Blaulicht

LK-Leer: War­nung vor Rip-Deal: Betrü­ge­ri­sche Machen­schaf­ten bei Immo­bi­li­en- und Antiquitätengeschäften

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POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden für den 07.11.2023

 
 

Rip-Deal — Was ist das?

Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden/Westoverledingen — Rip Deal — Was ist das?

War­nung vor einer Betrugs­ma­sche, die sich Rip-Deal nennt. Per­so­nen, die eine Immo­bi­lie anbie­ten oder eine Anti­qui­tät bzw. ande­re Wert­ge­gen­stän­de ver­kau­fen möch­ten, müs­sen vor­sich­tig sein, denn auch hier lau­ern Betrü­ger. Unter dem Begriff “Rip-Deal” (jeman­den aus­neh­men, nep­pen in Ver­bin­dung mit einem Han­del) sind Betrugs‑, Raub- und Dieb­stahls­de­lik­te zu ver­ste­hen, bei wel­chem die Täter nach einem bestimm­ten Sche­ma vor­ge­hen. Die Opfer sind in der Regel Ver­käu­fer von Immo­bi­li­en, Anti­qui­tä­ten oder auch ande­ren Wert­ge­gen­stän­den, die den Kon­takt zu poten­ti­el­len Käu­fern über Anzei­gen im Inter­net oder über Zei­tungs­in­se­ra­te her­stel­len. Die Täter suchen gezielt die­se Inse­ra­te aus und neh­men ent­we­der tele­fo­nisch oder per Email den ers­ten Kon­takt zu den Opfern auf. Die Täter zei­gen Inter­es­se an dem Kauf der Immo­bi­lie oder Ware und geben zumeist an, sel­ber im Auf­trag eines zah­lungs­kräf­ti­gen aus­län­di­schen Inves­tors zu handeln.

So gin­gen die Täter auch im Fall zwei­er Inha­ber eines Far­ben­ge­schäf­tes aus Wes­t­ov­er­le­din­gen vor. Die Geschäfts­in­ha­ber erhiel­ten Mit­te Okto­ber eine E‑Mail von einem Inter­es­sen­ten, der angeb­lich Far­be im Wert von 100.000 Euro für ein Bau­pro­jekt in Bel­grad kau­fen woll­te. Nach­dem die Geschäfts­in­ha­ber ihm ein Ange­bot unter­brei­tet hat­ten, lud der Inter­es­sent die­se zu einem geschäft­li­chen Tref­fen nach Ser­bi­en ein. Tat­säch­lich bezahl­te er den Flug und die Hotel­kos­ten und so kam es zu dem ver­ein­bar­ten Ter­min in einem Hotel in Bel­grad. Der Betrü­ger bot an, das Geschäfts­vo­lu­men noch wei­ter zu erhö­hen. Die Rech­nung sol­le so hoch wie mög­lich sein, da der ser­bi­sche Staat das Pro­jekt durch Sub­ven­tio­nen unter­stüt­ze. Für ihn selbst sol­le eine antei­li­ge Ver­mitt­ler­pro­vi­si­on fäl­lig wer­den. Obwohl es vor Ort nicht zu einem Geschäfts­ab­schluss kam, über­gab der Betrü­ger den Inha­bern des Far­ben­ge­schäf­tes sogar noch einen klei­nen Geld­be­trag, “für einen schö­nen Tag in Bel­grad”. Die Geschäfts­leu­te aus Wes­t­ov­er­le­din­gen erkann­ten das unse­riö­se Geschäfts­ge­ba­ren ihres Gegen­übers recht­zei­tig und wur­den finan­zi­ell nicht geschä­digt. Die Betrü­ger gehen bei die­sen Straf­ta­ten übli­cher­wei­se, wie folgt, vor: Durch inten­si­ve Kon­takt­auf­nah­me sol­len den Opfern der Ein­druck ver­mit­telt wer­den, dass es sich tat­säch­lich um einen seriö­sen Inter­es­sen­ten han­delt. Die­ser bie­tet auch an, hohe gefor­der­te Prei­se zu zah­len und sieht von für ihn güns­ti­gen Preis­ver­hand­lun­gen ab. Die Opfer wer­den grund­sätz­lich ins Aus­land ein­ge­la­den, da die Täter vor­ge­ben aus Ter­min­grün­den nicht selbst erschei­nen zu kön­nen. Alle Unkos­ten, die durch die Rei­se ent­ste­hen, wer­den von den Tätern über­nom­men. So soll mög­li­chem Miss­trau­en der Opfer vor­ge­beugt wer­den. Vor Ort soll den Opfern durch selbst­si­che­res Auf­tre­ten und Vor­ge­ben des Inter­es­sen­ten, einen luxu­riö­sen Lebens­stil zu pfle­gen, die Serio­si­tät noch ver­stärkt vor­ge­führt wer­den. Sehr bald wer­den die ers­ten geschäft­li­chen Gesprä­che anbe­raumt. Auf­fäl­lig ist, dass die Täter bereits in den ers­ten Gesprä­chen dar­auf hin­wei­sen, dass ein Geld­tausch von Euro in eine ande­re aus­län­di­sche Wäh­rung statt­fin­den muss. Das wäre die Vor­aus­set­zung, damit das anvi­sier­te Geschäft abge­schlos­sen wer­den kann. In der Regel sol­len Euro in Schwei­zer Fran­ken gewech­selt wer­den. Damit dem zuge­stimmt wird, wird natür­lich auch ein Gewinn bei dem Tausch­ge­schäft in Aus­sicht gestellt. Wenn noch Skep­sis bei den Opfern besteht, wird ange­bo­ten, vor­ab eine klei­ne Sum­me zu tau­schen. Dort wer­den dann auch ech­te Geld­no­ten getauscht. Sobald die Bereit­schaft zum Tau­schen der vol­len gefor­der­ten Sum­me besteht, wer­den den Opfern Falsch­geld­no­ten oder sogar einen Kof­fer mit Papier­schnip­seln über­reicht. Wei­gern sich die Opfer, einen Bar­geld­tausch durch­zu­füh­ren, wird mit Gewalt gedroht. Da die Opfer sich im Aus­land befin­den und mit den dort recht­lich gel­ten­den Vor­schrif­ten nicht ver­traut sind, ent­steht so ein hoher Druck, der dann zur Erfül­lung der Tat­aus­füh­rung führt. Ist das Geld erst getauscht, zie­hen sich die Täter zurück. Um als Ver­käu­fer oder Händ­ler nicht Opfer einer sol­chen Straf­tat zu wer­den, gel­ten fol­gen­de Emp­feh­lun­gen: Um Ver­hand­lun­gen für einen Kauf von hoch­wer­ti­gen Immo­bi­li­en oder Sach­wer­ten zu füh­ren, ist von einer Rei­se ins Aus­land eher abzu­ra­ten. Eine Kauf­zu­sa­ge, ohne Besich­ti­gung der Ware oder Immo­bi­lie, soll­te die Anbie­ten­den skep­tisch wer­den las­sen. Es soll­ten immer die Per­so­na­li­en des jewei­li­gen Geschäfts­part­ners (Aus­weis­do­ku­ment) fest­ste­hen, nur die Ver­bin­dung über eine Aus­land­te­le­fon­num­mer reicht nicht aus. Bei sol­chen Geschäf­ten dür­fen sich die Anbie­ten­den nicht unter Druck oder Zeit­zwang set­zen las­sen. Geld­tausch­ge­schäf­te in aus­län­di­sche Wäh­run­gen, gegen angeb­li­che Gewin­ne vor dem eigent­li­chen Ver­kaufs­ge­spräch, soll­ten nicht durch­ge­führt wer­den und las­sen den deut­li­chen Schluss auf einen bevor­ste­hen­den Betrug zu. Per­so­nen, die Opfer einen sol­chen Tat wur­den oder sich in bereits in ähn­li­chen Ver­hand­lun­gen zu einer sol­chen Sach­la­ge befin­den, wer­den gebe­ten, Anzei­ge zu erstatten.


 

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