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Mit dem D‑Ticket im IC nach Norddeich! Niedersachsen, Bremen und Deutsche Bahn einigen sich

Niedersachsen, Bremen und die DB Fernverkehr AG (DB) haben nach intensiven Verhandlungen eine Einigung über die IC-Strecke Bremen-Hauptbahnhof — Norddeich-Mole erzielt. Zum Start des D‑Tickets am Montag, 1. Mai, wird diese IC-Strecke für die Besitzer des neuen Angebots freigegeben.
Verkehrsminister Olaf Lies: „Das ist eine gute Nachricht für den Nordwesten. Die Einigung ist ein gelungener Kompromiss, da die Kundinnen und Kunden des D‑Tickets bereits am Starttag, der als Feiertag für Ausflüge genutzt wird, auch diese wichtige Verbindung nutzen können.”
Lies kündigte in diesem Zusammenhang nun nächsten Schritte für die Umsetzung von vergünstigten Angeboten an: „Das, was wir hier gemeinsam mit Bund, Kommunen und den Nahverkehrsunternehmen geschafft haben, ist beachtlich. Mein Dank gilt allen Beteiligten, sie können da zu Recht ein wenig stolz drauf sein. Nun machen wir uns in den nächsten Schritten an die Umsetzung von Angeboten für Studierende, Schüler und Azubis.”
Dr. Maike Schaefer, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau: „Es ist das richtige Signal, dass sich die Bahn jetzt mit Bremen und Niedersachsen einigen konnte, den Intercity nach Norddeich-Mole für das Deutschlandticket freizugeben. Das ist ausgesprochen positiv für Pendlerinnen und Pendler unter anderem aus den Orten westlich Bad Zwischenahn in Richtung Bremen. Diese Personen sind auf die Nutzung der im Zwischentakt der RE-Linie 1 gelegenen Fahrten der IC-Linie 56 angewiesen. Der reine Zwei-Stunden-Takt des Regionalexpress auf diesem Abschnitt ist für Pendlerinnen und Pendler kein marktfähiges Angebot. Es wäre extrem unverhältnismäßig gewesen, wenn aus für die Betroffenen nicht nachvollziehbaren Gründen, diese trotz täglichen Bahnpendelns einen bis zu fünffachen Preis hätten zahlen müssen. Die Nichtanerkennung des Deutschlandtickets im IC 56 hätte somit genau die treuesten Kunden getroffen, die täglich lange Pendeldistanzen mit der Bahn zurücklegen — sie wären doppelt bestraft. Daher freue ich mich sehr über diese Einigung.”
Stefanie Berk, Vorständin für Marketing DB-Fernverkehr: „Diese Einigung ist nicht nur gut für die Kundinnen und Kunden in der Region, sondern auch für das Klima. Mit dem Deutschland-Ticket kann man nun zwischen Bremen und Norddeich-Mole mit unseren Intercity-Zügen mit 100 Prozent Ökostrom fahren. Und für einen Ausflug kommt man sogar ohne Aufpreis klimafreundlich bis an die Nordseeküste.”
Die Besonderheit des Streckenabschnitts liegt darin, dass dort abwechselnd der Regionalexpress (RE) und Intercity (IC) verkehren. Die Landesregierung leistet mit dem Land Bremen unabhängig vom D‑Ticket bereits jährliche Ausgleichzahlungen an die DB, damit Nahverkehrsfahrscheine im IC anerkannt werden, weil die Strecke sowohl für den Pendelbetrieb als auch für touristische Angebote interessant ist. Letzte Details der neuen Vereinbarung werden noch durch das Verkehrsministerium und die Landesnahverkehrsgesellschaft mit der DB abgestimmt. Die tatsächlichen Kosten können zunächst nur geschätzt werden. Deshalb erfolgen Abschlagzahlungen, die 2024 spitz abgerechnet werden.
Olaf Lies: „Das D‑Ticket revolutioniert den ÖPNV — durch die deutschlandweite Nutzbarkeit, durch die schlanke Tarifstruktur und durch den attraktiven Preis. Und es zeigt, was möglich ist, wenn Bund und Länder im Sinne der Kundinnen und Kunden ein gemeinsames Ziel verfolgen. Das wird anerkannt. Bundesweit über 750.000 im Vorverkauf abgesetzte Tickets belegen dies eindrücklich.”
Allerdings liegen noch Aufgaben vor Bund und Ländern.
Semester-Tickets für Studierende: Die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister der Länder haben sich für die Erarbeitung eines bundesweiten Solidarmodells für die Studierenden auf Basis des D‑Tickets ausgesprochen. Es soll schnellstmöglich eingeführt werden. Um die einzelnen Semesterticketmodelle bis zur Einführung des bundesweiten Ticketmodells erhalten zu können, wird von den Verkehrsunternehmen als „Brückenlösung” die Einführung einer vergünstigten Upgradelösung angeboten: Studierende bezahlen, wenn gewünscht, die Differenz zwischen Semester-Mobilitätsbeitrag und D‑Ticket.
Schüler- und Azubi-Tickets: Wie im Koalitionsvertrag verankert, beabsichtigt die niedersächsische Landesregierung, für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende sowie Bundesfreiwilligendienstleistende ein 29-Euro-Ticket auf den Weg zu bringen. Derzeit wird geprüft, ob und wie das Ticket als Rabattierung zum D‑Ticket ausgestaltet werden kann. Das Niedersächsische Verkehrsministerium befindet sich hierzu im engen Austausch mit den Aufgabenträgern und Verbünden. Die Umsetzung des Tickets soll im Anschluss an das D‑Ticket, voraussichtlich im kommenden Jahr, erfolgen. Als Übergangslösung bleibt das bisher in Niedersachsen regional angebotene Schüler- und Azubi-Ticket bestehen. Das Schüler- und Azubi-Ticket dürfen schon jetzt auch Freiwilligendienstleistende nutzen. In 2023 haben bereits 30 ÖPNV-Aufgabenträger und Verkehrsverbünde das regionale Schüler- und Azubi-Ticket eingeführt.
Jobtickets und spezielle Fragestellungen: Bund und Länder haben sich auf ein bundeseinheitliches Rahmenmodell zur Rabattierung des D‑Tickets bei der Ausgabe als Jobtickets geeinigt. Die Arbeitgeber können das D‑Ticket als Jobticket beliebig bezuschussen. Sofern der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent des Ticketpreises übernimmt, erhält der Arbeitgeber zusätzlich einen Mengenrabatt für den Erwerb des D‑Tickets in Höhe von 5 Prozent. Wird das Jobticket dem Arbeitnehmer vergünstigt oder unentgeltlich überlassen, wird es auch steuerlich begünstigt. Hierdurch können die Arbeitgeber das D‑Ticket ihren Mitarbeitern als Jobticket zu preislich noch attraktiveren Konditionen anbieten und einen zusätzlichen Anreiz zur Nutzung des ÖPNV geben. Auch für Sozialtickets gibt es schon regionale Lösungen, wie beispielsweise in der Region Hannover. In einigen Tarifgebieten in Niedersachsen können ermäßigte Sozialtickets, die unter dem Preis des D‑Tickets liegen, ins D‑Ticket integriert werden. Ebenso werden Bund und Länder im nächsten Schritt an speziellen Fragestellungen (zum Beispiel Haustier- und Fahrradmitnahme) arbeiten.
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Bäder, Wohlfühloasen und Wärmepumpen in Leer – Ausstellung mit Expertenberatung

Warum es sich lohnt, Badezimmer- und Wärmepumpenausstellungen vor Ort zu besuchen
Eine Badezimmer- oder Wärmepumpenausstellung nur im Katalog oder im Internet zu sehen, kann nie dasselbe Erlebnis bieten wie ein Besuch vor Ort. Wer Inspiration für seine persönliche Wohlfühloase sucht, möchte nicht nur Fotos betrachten, sondern sehen, fühlen und sich vorstellen, wie Materialien, Farben und Technik im eigenen Zuhause wirken. Genau das bietet die I. & L. Jüchter GmbH in Leer, mit einer der modernsten Ausstellungsflächen in Ostfriesland direkt an der A 28.
Vorteile eines Vor-Ort-Besuchs
Vor Ort kann man Materialien, Oberflächen und Funktionen hautnah erleben:
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Fliesen in verschiedenen Formaten und Oberflächen lassen sich kombinieren und im echten Licht betrachten.
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Barrierefreie Badlösungen und Komfortelemente wie bodenebene Duschen, Waschtische ohne Unterbau oder Badewannen mit bequemem Einstieg können direkt auf ihre Alltagstauglichkeit geprüft werden.
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Wärmepumpen und moderne Heizsysteme lassen sich nicht nur ansehen, sondern werden von Fachleuten erklärt – wie sie funktionieren, wie sie Platz sparen und welche Vorteile sie für Energieeffizienz und Wohnkomfort bieten.
Die fachkundige Beratung vor Ort macht dabei den entscheidenden Unterschied. Kundinnen und Kunden erhalten Antworten auf ihre Fragen, erfahren Details, die in Katalogen oder im Internet kaum zu erkennen sind, und können Entscheidungen für ihr Zuhause sicher treffen.


Eine aufwendige Ausstellung – für den Kundenservice gemacht
Eine Ausstellung dieser Größenordnung ist sehr aufwendig: Von der Planung der 300 Quadratmeter großen Fläche über die Auswahl der Exponate bis hin zu Aufbau, Lichtgestaltung und Präsentation der Technik sind zahlreiche Arbeitsstunden nötig. Dennoch ist es für die I. & L. Jüchter GmbH eine Investition, die sich lohnt. Denn der direkte Kontakt, das Erleben der Produkte und die individuelle Beratung stehen im Zentrum des Kundenservices – und genau das schätzen die Besucherinnen und Besucher.
Laura Jüchter und ihr Team legen besonderen Wert darauf, dass jedes Detail stimmig ist: von modernen Badwelten über barrierefreie Lösungen bis zu innovativen Heizsystemen. So wird der Besuch zu einem vollständigen Erlebnis, das Inspiration, Informationen und Sicherheit für Entscheidungen rund ums eigene Zuhause bietet.
Standortvorteil in Ostfriesland
Die Ausstellung in Leer, Am Nüttermoorer Sieltief 18, ist ideal erreichbar direkt an der A 28. Das macht es einfach, die Ausstellung zu besuchen – egal ob aus der Stadt oder von außerhalb. Die moderne Präsentation, die kompetente Beratung und die große Auswahl an Lösungen machen den Besuch zu einem echten Mehrwert.
Wer also Inspiration für sein Badezimmer, seine Wohlfühloase oder sein Heizsystem sucht, sollte sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen. Hier kann man sehen, vergleichen und Entscheidungen treffen – live, kompetent und direkt beim Experten vor Ort.

I. & L. Jüchter GmbH
Heizung und Sanitär
Am Nüttermoorer Sieltief 18
26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon: 0491 9279110
Mail: info@juechter.de

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Bildrechte verletzt? So teuer kann eine Abmahnung werden

Frischer Rhabarber auf dem Wochenmarkt in Leer. Dieses Foto ist urheberrechtlich geschützt – die Bildrechte liegen in diesem Fall beim LeserECHO-Verlag. Eine Nutzung ohne Einwilligung kann zu Abmahnungen führen. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Anmerkung:
Der LeserECHO-Verlag selbst hat bislang noch keine Abmahnungen wegen unerlaubter Bildnutzung ausgesprochen – auch wenn vereinzelt Fotos ohne Genehmigung genutzt wurden. Allerdings gibt es im Internet Personen, die gezielt eigene Fotos veröffentlichen, nur um später Rechtsverstöße aufzuspüren und Abmahnungen zu verschicken. Wie eine Spinne im Netz warten sie darauf, dass jemand die Bilder übernimmt. Durch die gesetzliche Impressumspflicht lässt sich die Anschrift von Unternehmen, Bloggern oder Selbstständigen leicht herausfinden – und die Abmahnung landet oft schneller im Briefkasten, als man denkt.
Unerlaubte Bildnutzung im Online-Marketing: Welche Konsequenzen drohen?
In der heutigen digitalen Welt sind Bilder das Aushängeschild für Unternehmen, Blogger und Influencer. Ob für Social Media, Webseiten oder Werbematerialien – hochwertige Fotos ziehen Aufmerksamkeit auf sich und sind entscheidend für eine professionelle Außenwirkung. Doch nicht selten greifen Unternehmer oder Content-Creator auf Fotos zurück, für die sie keine Nutzungsrechte besitzen. Was vielen nicht bewusst ist: Eine unerlaubte Bildnutzung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Welche rechtlichen Grundlagen greifen?
Die Bildrechte sind im Urheberrechtsgesetz (UrhG) sowie im Kunsturhebergesetz (KUG) geregelt. Grundsätzlich gilt: Der Urheber – in der Regel der Fotograf – entscheidet, wer seine Werke nutzen darf. Ohne ausdrückliche Lizenz oder Einwilligung ist die Verwendung rechtswidrig.
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Urheberrecht (§§ 13 ff. UrhG): schützt das Werk selbst und die Verwertungsrechte.
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Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG): schützt Personen, die auf dem Bild abgebildet sind.
Verstöße können Unterlassungs‑, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. In besonders schweren Fällen droht sogar eine Strafverfolgung nach § 33 KUG.
Kosten einer Abmahnung
In der Praxis folgt auf eine unerlaubte Nutzung häufig zunächst eine Abmahnung. Diese enthält die Aufforderung, die Nutzung zu beenden, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen.
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Gegenstandswert/Streitwert:
Für gewerblich genutzte professionelle Bilder setzen Gerichte meist 3.000 € bis 6.000 € pro Bild an. Bei privaten Verstößen liegen die Werte niedriger. -
Anwaltskosten:
Diese richten sich nach dem Streitwert und können mehrere hundert Euro bis weit über 1.000 € betragen. -
Schadensersatz:
Der Rechteinhaber kann zusätzlich Schadensersatz fordern. Die Höhe orientiert sich an den üblichen Lizenzgebühren und kann schnell in die Tausende gehen. -
Vertragsstrafe:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung, wird eine Vertragsstrafe für künftige Verstöße festgelegt. Diese liegt häufig im Bereich von mehreren tausend Euro pro Verstoß.
Kosten einer Unterlassungsklage
Wenn die Abmahnung ignoriert oder keine Einigung erzielt wird, kann der Urheber Klage einreichen. Dann steigen die Kosten erheblich:
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Gerichtskosten: abhängig vom Streitwert.
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Anwaltskosten: Ab einem Streitwert von 5.000 € ist anwaltliche Vertretung verpflichtend. Wer verliert, zahlt meist auch die Kosten der Gegenseite.
Das Risiko: Die Gesamtkosten einer Unterlassungsklage können sich schnell auf mehrere zehntausend Euro summieren.
Wann drohen Schadensersatzforderungen?
Ein Schadensersatz wird besonders dann gefordert, wenn:
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die Nutzung gewerblich oder für Marketingzwecke erfolgte,
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das Bild über längere Zeit veröffentlicht war,
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eine hohe Reichweite oder viele Zugriffe nachgewiesen werden können.
Zur Berechnung ziehen Gerichte oft die Honorartabellen von Berufsverbänden (z. B. MFM-Tabelle für Fotografen) heran.
Drei Praxisbeispiele
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Newsportal: Ein Online-Magazin nutzt ein Foto, das es vom Anzeigenkunden erhalten hat. Die Nutzung war jedoch nur für private Zwecke erlaubt. Ergebnis: Abmahnung, Schadensersatz nach Lizenzwert und Übernahme der Anwaltskosten.
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Influencer: Ein Influencer postet ein professionelles Stockfoto ohne Lizenz auf Instagram. Ergebnis: Abmahnung mit einem Streitwert von 5.000 €, Anwaltskosten ca. 600 €, Schadensersatz mehrere tausend Euro.
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Kleinunternehmen: Ein Restaurant übernimmt ein Foto von Google-Bildern für seine Website. Ergebnis: Unterlassungsforderung, Schadensersatz orientiert sich am Marktwert – zusätzlich droht die Vertragsstrafe bei Wiederholung.
Vorsicht statt Nachsicht
Die unerlaubte Nutzung von Bildern im Internet ist kein Kavaliersdelikt. Schon ein einziges Bild kann Kosten von mehreren tausend Euro verursachen. Unternehmer, Blogger und Influencer sollten daher unbedingt darauf achten, nur Bilder mit rechtssicherer Lizenz oder selbst erstellte Fotos zu verwenden.
Tipp für die Praxis:
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Verwenden Sie nur Bilder von seriösen Bilddatenbanken mit klaren Lizenzbedingungen.
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Dokumentieren Sie Ihre Lizenzen sorgfältig.
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Holen Sie im Zweifel die schriftliche Erlaubnis des Urhebers ein.
So vermeiden Sie teure Rechtsstreitigkeiten und schützen Ihr Business langfristig.
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Tipp: Eigene Fotos statt teure Abmahnungen riskieren
In Zeiten moderner Smartphones ist es einfacher denn je, kreative und hochwertige Fotos selbst zu machen. Warum also ein unkalkulierbares Risiko eingehen, wenn die Lösung so nahe liegt?
👉 Ideen für eigene Bildmotive:
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Fotografieren Sie Ihre Produkte in Szene – ob im Geschäft, auf dem Wochenmarkt oder im Büro.
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Nutzen Sie Alltagsdetails: eine schöne Schaufensterdekoration, frisch zubereitete Speisen, die Arbeitsatmosphäre im Team.
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Setzen Sie auf Authentizität: Kunden und Follower schätzen echte Eindrücke oft mehr als sterile Stockfotos.
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Experimentieren Sie mit Perspektiven und Licht – ein anderer Blickwinkel kann ein einfaches Motiv besonders wirken lassen.
Mit ein wenig Kreativität lassen sich ganz individuelle Aufnahmen gestalten – kostenlos, rechtssicher und einzigartig.
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WEG-Versicherungen: So schützen Eigentümergemeinschaften ihr Gebäude und ihre Mieter

Luftaufnahme der Stadt Leer: Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gehören Versicherungsfragen zu den zentralen Themen. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sich an den Kosten für das Gemeinschaftseigentum zu beteiligen und über Eigentümerversammlungen gemeinsam über Instandhaltung und Verwaltung zu entscheiden. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
WEG-Versicherungen: So sichern sich Eigentümergemeinschaften umfassend ab
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) trägt eine große Verantwortung: Sie muss das Gemeinschaftseigentum schützen, Risiken absichern und für eine reibungslose Schadenregulierung sorgen. Gleichzeitig sollten Vermieter darauf achten, dass auch ihre Mieter mit einer Hausratversicherung und einer privaten Haftpflichtversicherung ausreichend geschützt sind. Nur so entsteht ein rundum abgesichertes Wohnumfeld.
Warum eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar ist
Die Wohngebäudeversicherung ist das Fundament jeder Absicherung einer WEG. Sie deckt Schäden am Gebäude selbst ab – beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Doch im Alltag gibt es zahlreiche weitere Risiken, die Eigentümer kennen sollten.
Typische Risiken im Alltag
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Eisregen: Ein Besucher stürzt auf dem vereisten Grundstück – wer haftet und welche Versicherung springt ein?
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Herbstwetter: Das Treppenhaus ist nass, jemand rutscht aus – wer trägt die Kosten?
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Fahrstuhl: Bleibt der Aufzug stecken und Personen müssen geborgen werden, entstehen Einsatzkosten. Welche Versicherung übernimmt diese?
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Wasserschaden: Werden mehrere Wohnungen gleichzeitig betroffen, stellt sich die Frage nach der Regulierung: Gutachter, Schäden bei Mietern und Eigentümern, Koordination von Handwerksbetrieben – wer kümmert sich und wie läuft die Abwicklung?
Wichtige Fragen zu Versicherungen in der WEG
Heidi Noormann von der Allianz in Leer beantwortet die häufigsten Fragen, die sich Eigentümergemeinschaften stellen:
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Welche Risiken können durch eine WEG-Versicherung abgedeckt werden?
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Welche Kosten der Versicherungspolicen können auf die Mieter umgelegt werden?
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Wie verhält es sich mit Selbstbeteiligungen – sind auch diese umlagefähig?
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Wie sieht eine ganzheitliche Absicherung für die WEG aus?
Beratung für Eigentümer, Vermieter und Beiräte
Heidi Noormann hat sich auf die umfassende Absicherung von Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert. In ihrem Netzwerk arbeitet sie eng mit Immobilienmaklern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren zusammen. So können Eigentümer und Beiräte ganzheitlich beraten und alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit Absicherung, Schadensfällen und Umlagefähigkeit beantwortet werden.
📍 Allianz Versicherung Heidi Noormann
Blinke 32 · 26789 Leer
📞 0491 99239152 oder 0173 5606746
📧 heidi.noormann@allianz.de