Blaulicht

LK Leer — Gefähr­li­cher Ein­griff in den Stra­ßen­ver­kehr mit Unfall / Wohnungsbrand

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POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden für den 15.07.2024

 
 

Woh­nungs­brand + Trun­ken­heits­fahrt + Gefähr­li­cher Ein­griff in den Stra­ßen­ver­kehr mit Unfall

Wee­ner — Wohnungsbrand

Am 14.07.2024, kam es gegen 18:09 Uhr in Wee­ner in der Süd­er­stra­ße zu einem Woh­nungs­brand in einem Mehr­fa­mi­li­en­haus. Aus bis­lang unge­klär­ter Ursa­che fing ein Elek­tro­herd Feu­er. Die­ses brei­te­te sich auf die angren­zen­de Arbeits­plat­te aus, sodass es zu einer star­ken Rauch­ent­wick­lung in der Woh­nung und im gesam­ten Gebäu­de kam. Durch die FFW Wee­ner konn­te der Brand schnell gelöscht wer­den, sodass kei­ne Per­so­nen ver­letzt wur­den. Der durch den Brand ver­ur­sach­te Gesamt­scha­den beläuft sich auf einen mitt­le­ren vier­stel­li­gen Betrag. Da die Brand­ur­sa­che nicht abschlie­ßend geklärt wer­den konn­te wur­den die Ermitt­lun­gen dazu aufgenommen.

Emden — Trunkenheitsfahrt

Durch den Hin­weis einer auf­merk­sa­men Zeu­gin kon­trol­lier­ten Beam­te der Poli­zei Emden am Sonn­tag­mor­gen in der Nor­der­mee­den­stra­ße einen 44-jäh­ri­gen Emder. Die Zeu­gin hat­te bei dem Mann einen deut­li­chen Alko­hol­ge­ruch wahr­ge­nom­men und gese­hen wie er den­noch in sei­nen Pkw gestie­gen sei und weg­fuhr. Durch die Beam­ten konn­te der Alko­hol­ge­ruch eben­falls fest­ge­stellt wer­den. Ein frei­wil­lig durch­ge­führ­ter Atem­al­ko­hol­test ergab einen Wert von 2,18 Pro­mil­le, sodass dem Emder eine Blut­pro­be ent­nom­men wur­de. Dem Mann wur­de die Wei­ter­fahrt unter­sagt und der Füh­rer­schein beschlagnahmt.

Ost­rhau­der­fehn — Gefähr­li­cher Ein­griff in den Stra­ßen­ver­kehr mit Unfall

Am 14.07.2024 kam es gegen 12:20 Uhr auf dem Dieks­weg zu einem Unfall zwi­schen einem Pkw und einem Motor­rad. Ein 43-jäh­ri­ger Mann aus Ost­rhau­der­fehn befuhr mit sei­nem Pkw den Dieks­weg aus Rich­tung Ter­hei­de kom­mend. Zwei jun­ge Män­ner aus Ost­rhau­der­fehn (bei­de 20 Jah­re) befuh­ren den Dieks­weg mit ihren Motor­rä­dern in Gegen­rich­tung. In einer dor­ti­gen Links­kur­ve fuhr der 43-jäh­ri­ge Pkw-Fah­rer mit­tig die Fahr­bahn und schnitt dabei die Kur­ve, so dass er mit dem ers­ten ent­ge­gen­kom­men­den Motor­rad des einen 20-jäh­ri­gen Ost­rhau­der­feh­ners zusam­men­prall­te. Bei dem Unfall wur­de der jun­ge Mann nicht uner­heb­lich ver­letzt. An bei­den Fahr­zeu­gen ent­stand hoher Sach­scha­den. Bei der Unfall­auf­nah­me stell­te sich her­aus, dass die drei Per­so­nen bereits kurz zuvor auf­ein­an­der­ge­trof­fen waren, als die bei­den jun­gen Män­ner mit ihren Motor­rä­dern mehr­fach durch das dor­ti­ge Hamm­rich-Gebiet gefah­ren sei­en. Der 43-jäh­ri­ge war mit dem Hin-und her­fah­ren der Män­ner nicht ein­ver­stan­den und habe sich die­sen in den Weg gestellt. Ob er, wie vor Ort mit­ge­teilt, noch ein Hin­der­nis auf die Fahr­bahn gelegt hat­te, wer­den die wei­te­ren Ermitt­lun­gen erge­ben. Eben­falls wur­de fest­ge­stellt, dass eines der Motor­rä­der, wel­ches von dem zwei­ten, nicht am Unfall betei­lig­ten jun­gen Mann vor Ort geführt wor­den war, nicht für den Stra­ßen­ver­kehr zuge­las­sen ist. Die Poli­zei hat den Unfall und den wei­te­ren Sach­ver­halt auf­ge­nom­men und die Ermitt­lun­gen zur Sache eingeleitet.


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