Lokal
Neue Handlungshilfe für rechtssichere verkaufsoffene Sonntage in Niedersachsen
Sonntagsöffnung ohne Risiko: Land veröffentlicht neuen Leitfaden für Kommunen
HANNOVER / REGION – Ein verkaufsoffener Sonntag ist für viele Städte und Gemeinden ein Highlight, oft verbunden mit Märkten oder Festen. Doch in der Vergangenheit endeten kommunale Planungen nicht selten vor Gericht. Um Kommunen und dem Einzelhandel künftig mehr Planungs- und Rechtssicherheit zu geben, hat das niedersächsische Sozialministerium nun eine detaillierte Handlungshilfe veröffentlicht.
Hintergrund der Initiative sind zahlreiche Klagen gegen kommunale Festsetzungen von verkaufsoffenen Sonntagen. In der Folge mussten geplante Öffnungen teils extrem kurzfristig abgesagt werden, was für Händler und Organisatoren erhebliche wirtschaftliche Schäden bedeutete. Der neue Leitfaden stellt nun ausführlich dar, unter welchen strengen rechtlichen Bedingungen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen, um solche Szenarien zu verhindern.
Balance zwischen Handel und Arbeitnehmerschutz
Niedersachsens Staatssekretärin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Christine Arbogast, betont die Bedeutung klarer Regeln: „Die Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen sind in Niedersachsen klar durch das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten geregelt.“ Einerseits biete es dem Einzelhandel die Möglichkeit, sich kunden- und marktorientiert aufzustellen, andererseits müssten die Rechte der Beschäftigten durch Einschränkungen an Sonn- und Feiertagen geschützt werden.
„Mit der nun veröffentlichten Handlungshilfe möchten wir genau dieses Bewusstsein flächendeckend schärfen und den Kommunen eine verlässliche Grundlage für ihre Planungen geben“, so Arbogast weiter.
Wer profitiert von dem Leitfaden?
Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an:
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Gewerbe- und Ordnungsämter der Kommunen
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Antragsteller von Sonntagsöffnungen (z. B. Standort- und Werbegemeinschaften)
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Handels- und Gewerbevereine
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Einzelne Handelsbetriebe
Ziel ist es, Anträge von vornherein rechtssicher zu gestalten und den bürokratischen Prozess zu vereinfachen. Eine vollständige Version der Handlungshilfe steht ab sofort auf der Website des niedersächsischen Sozialministeriums zum Download bereit.
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Lokal
Stadtbus Leer: Änderungen bei den Linien 651 und 652 – zwei Haltestellen wegen Straßensperrungen betroffen
Änderungen bei Stadtbuslinien in Leer: Zwei Haltestellen wegen Straßensperrungen zeitweise nicht erreichbar
Stadtbuslinien 651 und 652 betroffen – Einschränkungen auf der Bremer Straße und an der Emsbrücke vom 3. bis 5. November 2026
Fahrgäste des Leeraner Stadtbusverkehrs müssen sich in dieser Woche auf vorübergehende Änderungen einstellen. Aufgrund von Straßensperrungen können zwei Haltestellen der Stadtbuslinien 651 und 652 zeitweise nicht beziehungsweise nur eingeschränkt bedient werden.
Betroffen sind die Haltestellen „Leer, Bremer Straße/Löwenstraße“ und „Leer, An der Emsbrücke“. Die Einschränkungen gelten an unterschiedlichen Tagen und betreffen jeweils bestimmte Fahrtrichtungen.
Stadtbuslinie 652: Haltestelle Bremer Straße/Löwenstraße entfällt
Aufgrund der Sperrung der Löwenstraße kann die Stadtbuslinie 652 die Haltestelle „Leer, Bremer Straße/Löwenstraße“ von Dienstag, 3. November, bis Mittwoch, 4. November 2026, nicht anfahren.
Der Ausfall betrifft beide Fahrtrichtungen:
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Richtung Heisfelde
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Richtung Schloss Evenburg
Die Haltestelle entfällt somit während des genannten Zeitraums vollständig.
Stadtbuslinie 651: Einschränkungen an der Haltestelle An der Emsbrücke
Eine weitere Einschränkung betrifft die Stadtbuslinie 651. Aufgrund der Sperrung der Straße „An der Emsbrücke“ kann die Haltestelle „Leer, An der Emsbrücke“ von Mittwoch, 4. November, bis Donnerstag, 5. November 2026, nur eingeschränkt bedient werden.
Dabei gelten unterschiedliche Regelungen für die beiden Fahrtrichtungen:
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Richtung Bingum: Die Haltestelle kann während des gesamten genannten Zeitraums nicht angefahren werden.
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Richtung Logabirum: Die Haltestelle wird lediglich bei einer einzelnen Fahrt mit der Abfahrtszeit um 6.16 Uhr bedient.
Fahrgäste sollten die vorübergehenden Änderungen bei ihrer Fahrtplanung berücksichtigen. Betroffen sind ausschließlich die genannten Haltestellen und Zeiträume.
Die Einschränkungen stehen im Zusammenhang mit den Straßensperrungen in Leer.

Lokal
88. Jahrestag der Pogromnacht: Leer erinnert am 9. November 2026 an die Opfer des Holocaust
Der Synagogengedenkplatz an der Heisfelder Straße / Ecke Ubbo-Emmius-Straße (Bummert) ist am 9. November 2026 Schauplatz der Gedenkveranstaltung zum 88. Jahrestag der Pogromnacht. Geplant sind eine Kranzniederlegung sowie Beiträge von Schülerinnen und Schülern des Teletta-Groß-Gymnasiums und des Ubbo-Emmius-Gymnasiums. Foto: Ingo Tonsor
88. Jahrestag der Pogromnacht: Stadt Leer erinnert an die Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen
Gedenkveranstaltung am 9. November 2026 mit Kranzniederlegung, Beiträgen von Schülerinnen und Schülern und anschließendem Gottesdienst – geänderter Ablauf in diesem Jahr
Am 9. November 2026 jährt sich die Reichspogromnacht zum 88. Mal. In ganz Deutschland wurden in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 auf Anordnung des NS-Regimes Synagogen in Brand gesetzt, jüdische Geschäfte und Wohnungen gestürmt und zerstört. Zahlreiche jüdische Menschen wurden ermordet, misshandelt und verfolgt. Tausende verloren ihre Existenzgrundlage. Diesen Verbrechen ging seit 1933 eine zunehmende Ausgrenzung, Entrechtung und menschenverachtende Drangsalierung der jüdischen Bevölkerung voraus.
Auch in Leer hinterließen die nationalsozialistischen Verbrechen tiefe und bis heute unvergessene Spuren. In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 wurde die damals imposante Synagoge an der Heisfelder Straße von Leeraner Bürgern in Brand gesetzt.
Die jüdische Bevölkerung wurde unter brutaler Gewalt aus ihren Häusern geholt und durch die Stadt zum Viehhof auf der Nesse getrieben. Dort mussten die Menschen, eingesperrt wie Vieh, die Nacht in einem Stall verbringen. Die Ereignisse waren Teil der systematischen Verfolgung der jüdischen Bevölkerung durch das nationalsozialistische Regime, die schließlich im Holocaust ihren grausamen Höhepunkt fand.
Gedenkveranstaltung mit verändertem Ablauf
An die schrecklichen Ereignisse und die Opfer des Holocaust erinnert die Stadt Leer gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Leer und der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit in Ostfriesland e. V. am Montag, 9. November 2026.
Der Ablauf der diesjährigen Gedenkveranstaltung wurde gegenüber den Vorjahren geändert.
Den Auftakt bildet um 18 Uhr eine Gedenkveranstaltung auf dem Synagogengedenkplatz an der Heisfelder Straße / Ecke Ubbo-Emmius-Straße (Bummert). Dort findet eine Kranzniederlegung statt. Außerdem gestalten Schülerinnen und Schüler des Teletta-Groß-Gymnasiums und des Ubbo-Emmius-Gymnasiums die Veranstaltung mit eigenen Beiträgen.
Im Anschluss folgt um 19 Uhr ein Gottesdienst in der Baptistenkirche Leer, Ubbo-Emmius-Straße 2. Die Predigt hält Pastor Jürgen Woithe von der Evangelisch-methodistischen Kirche Leer.
Die Kollekte des Gottesdienstes ist für die Jüdische Gemeinde zu Oldenburg bestimmt.
Gemeinsam erinnern und Verantwortung übernehmen
Die Gedenkveranstaltung soll an die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft erinnern und zugleich die Bedeutung von Erinnerung, Menschlichkeit und Verantwortung für die Gegenwart und Zukunft verdeutlichen.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an der Gedenkveranstaltung teilzunehmen und gemeinsam ein Zeichen gegen das Vergessen zu setzen.
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Lokal
Winter-Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe im Landkreis Leer: Ab 4. November gelten neue Zeiten
Winter-Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe im Landkreis Leer: Ab 4. November gelten geänderte Zeiten
Ab Mittwoch, 4. November 2026, gelten auf mehreren Wertstoffhöfen im Landkreis Leer wieder die Winter-Öffnungszeiten. Betroffen sind die externen Wertstoffhöfe in Hesel, Jümme, Moormerland, Uplengen und Weener. Insbesondere an den Freitagen müssen sich Bürgerinnen und Bürger auf kürzere Öffnungszeiten einstellen.
Wertstoffhöfe in Hesel, Jümme, Moormerland, Uplengen und Weener
Auf den fünf externen Wertstoffhöfen gelten ab dem 4. November folgende Öffnungszeiten:
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Freitag: 13 bis 17 Uhr (bisher bis 18 Uhr)
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Samstag: 8 bis 13 Uhr (unverändert)
Damit schließen die Wertstoffhöfe freitags künftig eine Stunde früher. Die Öffnungszeiten am Samstag bleiben dagegen unverändert.
Letzte Mittwochsöffnung in Neermoor am 11. November
Eine weitere Änderung betrifft den Wertstoffhof in Moormerland am Borgwardring 74 in Neermoor. Am Mittwoch, 11. November 2026, öffnet der Standort zum letzten Mal in dieser Saison an einem Mittwochnachmittag.
Bürger können an diesem Tag noch einmal zwischen 13 und 17 Uhr Abfälle und Wertstoffe anliefern. Anschließend bleibt der Wertstoffhof in Moormerland mittwochs geschlossen.
Öffnungszeiten in Breinermoor und auf Borkum bleiben unverändert
Keine Änderungen gibt es bei den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes im Entsorgungszentrum Breinermoor sowie bei der Abfallumschlaganlage auf Borkum.
Für das Entsorgungszentrum Breinermoor gelten weiterhin folgende Zeiten:
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Montag bis Freitag: 9 bis 12.30 Uhr und 13 bis 16.30 Uhr
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Samstag: 8 bis 13 Uhr
Die Abfallumschlaganlage auf Borkum ist weiterhin zu folgenden Zeiten geöffnet:
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Montag bis Freitag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16.30 Uhr
Fragen zu den Winter-Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe?
Bei weiteren Fragen zu den Öffnungszeiten, zur Abfallentsorgung oder zu den Anlieferungsmöglichkeiten hilft die Abfallberatung weiter.
Die Beratung ist über die kostenlose Service-Nummer 0800 — 9 25 24 23 sowie per E‑Mail an abfallberatung@all-leer.de erreichbar.
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