Blaulicht
LK Leer: Tätlicher Angriff auf Polizeikräfte nach vorangegangener Straftat
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 09.08.2024
Tätlicher Angriff auf Polizeikräfte nach vorangegangener Straftat + Verkehrsinsel überfahren + Trunkenheitsfahrt + Heckscheibenwischer abgerissen + Nächtliche Fahrübungen festgestellt
Rhauderfehn — Tätlicher Angriff auf Polizeikräfte nach vorangegangener Straftat
Am 08.08.2024 kam es gegen 20:21 Uhr auf der 1.Südwieke zu einer erheblichen Beleidigung und Aufforderung zu einer Körperverletzung durch einen jungen Mann zum Nachteil eines 33-jährigen Rhauderfehners, der zu Fuß im Ort unterwegs war. Der 33-jähirge konnte sich der Situation entziehen, meldete den Vorfall aber umgehend der Polizei und gab eine Personenbeschreibung, wie auch den Aufenthalt des Aggressors an. Umgehend eingesetzte Kräfte der Polizei Leer trafen dann an der 1.Südwieke in Höhe des Rathauses auf einen amtsbekannten 17-jährigen aus Rhauderfehn, der in Begleitung eines weiteren Jugendlichen und einem 20-jährigen aus Ostrhauderfehn war. Auf Ansprache durch die Polizeikräfte reagierte der 17- jährige sofort aggressiv. Aufgrund der vorangegangenen Straftat wurde dem 17-jährigen erläutert, dass er die Polizeikräfte zur Verhinderung weiterer Straftaten zur Dienststelle begleiten müsse und dann dort seinen Erziehungsberechtigen zu übergeben sei. Darauf reagiert der junge Mann mit einem Angriff. Die Einsatzkräfte entschlossen sich, weitere Unterstützungskräfte anzufordern, da auch die beiden weiteren Begleiter des jungen Mannes sich mit hoher aggressiver Energie gegen die Polizeikräfte stellten. Die Polizei Leer/Emden möchte hier deutlich und mit Dank auf den Einsatz eines 33-jährigen Zeugen hinweisen, welcher der ersten Polizeibesatzung vor dem Eintreffen der weiteren Unterstützungskräfte Hilfe leistete. Auch als zahlreiche Polizeikräfte am Einsatzort eintrafen, schreckte der ebenfalls polizeilich bekannte 20-jährige aus Ostrhauderfehn nicht vor einem gezielten Angriff auf die Einsatzkräfte zurück. Schlussendlich konnten alle Verursacher gesichert und zur Dienststelle nach Leer verbracht werden. Während der eine jugendliche Begleiter, welcher sich verbal gegen die Polizeikräfte geäußert hatte, seinen Erziehungsberechtigten übergeben wurde, verblieb der 20-jährige Ostrhauderfehner im polizeilichen Gewahrsam. Der 17-jährige Auslöser des Einsatzes sollte ebenfalls an seine Erziehungsberechtigten übergeben werden, blieb aber nach Rücksprache mit diesen in amtlicher Obhut. Bei dem Vorfall wurden vier Polizeibeamte verletzt, wobei 2 dieser Einsatzkräfte den Dienst in der Nacht nicht fortsetzen konnten. Auch der 33-jährige Helfer blieb nach ersten Erkenntnissen unverletzt. Verletzungen der Aggressoren sind nicht aufgetreten. Die Polizei hat nun die entsprechenden Strafverfahren eingeleitet.
Rhauderfehn — Verkehrsinsel überfahren
Am 09.08.2024 meldete sich eine private Notrufzentrale für sogenannte E‑Calls und teilten ein Unfallgeschehen mit, welches sich an der Rhauderwieke zur nach dem Kreisel zugetragen haben soll. Ein umgehend eingesetzter Rettungswagen war als Erster sofort vor Ort und stellte fest, dass vor Ort zwar ein Schadensbild, aber kein Unfallbeteiligter zu finden war. Ebenso fuhren Kräfte der Polizei Leer die Unfallörtlichkeit an, um sich das Schadensbild anzusehen und möglicherweise eine im Raum stehende Unfallflucht aufzunehmen. Die Sachlage klärte sich dann jedoch schnell, als der im direkten Nahbereich wohnende 56-jährige Unfallbeteiligte, welcher dort über die Verkehrsinsel gefahren war, sich selber bei der Polizei meldete und berichtete, dass er den Schaden verursacht hatte. Der Mann selber blieb dabei unverletzt, jedoch entstand an dem mitgeführten neuwertigen Pkw Mercedes ein hoher Sachschaden, da bei diesem die Ölwanne abgerissen war. Eine professionelle Reinigung der Fahrbahn wurde veranlasst, ebenso wird der Straßenbauträger über die Schäden an der Verkehrsinsel benachrichtigt und beseitigt diese.
Emden — Trunkenheitsfahrt
Am 09.08.2024 bemerkten Einsatzkräfte der Polizei Emden gegen 00:45 Uhr den Fahrer eines Kleinkraftrades auf der Auricher Straße in Richtung stadtauswärts. Sie entschlossen sich dazu, den Fahrer einer allgemeinen Verkehrskontrolle zu unterziehen. Im Rahmen dieser nahmen die Beamten einen deutlichen Alkoholgeruch wahr. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,52 Promille. Eine Fahrerlaubnis konnte der 35-jährige Mann nicht vorweisen. Daraufhin wurde der Mann zur Durchführung einer Blutprobenentnahme zur Dienststelle verbracht. Dort leistete er erheblichen Widerstand gegen die Blutentnahme, sodass er mittels einfacher körperlicher Gewalt dabei festgehalten werden musste. Dem Mann wurden die Fahrzeugschlüssel zur Verhinderung weiterer Straftaten abgenommen und sichergestellt. Die Weiterfahrt wurde ihm ebenfalls untersagt. Der 35-jährige muss sich nun in einem Strafverfahren verantworten.
Emden — Heckscheibenwischer abgerissen
In der Zeit vom 07.08.2024, 17:00 Uhr bis zum 08.08.2024, 08:00 Uhr kam es zu drei Fällen von Sachbeschädigung an Pkw im Emder Stadtgebiet. In der Freiliggrathstraße wurden an einem Pkw VW und einem Pkw Nissan die Heckscheibenwischer abgerissen und in der nahegelegenen Auricher Straße wurde ebenfalls bei einem Pkw VW der Heckscheibenwischer abgerissen. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu den Vorfällen geben könne, werden gebeten, die Polizei in Emden zu kontaktieren.
Emden- Nächtliche Fahrübungen festgestellt
Wie vor kurzem bei einer jungen Frau in Leer, stellten nun Einsatzkräfte der Polizei in Emden das gleiche Vorhaben fest: Nächtliche Fahrübungen im öffentlichen Verkehrsraum ohne die erforderliche Fahrerlaubnis. In dem aktuellen Fall fiel den Emder Polizisten im Emder Außenhafen ein Fahrzeug in stockender Fahrweise auf. Ein auf dem Fahrersitz befindlicher 18-jähriger junger Mann teilte dann mit, für Fahrstunden etwas üben zu wollen. Nicht nur für ihn sind solche Übungen im öffentlichen Verkehrsraum ein rechtliches Problem, sondern auch für die 21-jährige Mitfahrerin, die den Wagen bis zum Hafen mit einer gültigen Fahrerlaubnis gefahren hat und ihn dann dem 18-jährigen übergab. Gefährdet oder behindert haben die beiden niemanden, aber jetzt müssen sie sich trotzdem in einem Strafverfahren erklären.
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