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Neue EU-Regeln für Bezeich­nun­gen von vege­ta­ri­schen Ersatzprodukten

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„Veggie-Kom­pro­miss“ der EU: Minis­te­rin Staud­te kri­ti­siert Büro­kra­tie und Verwirrung 

HANNOVER / BRÜSSEL – Neue Regeln für die Benen­nung von Flei­scher­satz­pro­duk­ten sor­gen für schar­fe Kri­tik aus Nie­der­sach­sen. Nach einer Eini­gung zwi­schen dem Euro­päi­schen Par­la­ment und dem Rat der EU sol­len Bezeich­nun­gen wie „Veggie-Bur­ger“ zwar erlaubt blei­ben, Begrif­fe wie „vega­ner Speck“ oder „Hähn­chen-Typ“ jedoch ver­bo­ten wer­den. Nie­der­sach­sens Land­wirt­schafts­mi­nis­te­rin Miri­am Staud­te (Grü­ne) spricht von einem Sieg der Fleisch-Lobby.

Das Ergeb­nis der nächt­li­chen Ver­hand­lun­gen in Brüs­sel ist ein kom­pli­zier­ter Kom­pro­miss: Wäh­rend die „Veggie-Brat­wurst“ wei­ter­hin so hei­ßen darf, sind Begrif­fe, die sich direkt auf eine Fleisch­art oder ein spe­zi­el­les Teil­stück bezie­hen – etwa Filet, Kote­lett, Steak oder Speck – in Kom­bi­na­ti­on mit „vegan“ oder „vege­ta­risch“ künf­tig unter­sagt. Auch Bezeich­nun­gen wie „vege­ta­ri­sches Geflü­gel“ fal­len unter das Verbot.

„Wer soll da noch durchsteigen?“

Minis­te­rin Miri­am Staud­te fin­det für die­se Ent­schei­dung deut­li­che Wor­te: „Der Kom­pro­miss bedeu­tet vor allem mehr Büro­kra­tie und Auf­wand für die Veggie-Pro­du­zen­ten und Ver­wir­rung bei den Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­chern.“ Sie sieht in den neu­en Vor­schrif­ten kei­nen Gewinn für den Ver­brau­cher­schutz, son­dern eine bewuss­te Benach­tei­li­gung pflanz­li­cher Alternativen.

„Wer auf der Packung ‚vegan‘ oder ‚vege­ta­risch‘ liest, weiß doch genau, dass kein Fleisch ent­hal­ten ist“, so Staud­te wei­ter. Die Minis­te­rin kri­ti­siert, dass hier „Kul­tur­kampf-Ideo­lo­gen“ am Werk gewe­sen sei­en, die statt Klar­heit für „maxi­ma­le Ver­un­si­che­rung vor dem Super­markt­re­gal“ sor­gen würden.

Hin­ter­grund: Eini­gung bis Ende 2027

Der Vor­stoß geht auf eine Initia­ti­ve aus Frank­reich zurück, die im Zuge der Über­ar­bei­tung der Gemein­sa­men Markt­ord­nung (GMO) dis­ku­tiert wur­de. Die nun getrof­fe­nen Rege­lun­gen sol­len vor­erst bis Ende 2027 gel­ten. Bevor die Vor­schrif­ten final in Kraft tre­ten, müs­sen sie noch for­mell vom EU-Rat und dem Par­la­ment gebil­ligt werden.

Für Staud­te ist die Ent­wick­lung ein Rück­schritt in Sachen Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung. Sie ver­wies in die­sem Zusam­men­hang auch auf die bestehen­den Vor­schrif­ten für Milch­er­satz­pro­duk­te, bei denen statt „Hafer­milch“ ledig­lich „Hafer­drink“ geschrie­ben wer­den darf – eine Rege­lung, die sie lie­ber abge­schafft als aus­ge­wei­tet gese­hen hätte.

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