Blaulicht

Poli­zei­mel­dun­gen für den 05.05.2021

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Moorm­er­land — Vor­be­rei­tung einer Straftat 

Am 04.05.2021 um 09:45 Uhr erhielt eine 75-jäh­ri­ge Moorm­er­län­de­rin einen Anruf, bei wel­chem sich eine männ­li­che Per­son als Mit­ar­bei­ter des Stra­ßen­bau­am­tes vor­stell­te. Die unbe­kann­te männ­li­che Per­son, die sich sel­ber als “Herr Schmidt” beti­tel­te, gab der Frau gegen­über an, dass zeit­nah Arbei­ter bei ihr am Haus erschei­nen wür­den, um die Was­ser­roh­re zu über­prü­fen. Dazu wur­de die Betrof­fe­ne auf­ge­for­dert, die­se Per­so­nen zu die­sen angeb­li­chen Kon­troll­zwe­cken Ein­lass in ihr Haus zu gewäh­ren. Ein Anruf der Dame bei der ange­ge­be­nen Behör­de ergab, dass von dort nie­mand ange­ru­fen hät­te und sol­che Arbei­ten auch nicht anvi­siert sei­en. Die Poli­zei weist in die­sem Zusam­men­hang dar­auf­hin, dass Betrof­fe­ne eines sol­chen Anru­fes grund­sätz­lich erst ein­mal ver­glei­chen soll­ten, ob die Aus­sa­gen des Anru­fers über­haupt zusam­men­pas­sen. Wenn ein Ein­lass von Per­so­nen zu einem nicht nach­voll­zieh­ba­ren Zweck ver­langt wird, emp­fiehlt die Poli­zei einen eigen­stän­di­gen Rück­ruf bei der genann­ten Insti­tu­ti­on. Auch kön­nen Betrof­fe­ne, die auf­grund eines sol­chen Anru­fes ver­un­si­chert sind, sich an ihre zustän­di­ge Poli­zei­dienst­stel­le wen­den und dort Rück­fra­ge hal­ten. Grund­sätz­lich wird emp­foh­len, ohne wei­te­re Über­prü­fung kei­ne frem­den Per­so­nen ins Haus zu lassen.

Leer — Ver­such­ter Dieb­stahl aus Pkw

In der Zeit vom 03.05.2021, 22:10 Uhr bis zum 04.05.2021, 06:30 Uhr wur­de durch bis­lang unbe­kann­te Täter auf dem Park­platz eines Ein­zel­han­dels­ge­schäf­tes an der Stra­ße “Bahn­hofs­ring” die Sei­ten­schei­be an der Bei­fah­rer­sei­te eines gepark­ten Pkw ein­ge­schla­gen. Anschlie­ßend wur­de das im Fahr­zeug befind­li­che Hand­schuh­fach ver­geb­lich nach Wert­sa­chen durch­sucht. Die Poli­zei hat den Vor­fall auf­ge­nom­men und eine Spu­ren­su­che durch­ge­führt. Zeu­gen, die mög­li­cher­wei­se wäh­rend der Zeit berech­tigt in dem Bereich unter­wegs waren und sach­dien­li­che Hin­wei­se zur Tat geben kön­nen, wer­den gebe­ten, sich mit der Poli­zei in Leer in Ver­bin­dung zu setzen.


 

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