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LK-Leer: Voll­ende­ter Tele­fon­be­trug “Schock­an­ruf”

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Land­kreis Leer/ Over­le­din­ger­land — Voll­ende­ter Tele­fon­be­trug “Schock­an­ruf”

Am 20.01.2022 wur­de eine 72-jäh­ri­ge Frau aus dem Over­le­din­ger­land Opfer eines soge­nann­ten Schock­an­ru­fes. In einem ers­ten Tele­fo­nat gaben die bis­lang unbe­kann­ten Täter sich als Beam­te der Poli­zei Hamm aus und sag­ten der Frau, dass ihr Sohn angeb­lich einen töd­li­chen Unfall ver­ur­sacht hät­te. Damit der Sohn nicht ins Gefäng­nis müs­se, sei die Zah­lung einer fünf­stel­li­gen Kau­ti­on zwin­gend erfor­der­lich. Die Geschä­dig­te sag­te die Zah­lung der Kau­ti­on zu und teil­te mit, das Geld von der Bank zu holen.

Die Täter for­der­ten die Frau auf, alles zu holen, was ver­füg­bar sein. Zudem gab die 72-jäh­ri­ge auf Auf­for­de­rung ihre Mobil­funk­te­le­fon­num­mer preis, so dass sie durch­ge­hend für die Täter erreich­bar war. Das nut­zen die­se aus, um den Druck auf die Frau zu erhö­hen. Dabei erhielt sie wei­te­re Anru­fe, in denen sich die Täter als wei­te­re Amts­per­so­nen aus­ga­ben, unter ande­ren auch als Rich­ter. Nach­dem das Opfer unbe­merkt aus einem per­sön­li­chen Schließ­fach die Geld­sum­me von 60.000 Euro abge­holt hat­te, teil­te man ihr mit, dass die­ses Geld von einem Rich­ter des Amts­ge­rich­tes bei ihr abge­holt wür­de. Tat­säch­lich erschien dann auch eine männ­li­che Per­son an der vom Opfer genann­ten Adres­se und hol­te den Betrag ab. Eben­so frag­ten die Täter unter dem Vor­wand einer angeb­li­chen Rück­über­wei­sung der “Kau­ti­on” nach der Kon­to­num­mer des Opfers, die auch her­aus­ge­ge­ben wur­de. Der Frau wur­de außer­dem eine “Schwei­ge­pflicht” von ins­ge­samt 24 Stun­den auf­er­legt, in wel­cher sie kei­nem von dem Vor­fall erzäh­len dürfe.

Kurz nach der voll­ende­ten Tat hat­te die Frau Kon­takt zu ihrem Sohn und bemerk­te, dass sie betro­gen wur­de. Die Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden weist in die­sem Zusam­men­hang noch ein­mal aus­drück­lich dar­auf hin, dass die Poli­zei­dienst­stel­len und Ver­fol­gungs­be­hör­den in Deutsch­land kei­ne Kau­ti­ons­zah­lun­gen nach schwe­ren Unfäl­len am Tele­fon ver­lan­gen. Die Poli­zei und die Ver­fol­gungs­be­hör­den for­dern kei­ne Sofort­bar­geld­zah­lun­gen am Tele­fon und holen auch kei­ne Geld­sum­men per­sön­lich bei Ange­hö­ri­gen ab.

Es wird aus­drück­lich noch ein­mal dar­auf hin­ge­wie­sen, dass es zwin­gend erfor­der­lich ist, die­se und auch ande­re Arten von Tele­fon­be­trugs­ta­ten mit älte­ren Ange­hö­ri­gen, Eltern und Groß­el­tern inten­siv zu bespre­chen. Es wird emp­foh­len inner­halb der Fami­lie eine Abspra­che zu tref­fen, wie im Fal­le eines ver­such­ten Tele­fon­be­tru­ges zu ver­fah­ren ist. Infor­ma­ti­ons­bro­schü­ren und Rat kön­nen Inter­es­sier­te bei den Prä­ven­ti­ons­stel­len der Poli­zei erhal­ten. Auch besteht die Mög­lich­keit, Infor­ma­tio­nen und Bro­schü­ren online auf www.polizei-beratung.de zu bekommen.


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