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Neue Hand­lungs­hil­fe für rechts­si­che­re ver­kaufs­of­fe­ne Sonn­ta­ge in Niedersachsen

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Sonn­tags­öff­nung ohne Risi­ko: Land ver­öf­fent­licht neu­en Leit­fa­den für Kommunen 

HANNOVER / REGION – Ein ver­kaufs­of­fe­ner Sonn­tag ist für vie­le Städ­te und Gemein­den ein High­light, oft ver­bun­den mit Märk­ten oder Fes­ten. Doch in der Ver­gan­gen­heit ende­ten kom­mu­na­le Pla­nun­gen nicht sel­ten vor Gericht. Um Kom­mu­nen und dem Ein­zel­han­del künf­tig mehr Pla­nungs- und Rechts­si­cher­heit zu geben, hat das nie­der­säch­si­sche Sozi­al­mi­nis­te­ri­um nun eine detail­lier­te Hand­lungs­hil­fe veröffentlicht.

Hin­ter­grund der Initia­ti­ve sind zahl­rei­che Kla­gen gegen kom­mu­na­le Fest­set­zun­gen von ver­kaufs­of­fe­nen Sonn­ta­gen. In der Fol­ge muss­ten geplan­te Öff­nun­gen teils extrem kurz­fris­tig abge­sagt wer­den, was für Händ­ler und Orga­ni­sa­to­ren erheb­li­che wirt­schaft­li­che Schä­den bedeu­te­te. Der neue Leit­fa­den stellt nun aus­führ­lich dar, unter wel­chen stren­gen recht­li­chen Bedin­gun­gen Ver­kaufs­stel­len an Sonn- und Fei­er­ta­gen öff­nen dür­fen, um sol­che Sze­na­ri­en zu verhindern.

Balan­ce zwi­schen Han­del und Arbeitnehmerschutz

Nie­der­sach­sens Staats­se­kre­tä­rin für Sozia­les, Arbeit, Gesund­heit und Gleich­stel­lung, Dr. Chris­ti­ne Arbo­gast, betont die Bedeu­tung kla­rer Regeln: „Die Laden­öff­nungs­zei­ten an Sonn- und Fei­er­ta­gen sind in Nie­der­sach­sen klar durch das Nie­der­säch­si­sche Gesetz über Laden­öff­nungs- und Ver­kaufs­zei­ten gere­gelt.“ Einer­seits bie­te es dem Ein­zel­han­del die Mög­lich­keit, sich kun­den- und markt­ori­en­tiert auf­zu­stel­len, ande­rer­seits müss­ten die Rech­te der Beschäf­tig­ten durch Ein­schrän­kun­gen an Sonn- und Fei­er­ta­gen geschützt werden.

„Mit der nun ver­öf­fent­lich­ten Hand­lungs­hil­fe möch­ten wir genau die­ses Bewusst­sein flä­chen­de­ckend schär­fen und den Kom­mu­nen eine ver­läss­li­che Grund­la­ge für ihre Pla­nun­gen geben“, so Arbo­gast weiter.

Wer pro­fi­tiert von dem Leitfaden?

Der Leit­fa­den rich­tet sich in ers­ter Linie an:

  • Gewer­be- und Ord­nungs­äm­ter der Kommunen

  • Antrag­stel­ler von Sonn­tags­öff­nun­gen (z. B. Stand­ort- und Werbegemeinschaften)

  • Han­dels- und Gewerbevereine

  • Ein­zel­ne Handelsbetriebe

Ziel ist es, Anträ­ge von vorn­her­ein rechts­si­cher zu gestal­ten und den büro­kra­ti­schen Pro­zess zu ver­ein­fa­chen. Eine voll­stän­di­ge Ver­si­on der Hand­lungs­hil­fe steht ab sofort auf der Web­site des nie­der­säch­si­schen Sozi­al­mi­nis­te­ri­ums zum Down­load bereit.

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