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Mit dem D‑Ticket im IC nach Nord­deich! Nie­der­sach­sen, Bre­men und Deut­sche Bahn eini­gen sich

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Nie­der­sach­sen, Bre­men und die DB Fern­ver­kehr AG (DB) haben nach inten­si­ven Ver­hand­lun­gen eine Eini­gung über die IC-Stre­cke Bre­men-Haupt­bahn­hof — Nord­deich-Mole erzielt. Zum Start des D‑Tickets am Mon­tag, 1. Mai, wird die­se IC-Stre­cke für die Besit­zer des neu­en Ange­bots freigegeben.

Ver­kehrs­mi­nis­ter Olaf Lies: „Das ist eine gute Nach­richt für den Nord­wes­ten. Die Eini­gung ist ein gelun­ge­ner Kom­pro­miss, da die Kun­din­nen und Kun­den des D‑Tickets bereits am Start­tag, der als Fei­er­tag für Aus­flü­ge genutzt wird, auch die­se wich­ti­ge Ver­bin­dung nut­zen können.”

 

Lies kün­dig­te in die­sem Zusam­men­hang nun nächs­ten Schrit­te für die Umset­zung von ver­güns­tig­ten Ange­bo­ten an: „Das, was wir hier gemein­sam mit Bund, Kom­mu­nen und den Nah­ver­kehrs­un­ter­neh­men geschafft haben, ist beacht­lich. Mein Dank gilt allen Betei­lig­ten, sie kön­nen da zu Recht ein wenig stolz drauf sein. Nun machen wir uns in den nächs­ten Schrit­ten an die Umset­zung von Ange­bo­ten für Stu­die­ren­de, Schü­ler und Azubis.”

Dr. Mai­ke Schae­fer, Sena­to­rin für Kli­ma­schutz, Umwelt, Mobi­li­tät, Stadt­ent­wick­lung und Woh­nungs­bau: „Es ist das rich­ti­ge Signal, dass sich die Bahn jetzt mit Bre­men und Nie­der­sach­sen eini­gen konn­te, den Inter­ci­ty nach Nord­deich-Mole für das Deutsch­land­ti­cket frei­zu­ge­ben. Das ist aus­ge­spro­chen posi­tiv für Pend­le­rin­nen und Pend­ler unter ande­rem aus den Orten west­lich Bad Zwi­schen­ahn in Rich­tung Bre­men. Die­se Per­so­nen sind auf die Nut­zung der im Zwi­schen­takt der RE-Linie 1 gele­ge­nen Fahr­ten der IC-Linie 56 ange­wie­sen. Der rei­ne Zwei-Stun­den-Takt des Regio­nal­ex­press auf die­sem Abschnitt ist für Pend­le­rin­nen und Pend­ler kein markt­fä­hi­ges Ange­bot. Es wäre extrem unver­hält­nis­mä­ßig gewe­sen, wenn aus für die Betrof­fe­nen nicht nach­voll­zieh­ba­ren Grün­den, die­se trotz täg­li­chen Bahn­pen­delns einen bis zu fünf­fa­chen Preis hät­ten zah­len müs­sen. Die Nicht­an­er­ken­nung des Deutsch­land­ti­ckets im IC 56 hät­te somit genau die treu­es­ten Kun­den getrof­fen, die täg­lich lan­ge Pen­del­di­stan­zen mit der Bahn zurück­le­gen — sie wären dop­pelt bestraft. Daher freue ich mich sehr über die­se Einigung.”

Ste­fa­nie Berk, Vor­stän­din für Mar­ke­ting DB-Fern­ver­kehr: „Die­se Eini­gung ist nicht nur gut für die Kun­din­nen und Kun­den in der Regi­on, son­dern auch für das Kli­ma. Mit dem Deutsch­land-Ticket kann man nun zwi­schen Bre­men und Nord­deich-Mole mit unse­ren Inter­ci­ty-Zügen mit 100 Pro­zent Öko­strom fah­ren. Und für einen Aus­flug kommt man sogar ohne Auf­preis kli­ma­freund­lich bis an die Nordseeküste.”

Die Beson­der­heit des Stre­cken­ab­schnitts liegt dar­in, dass dort abwech­selnd der Regio­nal­ex­press (RE) und Inter­ci­ty (IC) ver­keh­ren. Die Lan­des­re­gie­rung leis­tet mit dem Land Bre­men unab­hän­gig vom D‑Ticket bereits jähr­li­che Aus­gleich­zah­lun­gen an die DB, damit Nah­ver­kehrs­fahr­schei­ne im IC aner­kannt wer­den, weil die Stre­cke sowohl für den Pen­del­be­trieb als auch für tou­ris­ti­sche Ange­bo­te inter­es­sant ist. Letz­te Details der neu­en Ver­ein­ba­rung wer­den noch durch das Ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um und die Lan­des­nah­ver­kehrs­ge­sell­schaft mit der DB abge­stimmt. Die tat­säch­li­chen Kos­ten kön­nen zunächst nur geschätzt wer­den. Des­halb erfol­gen Abschlag­zah­lun­gen, die 2024 spitz abge­rech­net werden.

Olaf Lies: „Das D‑Ticket revo­lu­tio­niert den ÖPNV — durch die deutsch­land­wei­te Nutz­bar­keit, durch die schlan­ke Tarif­struk­tur und durch den attrak­ti­ven Preis. Und es zeigt, was mög­lich ist, wenn Bund und Län­der im Sin­ne der Kun­din­nen und Kun­den ein gemein­sa­mes Ziel ver­fol­gen. Das wird aner­kannt. Bun­des­weit über 750.000 im Vor­ver­kauf abge­setz­te Tickets bele­gen dies eindrücklich.”

Aller­dings lie­gen noch Auf­ga­ben vor Bund und Ländern.

Semes­ter-Tickets für Stu­die­ren­de: Die Ver­kehrs­mi­nis­te­rin­nen und Ver­kehrs­mi­nis­ter der Län­der haben sich für die Erar­bei­tung eines bun­des­wei­ten Soli­dar­mo­dells für die Stu­die­ren­den auf Basis des D‑Tickets aus­ge­spro­chen. Es soll schnellst­mög­lich ein­ge­führt wer­den. Um die ein­zel­nen Semes­ter­ti­cket­mo­del­le bis zur Ein­füh­rung des bun­des­wei­ten Ticket­mo­dells erhal­ten zu kön­nen, wird von den Ver­kehrs­un­ter­neh­men als „Brü­cken­lö­sung” die Ein­füh­rung einer ver­güns­tig­ten Upgrade­lö­sung ange­bo­ten: Stu­die­ren­de bezah­len, wenn gewünscht, die Dif­fe­renz zwi­schen Semes­ter-Mobi­li­täts­bei­trag und D‑Ticket.

Schü­ler- und Azu­bi-Tickets: Wie im Koali­ti­ons­ver­trag ver­an­kert, beab­sich­tigt die nie­der­säch­si­sche Lan­des­re­gie­rung, für Schü­le­rin­nen und Schü­ler, Aus­zu­bil­den­de sowie Bun­des­frei­wil­li­gen­dienst­leis­ten­de ein 29-Euro-Ticket auf den Weg zu brin­gen. Der­zeit wird geprüft, ob und wie das Ticket als Rabat­tie­rung zum D‑Ticket aus­ge­stal­tet wer­den kann. Das Nie­der­säch­si­sche Ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um befin­det sich hier­zu im engen Aus­tausch mit den Auf­ga­ben­trä­gern und Ver­bün­den. Die Umset­zung des Tickets soll im Anschluss an das D‑Ticket, vor­aus­sicht­lich im kom­men­den Jahr, erfol­gen. Als Über­gangs­lö­sung bleibt das bis­her in Nie­der­sach­sen regio­nal ange­bo­te­ne Schü­ler- und Azu­bi-Ticket bestehen. Das Schü­ler- und Azu­bi-Ticket dür­fen schon jetzt auch Frei­wil­li­gen­dienst­leis­ten­de nut­zen. In 2023 haben bereits 30 ÖPNV-Auf­ga­ben­trä­ger und Ver­kehrs­ver­bün­de das regio­na­le Schü­ler- und Azu­bi-Ticket eingeführt.

Job­ti­ckets und spe­zi­el­le Fra­ge­stel­lun­gen: Bund und Län­der haben sich auf ein bun­des­ein­heit­li­ches Rah­men­mo­dell zur Rabat­tie­rung des D‑Tickets bei der Aus­ga­be als Job­ti­ckets geei­nigt. Die Arbeit­ge­ber kön­nen das D‑Ticket als Job­ti­cket belie­big bezu­schus­sen. Sofern der Arbeit­ge­ber min­des­tens 25 Pro­zent des Ticket­prei­ses über­nimmt, erhält der Arbeit­ge­ber zusätz­lich einen Men­gen­ra­batt für den Erwerb des D‑Tickets in Höhe von 5 Pro­zent. Wird das Job­ti­cket dem Arbeit­neh­mer ver­güns­tigt oder unent­gelt­lich über­las­sen, wird es auch steu­er­lich begüns­tigt. Hier­durch kön­nen die Arbeit­ge­ber das D‑Ticket ihren Mit­ar­bei­tern als Job­ti­cket zu preis­lich noch attrak­ti­ve­ren Kon­di­tio­nen anbie­ten und einen zusätz­li­chen Anreiz zur Nut­zung des ÖPNV geben. Auch für Sozi­al­ti­ckets gibt es schon regio­na­le Lösun­gen, wie bei­spiels­wei­se in der Regi­on Han­no­ver. In eini­gen Tarif­ge­bie­ten in Nie­der­sach­sen kön­nen ermä­ßig­te Sozi­al­ti­ckets, die unter dem Preis des D‑Tickets lie­gen, ins D‑Ticket inte­griert wer­den. Eben­so wer­den Bund und Län­der im nächs­ten Schritt an spe­zi­el­len Fra­ge­stel­lun­gen (zum Bei­spiel Haus­tier- und Fahr­rad­mit­nah­me) arbeiten.


 

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