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Ost­fries­land im Visier: Zoll­schlag gegen Clan­kri­mi­na­li­tät! Groß­ein­satz mit 141 Einsatzkräften

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Bun­des­wei­te Schwer­punkt­prü­fung der Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit des Zolls 

Der Zoll ging am 24. Novem­ber 2023 im gesam­ten Bun­des­ge­biet im Rah­men einer ver­dachts­un­ab­hän­gi­gen Prü­fung ver­stärkt gegen Schwarz­ar­beit und ille­ga­le Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­se im Zusam­men­hang mit der Bekämp­fung der Clan­kri­mi­na­li­tät vor.

Ost­fries­land: Das Haupt­zoll­amt Olden­burg betei­lig­te sich mit 61 Ein­satz­kräf­ten der Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit an der Prü­fung; wei­te­re 80 Kräf­te ande­rer Zusam­men­ar­beits­be­hör­den waren eben­falls in die Prüf­ak­ti­on eingebunden.

“Bei unse­ren Prü­fun­gen leg­ten wir ein erhöh­tes Augen­merk auf Bran­chen mit beson­de­rer Risi­ko­nei­gung zur Clan­kri­mi­na­li­tät: Cafés, Bars, Shis­ha­bars und Spiel­stät­ten stan­den damit in unse­rem Fokus. Zusätz­lich haben wir unse­re Kräf­te in Ost­fries­land gebün­delt. Zen­tra­le Kon­troll­orte waren die Groß­räu­me Aurich, Emden, Leer, das Moorm­er­land und Witt­mund”, erklärt Frank Mau­ritz, Pres­se­spre­cher des Haupt­zoll­amts Oldenburg.

Die Zöll­ne­rin­nen und Zöll­ner prüf­ten, ob Arbeit­ge­ber und Arbeit­ge­be­rin­nen ihre Beschäf­tig­ten ord­nungs­ge­mäß zur Sozi­al­ver­si­che­rung ange­mel­det haben, ob Sozi­al­leis­tun­gen zu Unrecht bezo­gen wer­den oder wur­den, ob Aus­län­der und Aus­län­de­rin­nen die für die Auf­nah­me einer Beschäf­ti­gung erfor­der­li­chen Arbeits­ge­neh­mi­gun­gen bzw. Auf­ent­halts­ti­tel besit­zen und auch, ob die Min­dest­löh­ne ein­ge­hal­ten wer­den oder ggf. sogar aus­beu­te­ri­sche Arbeits­be­din­gun­gen vorliegen.

Mau­ritz wei­ter: “Ins­ge­samt kön­nen wir die Ein­lei­tung von 13 Straf­ver­fah­ren und 17 Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren bilan­zie­ren. Haupt­säch­lich ging es dabei um auf­ent­halts- und arbeits­recht­li­che Delik­te sowie um Ver­stö­ße gegen das Min­dest­lohn­ge­setz. In eini­gen Fäl­len konn­ten wir auch Zuwi­der­hand­lun­gen gegen das Tabak­steu­er­ge­setz ausmachen.”

Neben der Fest­stel­lung von Ver­stö­ßen ging es bei die­sem Ein­satz ins­be­son­de­re dar­um, delikts- und behör­den­über­grei­fend Erkennt­nis­se über Clan­ak­ti­vi­tä­ten und unrecht­mä­ßi­ge Struk­tu­ren zu gewin­nen. Die Prü­fung setzt ein deut­li­ches Zei­chen, dass Schwarz­ar­beit und ille­ga­le Beschäf­ti­gung in der Gesell­schaft nicht tole­riert wer­den. Viel­mehr gilt es, das Unrechts­be­wusst­sein zu stei­gern, red­li­che Unter­neh­men zu schüt­zen sowie einen fai­ren Wett­be­werb sicherzustellen.

Die Poli­zei­in­spek­tio­nen Aurich/Wittmund sowie Leer/Emden flan­kier­ten die groß­an­ge­leg­te Prüf­ak­ti­on mit 59 Ein­satz­kräf­ten. Durch die Lan­des­po­li­zei konn­ten 30 ille­ga­le Glücks­spiel­au­to­ma­ten fest­ge­stellt wer­den, die umge­hend sicher­ge­stellt und aus den Prüf­ob­jek­ten abtrans­por­tiert wur­den. Ent­spre­chen­de Straf­ver­fah­ren wegen ille­ga­len Glücks­spiels wur­den eingeleitet.


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