Blaulicht

Poli­zei­mel­dun­gen: Brän­de, Trun­ken­heits­fahr­ten & gefähr­li­che Fahrmanöver

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POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden für Sonn­tag, 03.08.2025

 

Wohnungsbrand++Beschädigung eines Pkw mit Zeugensuche++2 x Trun­ken­heit im Verkehr++Führen eines Pkw unter Drogeneinfluss++Fahren ohne Fahr­erlaub­nis, Trun­ken­heits­fahrt u. ver­bo­te­nes Kraft­fahr­zeug­ren­nen mit Zeugensuche

Emden — Wohnungsbrand

In den frü­hen Stun­den des Sonn­ta­ges kam es gegen 01:20 Uhr in einem Mehr­par­tei­en­haus in der Her­mann-All­mers-Stra­ße zu einem Woh­nungs­brand. Zur Brand­be­kämp­fung muss­ten alle Anwoh­ner das Gebäu­de ver­las­sen. Durch die Rauch­ent­wick­lung wur­den nach hie­si­ger Kennt­nis 3 Per­so­nen leicht ver­letzt, 2 davon muss­ten zur Beob­ach­tung ins Kran­ken­haus. Die Ursa­che des Woh­nungs­bran­des ist nicht geklärt, die Ermitt­lun­gen durch die Poli­zei wur­den auf­ge­nom­men. Die Woh­nung war nicht mehr bewohn­bar, die Scha­dens­hö­he kann noch nicht genau bezif­fert werden.

Bun­de — Beschä­di­gung eines Pkw –Zeu­gen­su­che–

In der Nacht von Frei­tag auf Sams­tag wur­de ein in der Rhei­der­land­stra­ße abge­stell­ter Pkw der Mar­ke Jagu­ar beschä­digt. Die­ser stand an der Stra­ße auf einem Park­platz. Sowohl die Heck­schei­be als auch die bei­den Schei­ben an der Fah­rer­sei­te wur­den beschä­digt. Nach dem jet­zi­gen Kennt­nis­stand wur­de aus dem Pkw nichts ent­wen­det. Zeu­gen der Tat­hand­lung mel­den sich bit­te bei der Poli­zei in Weener.

Leer — Trun­ken­heit im Verkehr

Gegen 18 Uhr des Sams­ta­ges muss­ten Poli­zei­be­am­te auf der BAB 31 zwi­schen den Auf-/Ab­fah­ren Leer-West und Leer-Nord bei einem Füh­rer eines Pkw BMW eine sehr unsi­che­re Fahr­wei­se fest­stel­len. Die­ser wur­de bei der letzt­ge­nann­ten Abfahrt von der Auto­bahn gelei­tet. Bei der Kon­trol­le des 34-jäh­ri­gen Pkw-Füh­rer aus dem Raum Ahaus wur­de eine deut­li­che “Alko­hol­fah­ne” fest­ge­stellt. Ein Test ergab einen Wert von 1,75 Pro­mil­le. Die Wei­ter­fahrt wur­de been­det, der Füh­rer­schein sicher­ge­stellt und eine Blut­ent­nah­me durchgeführt.

Emden — Trun­ken­heit im Verkehr

Mit 1,73 Pro­mil­le war am Sam­t­ag­abend kurz vor Mit­ter­nacht auf der Pet­ku­mer Stra­ße ein 65-jäh­ri­ger Pkw-Füh­rer aus Emden unter­wegs. Die Wei­ter­fahrt wur­de durch die Poli­zei been­det und auf der Poli­zei­wa­che eine Blut­ent­nah­me durch­ge­führt. Der Fahr­zeug­schlüs­sel wur­de zur Unter­bin­dung einer neu­er­li­chen Fahrt einbehalten.

Moorm­er­land — Füh­ren eines Pkw unter Drogeneinfluss

Bei der Kon­trol­le eines 18-jäh­ri­gen Pkw-Füh­rer aus Moorm­er­land am Sams­tag­abend gegen 21:45 Uhr auf der Königs­stra­ße muss­ten die Poli­zei­be­am­ten letzt­lich fest­stel­len, dass der Fah­rer sein Fahr­zeug unter dem Ein­fluss von Betäu­bungs­mit­teln geführt hat­te. Ein Vor­test ergab den Hin­weis auf den Kon­sum von Koka­in. Eine Blut­ent­nah­me wur­de durch­ge­führt und die Wei­ter­fahrt unter­sagt. Bei der Kon­trol­le fan­den die Beam­ten unter dem Fah­rer­sitz zudem eine gela­de­ne Schreck­schuss­waf­fe, für die der jun­ge Mann kei­ne Erlaub­nis vor­zei­gen konn­te. Die­se wur­de sicher­ge­stellt und ein Ver­fah­ren nach dem Waf­fen­ge­setz eingeleitet.

Wes­t­ov­er­le­din­gen — Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis, Trun­ken­heits­fahrt, ver­bo­te­nes Kraft­fahr­zeug­ren­nen –Zeu­gen­su­che–

Bereits in den frü­hen Stun­den des Frei­ta­ges muss­ten die Poli­zei­be­am­ten gegen 01:50 Uhr fest­stel­len, dass ein 25-jäh­ri­ger Fahr­zeug­füh­rer aus Papen­burg die Stre­cke von Leer nach Groß­wol­de mit über­höh­ter Geschwin­dig­keit und unter dem Ein­fluss von Alko­hol gefah­ren hat­te. Bei der Kon­trol­le durch die Poli­zei im letzt­ge­nann­ten Ort wur­de ein Pro­mil­le­wert von 1,66 Pro­mil­le fest­ge­stellt. Zuvor hat­te die­ser die Stre­cke teil­wei­se mit ca. 170 km/h befah­ren und auf Geschwin­dig­keits­be­schrän­kun­gen und Vor­fahrts­re­ge­lun­gen kei­ne Rück­sicht genom­men. Zudem konn­te die­ser kei­ne gül­ti­ge Fahr­erlaub­nis vor­zei­gen. Die Wei­ter­fahrt wur­de unter­sagt und eine Blut­ent­nah­me durch­ge­führt. Der o.g. Fahr­zeug­füh­rer hat­te kurz hin­ter Leer in Rich­tung Brei­ner­moor einen ande­ren Pkw-Füh­rer über­holt und sich hier­bei bereits unge­bühr­lich ver­hal­ten. Die­ser über­hol­te Fahr­zeug­füh­rer wird gebe­ten, sich bei der Poli­zei in Leer zu melden.

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