Blaulicht

Poli­zei­mel­dun­gen für Sams­tag, den 22.05.2021

Veröffentlicht

am

Leer — Ran­da­lie­rer leis­tet Widerstand

Am Frei­tag, gegen 12:30 Uhr, wur­de der Poli­zei eine ran­da­lie­ren­de Per­son im Her­mann-Lan­ge-Ring gemel­det. Der Ran­da­lie­rer hat­te ver­sucht eine Woh­nungs­tür ein­zu­tre­ten. Die ein­ge­setz­ten Beam­ten konn­ten den alko­ho­li­sier­ten 36-jäh­ri­gen Leera­ner vor Ort antref­fen. Nach einer not­wen­di­gen Iden­ti­täts­fest­stel­lung wur­de ihm ein Platz­ver­weis für die Tatört­lich­keit erteilt. Der Auf­for­de­rung den Ort zu ver­las­sen kam der Mann jedoch nicht nach. Statt­des­sen belei­dig­te er die Beam­ten. Zur Durch­set­zung des Platz­ver­wei­ses soll­te der Beschul­dig­te in Gewahr­sam genom­men wer­den. Im Rah­men die­ser Amts­hand­lung schlug er einem Beam­ten mehr­fach gegen den Ober­kör­per und trat um sich. Wei­ter­hin ver­such­te er die Beam­ten, wel­che unver­letzt blie­ben, zu bei­ßen. Mit­tels sog. ein­fa­cher kör­per­li­cher Gewalt wur­de der Beschul­dig­te dem poli­zei­li­chen Gewahr­sam zuge­führt. Fort­wäh­rend belei­dig­te der 36-Jäh­ri­ge die Beam­ten. Er muss sich nun in meh­re­ren Straf­ver­fah­ren verantworten.



 

Emden — Tät­li­cher Angriff auf Polizeibeamten

Am Frei­tag, gegen 19:40 Uhr, wur­de der Poli­zei eine Ruhe­stö­rung in der Otto-Hahn-Stra­ße in Larr­elt gemel­det. Am Ein­satz­ort stell­ten die ein­ge­setz­ten Beam­ten über­lau­te Musik fest. Der Ver­ur­sa­cher soll­te zur Ruhe ermahnt wer­den. Der 35-jäh­ri­ge Emder öff­ne­te auf Klin­geln und Klop­fen die Tür. Als er die Beam­ten erblick­te, woll­te er die Haus­tür sofort zuschla­gen. Ein Beam­ter konn­te dies ver­hin­dern, indem er sei­nen Fuß in die Tür stell­te. Unver­mit­telt ging der 35-Jäh­ri­ge dann auf den Beam­ten zu, umfass­te sei­nen Hals mit bei­den Hän­den und würg­te ihn. Außer­dem ver­such­te er den Beam­ten in den sog. “Schwitz­kas­ten” zu neh­men. Durch den Ein­satz von ein­fa­cher kör­per­li­cher Gewalt konn­te der Beschul­dig­te über­wäl­tigt und dem poli­zei­li­chen Gewahr­sam zuge­führt wer­den. Sowohl der Beam­te als auch der Beschul­dig­te wur­den leicht ver­letzt. Der Emder muss sich nun wegen tät­li­chen Angrif­fes auf Voll­stre­ckungs­be­am­te straf­recht­lich verantworten.

Rhau­der­fehn — Poli­zei­be­am­te beleidigt

Am Sams­tag, gegen 01:00 Uhr, wur­de der Poli­zei in Leer ein alko­ho­li­sier­ter Ran­da­lie­rer in Col­ling­horst, Gre­ter Stra­ße, gemel­det. Vor Ort stell­ten die Beam­ten einen 36-jäh­ri­gen Bre­mer fest, wel­cher sich unrecht­mä­ßig auf einem Grund­stück auf­hielt. Ihm wur­de ein Platz­ver­weis für die Ört­lich­keit erteilt, wel­chem er jedoch nicht nach­kam. In der Fol­ge wur­de der 36-Jäh­ri­ge dem poli­zei­li­chen Gewahr­sam zuge­führt. Wäh­rend der Amts­hand­lung wur­den die ein­ge­setz­ten Beam­ten fort­wäh­rend und laut­stark belei­digt. Gegen den Bre­mer wur­de ein ent­spre­chen­des Straf­ver­fah­ren eingeleitet.


Anzeige 
Die mobile Version verlassen