Ein 57-jäh­ri­ger Fahr­rad­fah­rer aus Emden war dort zu Fall gekom­men und hat­te dabei mit sei­nem Fahr­rad ein par­ken­des Auto beschä­digt. Bei der Auf­nah­me muss­ten die Beam­ten eine erheb­li­che Alko­ho­li­sie­rung des Rad­fah­rers fest­stel­len. Ein Vor­test ergab einen Wert von 1,61 Pro­mil­le. Eine Blut­ent­nah­me wur­de durch­ge­führt und die Wei­ter­fahrt mit dem Rad untersagt.


 

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