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Mehr Tier­schutz in der Manege

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Bun­des­mi­nis­te­rin Julia Klöck­ner legt Ver­ord­nung zum Ver­bot zahl­rei­cher Wild­tie­re in rei­sen­den Zir­kus­sen vor

Die Bun­des­mi­nis­te­rin für Ernäh­rung und Land­wirt­schaft, Julia Klöck­ner, sorgt für mehr Tier­schutz in Zir­kus­sen. Die Minis­te­rin hat heu­te einen Ver­ord­nungs­ent­wurf vor­ge­stellt, der die Zur­schau­stel­lung zahl­rei­cher Wild­tier­ar­ten dort verbietet.

Die Hal­tung im Zir­kus­be­trieb ist für die Tie­re eine gro­ße Belas­tung: Sie sind an bis zu 50 wech­seln­den Orten im Jahr, Gehe­ge und Aus­läu­fe sind beengt. Dabei haben Wild­tie­re – im Ver­gleich zu domes­ti­zier­ten Tie­ren – höhe­re Ansprü­che, wenn es um eine art­ge­rech­te Hal­tung geht. Der Umgang mit dem Men­schen und man­gel­haf­te Hal­tungs­be­din­gun­gen ver­ur­sa­chen bei Wild­tie­ren deut­lich mehr Stress als bei Haustieren.

Des­halb ver­bie­tet Bun­des­mi­nis­te­rin Julia Klöck­ner fol­gen­de Tie­re in Wan­der­zir­kus­sen: Giraf­fen, Ele­fan­ten, Nas­hör­ner, Fluss­pfer­de, Pri­ma­ten und Groß­bä­ren. Die­se Tie­re dür­fen nicht neu ange­schafft wer­den. Ande­re Wild­tier­ar­ten – etwa Groß­kat­zen – sind nach Exper­ten­mei­nun­gen nicht rechts­si­cher zu ver­bie­ten. Dafür wür­den der­zeit juris­tisch ver­wert­ba­re wis­sen­schaft­li­che Erkennt­nis­se nicht ausreichen.

Julia Klöck­ner: „Wild­tie­re gehö­ren nicht in die Mane­ge. Gera­de in Wan­der­zir­kus­sen lei­den sie unter dem stän­di­gen Rei­sen, den oft nicht art­ge­rech­ten Bedin­gun­gen vor Ort. Klar ist des­halb: Hier geht der Tier­schutz vor! Mit der Ver­ord­nung kom­men wir einen gro­ßen Schritt vor­an. Ver­bun­den mit dem kla­ren Ziel, das jetzt vor­ge­leg­te Ver­bot auf ande­re Wild­tier­ar­ten aus­zu­wei­ten. Vor­aus­set­zung dafür ist die wis­sen­schaft­li­che Grund­la­ge – damit ein Ver­bot auch rechts­si­cher ist und bei Kla­ge Bestand hat.“

 

Zudem legt die Ver­ord­nung erst­mals spe­zi­fi­sche Anfor­de­run­gen an die Hal­tung aller Tie­re in Zir­kus­sen fest. Das umfasst etwa:

• die Unter­brin­gung in geeig­ne­ten Hal­tungs­ein­rich­tun­gen,
• die Ver­sor­gung der Tie­re durch fach­kun­di­ge Per­so­nen,
• Maß­nah­men für die Behand­lung kran­ker oder ver­letz­ter Tie­re,
• die Beför­de­rung in geeig­ne­ten Trans­port­mit­teln,
• die Beschrän­kung der Beför­de­rungs­dau­er auf das erfor­der­li­che Maß sowie
• die Trai­nings­be­din­gun­gen nach Alter, Ver­an­la­gung, Leis­tungs­be­reit­schaft, kör­per­li­che Belast­bar­keit und Ausbildungsstand.

Hin­ter­grund:
• Das BMEL hat bereits in den ver­gan­ge­nen Jah­ren ver­schie­de­ne Initia­ti­ven ergrif­fen, um den Tier­schutz bei Zir­kus­tie­ren zu ver­bes­sern. Hier­zu gehören:

+ die Erar­bei­tung und Ver­öf­fent­li­chung der Zir­kus­leit­li­ni­en,
+ der Erlass der Zir­kus­re­gis­ter­ver­ord­nung und
+ die Über­ar­bei­tung des Gut­ach­tens über Min­dest­an­for­de­run­gen an die Hal­tung von Säugetieren.

• Sowohl die Zir­kus­leit­li­ni­en als auch das Säu­ge­tier­gut­ach­ten die­nen den Tier­hal­tern und den Über­wa­chungs­be­hör­den als Ori­en­tie­rung bei der Ent­schei­dung, ob eine Tier­hal­tung den Anfor­de­run­gen des § 2 des Tier­schutz­ge­set­zes entspricht.

Fotos: Ingo Ton­sor @Leser-ECHO.de ( Papenburg ) 

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