News

Nie­der­säch­si­sches Ober­ver­wal­tungs­ge­richt: Nut­zung erneu­er­ba­rer Ener­gien und Denk­mal­schutz im Konflikt

Veröffentlicht

am

Nut­zung erneu­er­ba­rer Ener­gien und Denk­mal­schutz: Gerichts­ent­schei­dung in Goslar

Eine aktu­el­le Gerichts­ent­schei­dung wirft Licht auf die Her­aus­for­de­run­gen der Nut­zung erneu­er­ba­rer Ener­gien im Kon­text des Denk­mal­schut­zes. Der 1. Senat des Nie­der­säch­si­schen Ober­ver­wal­tungs­ge­richts hat einer Beschwer­de der Stadt Gos­lar gegen eine denk­mal­recht­li­che Besei­ti­gungs- und Wie­der­her­stel­lungs­an­ord­nung statt­ge­ge­ben, die den Abbau einer ohne Geneh­mi­gung errich­te­ten Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge auf einem denk­mal­ge­schütz­ten Haus in der Alt­stadt von Gos­lar forderte.

Der Haus­ei­gen­tü­mer hat­te eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge ohne die erfor­der­li­che denk­mal­recht­li­che Geneh­mi­gung auf sei­nem Dach instal­liert. Die Anla­ge bedeck­te einen Groß­teil der stra­ßen­ab­ge­wand­ten Sei­te des Daches, war nicht farb­lich ange­passt und wies kei­ne ein­heit­li­che Farb­ge­bung auf. Der Eigen­tü­mer argu­men­tier­te, dass die Anla­ge im Ein­klang mit der Ent­schei­dung des Lan­des­ge­setz­ge­bers zur För­de­rung erneu­er­ba­rer Ener­gien auf Bau­denk­mä­lern ste­he und der ange­ord­ne­te Abbau unver­hält­nis­mä­ßig sei.

Das Ver­wal­tungs­ge­richt Braun­schweig hat­te dem Antrag des Eigen­tü­mers auf einst­wei­li­gen Rechts­schutz statt­ge­ge­ben und die Besei­ti­gung der Anla­ge aus­ge­setzt. Es argu­men­tier­te, dass die Anla­ge offen­sicht­lich geneh­mi­gungs­fä­hig sei, da der Ein­griff in das äuße­re Erschei­nungs­bild rück­gän­gig gemacht wer­den kön­ne und nur gering­fü­gig in die denk­mal­wer­te Sub­stanz ein­ge­grif­fen wer­de. Zudem beein­träch­ti­ge die Anla­ge nicht die stra­ßen­sei­ti­ge Front des Denk­mals und ste­he auch der Zuge­hö­rig­keit des Denk­mals zur Welt­kul­tur­er­be­stät­te nicht entgegen.

Jedoch hat der 1. Senat des Ober­ver­wal­tungs­ge­richts die­se Ent­schei­dung geän­dert. Er beton­te, dass eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge auf einem Denk­mal nicht offen­sicht­lich geneh­mi­gungs­fä­hig sei. Ins­be­son­de­re in einer als UNESCO-Welt­kul­tur­er­be geschütz­ten Alt­stadt wie Gos­lar bedür­fe es einer umfas­sen­den Prü­fung des Ein­zel­falls. Bei einem Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren müss­ten das öffent­li­che Inter­es­se an erneu­er­ba­ren Ener­gien und das öffent­li­che Inter­es­se an der Erhal­tung des Kul­tur­denk­mals abge­wo­gen wer­den, wobei das gesetz­ge­be­ri­sche Ziel des Kli­ma­schut­zes beson­ders zu berück­sich­ti­gen sei. Zudem blei­be der Denk­mal­ei­gen­tü­mer für die Gestal­tung der Anla­ge ver­ant­wort­lich, wobei die­se sich sowohl in Bezug auf Stand­ort als auch Aus­se­hen dem Denk­mal­schutz anpas­sen müs­se. Es wur­de betont, dass Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen soweit wie mög­lich der Dach­far­be ange­passt und ein­far­big aus­ge­führt wer­den soll­ten. Gleich­zei­tig müs­se der mit der denk­mal­ge­rech­ten Gestal­tung ver­bun­de­ne Mehr­auf­wand zumut­bar bleiben.

Die Ent­schei­dung des 1. Senats ist nicht anfecht­bar und wird zeit­nah in der Recht­sprechungs­da­ten­bank der nie­der­säch­si­schen Jus­tiz ver­öf­fent­licht wer­den. Die­se Ent­schei­dung wirft wich­ti­ge Fra­gen zur Abwä­gung zwi­schen der Nut­zung erneu­er­ba­rer Ener­gien und dem Schutz des kul­tu­rel­len Erbes auf. Es zeigt sich, dass der Denk­mal­schutz nach wie vor beach­tet wer­den muss, auch wenn das öffent­li­che Inter­es­se an erneu­er­ba­ren Ener­gien in der Regel überwiegt.

Es bleibt abzu­war­ten, wie die­se Ent­schei­dung Aus­wir­kun­gen auf zukünf­ti­ge Pro­jek­te im Bereich erneu­er­ba­rer Ener­gien und Denk­mal­schutz haben wird. Die rich­ti­ge Balan­ce zwi­schen Kli­ma­schutz und dem Schutz des kul­tu­rel­len Erbes zu fin­den, wird eine fort­lau­fen­de Her­aus­for­de­rung sein. Es bedarf einer sorg­fäl­ti­gen Abwä­gung der Inter­es­sen und einer indi­vi­du­el­len Prü­fung von Ein­zel­fäl­len, um eine nach­hal­ti­ge Lösung zu fin­den, die sowohl den Kli­ma­schutz för­dert als auch den Erhalt unse­rer wert­vol­len his­to­ri­schen Gebäu­de und Denk­mä­ler gewährleistet.


Anzeige 

“Erfah­ren Sie, war­um sich ein Bal­kon­kraft­werk lohnt: Sie wer­den begeis­tert sein!”

In Zei­ten stei­gen­der Ener­gie­kos­ten und zuneh­men­der Abhän­gig­keit von Strom­ver­sor­gern bie­tet ein Bal­kon­kraft­werk eine span­nen­de Lösung, um eigen­stän­dig Strom zu erzeu­gen und unab­hän­gi­ger zu wer­den. Aber was genau ver­birgt sich hin­ter die­sem Begriff?

Ein Bal­kon­kraft­werk ist eine klei­ne Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge, die an der Fas­sa­de oder dem Bal­kon eines Hau­ses mon­tiert wer­den kann. Das Lese­r­ECHO Bal­kon­kraft­werk besteht aus hoch­wer­ti­gen Solar­mo­du­len mit einer beein­dru­cken­den Leis­tungs­ga­ran­tie von 25 Jah­ren (abge­nom­men vom TÜV-Rhein­land). Mit Maßen von je 104 cm x 176,5 cm und einem leis­tungs­star­ken Wech­sel­rich­ter von APsys­tems, der eine Maxi­mal­ein­spei­sung von 600 Watt ermög­licht (erwei­ter­bar auf 730 Watt), ist die­se Anla­ge opti­mal aus­ge­stat­tet. Zusätz­lich wer­den pas­sen­de Kabel und Ste­cker mitgeliefert.

Obwohl das Bal­kon­kraft­werk ver­gleichs­wei­se klein ist, erzeugt es genü­gend Strom, um die Grund­last zu decken und Gerä­te wie Kühl­schrank, Gefrier­schrank, WLAN-Rou­ter und Teich­pum­pe wäh­rend der Son­nen­stun­den zu betrei­ben. Damit kön­nen Sie Ihre Ener­gie­kos­ten lang­fris­tig sen­ken und gleich­zei­tig einen posi­ti­ven Bei­trag zum Umwelt­schutz leisten.

Die stei­gen­de Nach­fra­ge nach Wär­me­pum­pen, Elek­tro­au­tos und ande­ren elek­tri­schen Ver­brau­chern lässt die Strom­prei­se wei­ter stei­gen. Mit der Abschal­tung der Atom­kraft­wer­ke in Deutsch­land und der bevor­ste­hen­den CO2-Besteue­rung auf Koh­le- und Gas­kraft­wer­ke wird die­ser Trend vor­aus­sicht­lich ver­stärkt. Ein Bal­kon­kraft­werk ermög­licht es Ihnen, sich ein Stück unab­hän­gi­ger von stei­gen­den Strom­kos­ten zu machen und aktiv zur Ener­gie­wen­de beizutragen.

Inves­tie­ren Sie in ein Bal­kon­kraft­werk und nut­zen Sie die Vor­tei­le der erneu­er­ba­ren Ener­gien. Wer­den Sie Teil einer nach­hal­ti­gen Zukunft und genie­ßen Sie die Frei­heit und finan­zi­el­len Vor­tei­le, die ein Bal­kon­kraft­werk bietet.

Machen Sie sich unab­hän­gig von stei­gen­den Strom­kos­ten und las­sen Sie sich von einem Bal­kon­kraft­werk begeistern!


 

Ent­de­cken Sie die Kraft der Son­ne: Kos­ten­lo­se Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen zu Mini-Solar­kraft­wer­ken/­Bal­kon­kraft­wer­ken beim LeserECHO-Verlag

“Erle­ben Sie die Zukunft der Ener­gie­ge­win­nung: Kos­ten­lo­se Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen zu Mini-Solar­kraft­wer­ken/­Bal­kon­kraft­wer­ken beim LeserECHO-Verlag”

Der Lese­r­ECHO-Ver­lag in Wes­t­ov­er­le­din­gen geht neue Wege in der Infor­ma­ti­ons­ver­mitt­lung und eröff­net Ihnen die Mög­lich­keit, mehr über Mini-Solar­kraft­wer­ke bzw. Bal­kon­kraft­wer­ke zu erfah­ren. In Zusam­men­ar­beit mit Elek­tro­meis­ter Micha­el Ger­brand aus Flachs­meer wer­den regel­mä­ßig Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen am Ver­lags­ge­bäu­de des Lese­r­ECHO-Ver­lags (Ihre­ner Str. 182, 26810 Ihren/Westoverledingen) durch­ge­führt. Dort erhal­ten Sie nicht nur wert­vol­le Infor­ma­tio­nen zu die­sem span­nen­den The­ma, son­dern auch Bera­tung hin­sicht­lich aktu­el­ler Förderungen.

Wäh­rend der Ver­an­stal­tun­gen wird Ihnen anhand einer auf­ge­bau­ten Mus­ter­an­la­ge die Funk­ti­ons­wei­se eines Mini-Solar­kraft­werks/­Bal­kon­kraft­werks anschau­lich erklärt. Sie haben die Mög­lich­keit, die ein­zel­nen Kom­po­nen­ten genau zu begut­ach­ten und Ihre Fra­gen direkt an die Exper­ten zu rich­ten. Dar­über hin­aus wird der kom­plet­te Auf­bau einer sol­chen Anla­ge live vor­ge­führt, sodass Sie einen umfas­sen­den Ein­blick in die Tech­no­lo­gie erhalten.

Das Bes­te dar­an? Die Teil­nah­me an den Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen ist kos­ten­los! Es ist eine her­vor­ra­gen­de Gele­gen­heit für Sie, mehr über die Vor­tei­le und Mög­lich­kei­ten von Mini-Solar­kraft­wer­ken/­Bal­kon­kraft­wer­ken zu erfah­ren und her­aus­zu­fin­den, wie Sie von den erneu­er­ba­ren Ener­gien pro­fi­tie­ren können.

Wenn Sie Inter­es­se haben, an einer die­ser Ver­an­stal­tun­gen teil­zu­neh­men und sich über Mini-Solar­kraft­wer­ke/­Bal­kon­kraft­wer­ke infor­mie­ren möch­ten, schrei­ben Sie uns ein­fach eine E‑Mail an info@leserecho.de. Geben Sie bit­te Ihren Namen, Ihre Kon­takt­da­ten und den gewünsch­ten Ter­min an. Unser Team wird sich umge­hend mit Ihnen in Ver­bin­dung set­zen und Ihnen wei­te­re Infor­ma­tio­nen zukom­men lassen.

Nut­zen Sie die­se ein­zig­ar­ti­ge Gele­gen­heit und sei­en Sie dabei, wenn wir gemein­sam die Zukunft der Ener­gie­ge­win­nung erkun­den. Mel­den Sie sich noch heu­te an und ent­de­cken Sie die viel­fäl­ti­gen Mög­lich­kei­ten der Mini-Solar­kraft­wer­ke/­Bal­kon­kraft­wer­ke.

Hin­weis: Auf­grund begrenz­ter Teil­neh­mer­plät­ze bit­ten wir um eine recht­zei­ti­ge Anmel­dung. Die Ver­an­stal­tun­gen fin­den unter Ein­hal­tung der gel­ten­den Hygie­ne- und Sicher­heits­be­stim­mun­gen statt.

Die mobile Version verlassen