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Mini-PV-Anla­gen: Fra­gen zur Instal­la­ti­on und Inbe­trieb­nah­me an Elek­tro­meis­ter Micha­el Ger­brand aus Westoverledingen. 

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Mini-PV-Anla­gen: Fra­gen zur Instal­la­ti­on und Inbe­trieb­nah­me an Elek­tro­meis­ter Micha­el Ger­brand aus Westoverledingen.

 
 
Seit 2017 ist Micha­el Ger­brand Elek­tro­meis­ter. Unter ande­rem hat sich Ger­brand mit sei­nem Betrieb auf die Instal­la­ti­on von Mini-PV-Anla­gen spezialisiert.
 
 
 
Lese­r­ECHO: Die Strom­prei­se stei­gen ste­tig, daher über­le­gen immer mehr Haus­ei­gen­tü­mer und Mie­ter sich eine Mini-PV-Anla­ge anzu­schaf­fen. Lohnt sich aus heu­ti­ger Sicht eine sol­che Investition?
 
Ger­brand: Die­se Fra­ge ist mit einem kla­ren JA zu beant­wor­ten. Wie schon rich­tig beschrie­ben sind die Strom­prei­se in den letz­ten Jah­ren ste­tig gestie­gen. Durch die wei­ter stei­gen­de Nach­fra­ge wird sich die­se Preis­stei­ge­rung aus mei­ner Sicht sogar noch wei­ter fort­set­zen. Es sol­len in Deutsch­land noch zig Mil­lio­nen E‑Autos und Wär­me­pum­pen an den Start gehen. Die­se benö­ti­gen sehr gro­ße Men­gen an Strom. Gleich­zei­tig sol­len Atom­kraft- und Koh­le­kraft­wer­ke auf abseh­ba­rer Zeit abge­schal­tet wer­den. Nun kann sich jeder sel­ber aus­rech­nen, wie sich die­ser Markt wei­ter ent­wi­ckeln wird. Die EWE wird schon zum 1. Janu­ar die Strom­prei­se in der Grund­ver­sor­gung auf 49,98 Cent anheben.
 
LE: Darf man ein Bal­kon­kraft­werk mit einem Schu­ko-Ste­cker ans Haus­netz anschlie­ßen? Laut Nach­fra­ge an die EWE wur­de dem Lese­r­ECHO-Ver­lag mit­ge­teilt, dass dies nicht zuläs­sig ist, da ein siche­rer Betrieb nicht gewähr­leis­tet wer­den kann.
 
GB: Natür­lich darf man eine 600 Watt Mini-Solar-Anla­ge mit einem Schu­ko-Ste­cker an das eige­ne Haus­netz anschlie­ßen, genau­so wie man ein 3000 Watt Heim­so­la­ri­um anschlie­ßen darf. Dabei gibt es aller­dings drei Din­ge zu beach­ten. Sie benö­ti­gen einen digi­ta­len Strom­zäh­ler, der ver­bau­te Wech­sel­rich­ter muss eine NA Abschal­tung haben und man soll­te den Ste­cker an kei­ne Mehr­fach­steck­do­se anschlie­ßen. Die EWE beruft sich auf eine VDE-Norm, wel­che sich auf den Wie­land-Ste­cker bezieht. Die­se VDE Norm stellt aber nicht den aktu­el­len Stand der Tech­nik dar und ist daher auch nicht bin­dend. Die EWE kann natür­lich eine Emp­feh­lung aus­spre­chen, aber kei­ne Geset­ze erlas­sen. In den Nie­der­lan­den wer­den Bal­kon­kraft­wer­ke selbst­ver­ständ­li­cher Wei­se mit einem Schu­ko-Ste­cker ange­schlos­sen. Bis heu­te ist nicht bekannt, dass es zu irgend­wel­chen Stör­fäl­len gekom­men ist, wel­che auf einen Schu­ko-Ste­cker zurück­zu­füh­ren sind.
 
LE: Kann man eine Mini-Solar-Anla­ge über­all betrei­ben, zum Bei­spiel am Strand?
 
GB: Die Mini-Solar­an­la­ge muss an das eige­ne Haus­netz ange­schlos­sen wer­den, am Strand funk­tio­niert eine sol­che Anla­ge lei­der nicht. Daher wird auch bei einem Black­out kein Strom pro­du­ziert. Ansons­ten kann man die Anla­ge an der Haus­wand, am Bal­kon oder auf einer Gara­ge pro­blem­los mon­tie­ren. Am bes­ten dort, wo eine Aus­rich­tung nach Süden, Wes­ten oder Osten gege­ben ist.
 
LE: Wor­auf müs­sen Kun­den beim Kauf einer Mini-PV-Anla­ge achten?
 
GB: Lei­der muss­te ich in der letz­ten Zeit fest­stel­len, dass eini­ge mei­ner Kun­den PV-Anla­gen im Inter­net gekauft haben, wo die Qua­li­tät doch sehr zu wün­schen übrig lässt. Ein Kun­de hat­te sogar eine Anla­ge per Vor­kas­se bestellt. Nach zwei Wochen gab es den Inter­net­shop nicht mehr und das Geld war weg. Auch die Ser­vice-Leis­tun­gen und Garan­tie­an­sprü­che soll­te man im Blick haben. Nicht das güns­tigs­te Ange­bot ist auch das bes­te Ange­bot. Zum Mate­ri­al sel­ber: der Wech­sel­rich­ter soll­te über eine NA Abschal­tung ver­fü­gen, damit man die Mini-PV-Anla­ge über einen Schu­ko Ste­cker anschlie­ßen darf. Eine Mini-PV-Anla­ge, auch Bal­kon­kraft­werk genannt, darf mit höchs­tens 600 Watt ange­schlos­sen wer­den. Die Solar­mo­du­le soll­ten aber etwas mehr Leis­tung brin­gen, damit die Strom­aus­beu­te im Win­ter grö­ßer ist. Im Som­mer sorgt der Wech­sel­rich­ter dafür, dass die Strom­ein­spei­sung auf 600 Watt begrenzt wird.
 
LE: Was habe ich als Käu­fer bei einer Bal­kon­kraft­an­la­ge ansons­ten noch zu beachten?
 
GB: Wich­tig ist, dass ein digi­ta­ler Zäh­ler vor­han­den ist. Soll­te kei­ner vor­han­den sein, muss der Grund­ver­sor­ger (EWE) einen neu­en digi­ta­len Strom­zäh­ler nach­rüs­ten. Die­ser Umtausch ist für den Ver­brau­cher kos­ten­los. Des wei­te­ren muss die Steck­do­se funk­ti­ons­tüch­tig sein und einen ent­spre­chen­den Schlei­fen­wi­der­stand haben. Dies ist in der Regel der Fall. Als Anla­gen­be­trei­ber muss man die Mini-PV-Anla­ge bei sei­nem Netz­be­trei­ber anmel­den. Die dazu benö­tig­ten Unter­la­gen und Daten­blät­ter erhal­ten die Kun­den beim Kauf vom Her­stel­ler bzw. Händ­ler. Mie­ter soll­ten vor Instal­la­ti­on mit Ihrem Ver­mie­ter spre­chen, gera­de dann, wenn Boh­run­gen an einer Haus­wand vor­ge­nom­men wer­den müssen.

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