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Post­kar­ten aus dem Wahl­kreis auch für die Bundeskanzlerin

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Leni (9) aus Haren ent­wirft Glück­wunsch­kar­te für Git­ta Connemann
 
Wer freut sich nicht über Post zum Geburts­tag? Über einen per­sön­li­chen Brief oder eine lie­be­vol­le Kar­te? Indi­vi­du­el­le Grü­ße machen den Tag für Geburts­tags­kin­der zu etwas Besonderem.
 
Des­halb lässt sich die CDU-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Git­ta Con­ne­mann seit Jah­ren für ihre Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen in Ber­lin etwas Beson­de­res ein­fal­len — per­sön­lich gestal­te­te Glück­wunsch­kar­ten aus ihrer Hei­mat. Jun­ge Künst­le­rin­nen und Künst­ler aus dem Ems­land oder Ost­fries­land grei­fen für sie zum Bunt- oder Filzstift.
 
Nor­ma­ler­wei­se bit­tet die Christ­de­mo­kra­tin Kin­der­gär­ten oder Grund­schu­len um Unter­stüt­zung. Die­se sind aber wegen der Pan­de­mie in die­sem Jahr beson­ders gefor­dert. Des­halb boten Maria Bau­ken aus Haren und ihre Enke­lin Leni spon­tan Hil­fe an.
 
Leni ist 9 Jah­re alt und besucht zur­zeit noch die Grund­schu­le in Meppen. Zu Hau­se mach­te sie sich Gedan­ken, was typisch für einen Geburts­tag ist. Und mal­te dann meh­re­re Ent­wür­fe. Dabei traf sie für Con­ne­mann voll ins Schwar­ze: “Man merkt, dass Kunst zu den Lieb­lings­fä­chern von Leni gehört. Wer die Kar­te sieht, denkt sofort an Geburts­tag.”, freut sich Con­ne­mann. “Denn auf dem Bild sieht man Freun­de, die lächeln, und Luft­bal­lons. Es geht um Freund­schaft, Fei­ern, Freu­de. Leni hat  das per­fekt umgesetzt!”
 
Von den Kar­ten sind 500 Exem­pla­re gedruckt wor­den. Auf jeder ist die Schü­le­rin natür­lich als Künst­le­rin ver­ewigt. Ein Jahr lang wird Con­ne­mann die­se jetzt an ihre Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen aus dem Deut­schen Bun­des­tag, dem Nie­der­säch­si­schen Land­tag und dem Euro­päi­schen Par­la­ment schi­cken. Dazu gehö­ren auch Minis­ter und die Bun­des­kanz­le­rin. Spä­tes­tens im Juli bekommt dann auch Ange­la Mer­kel Post von Git­ta Con­ne­mann und Leni.

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Kurz­zeit­pfle­ge

Die Kurz­zeit­pfle­ge ist ein Ange­bot zur Unter­stüt­zung und Ent­las­tung pfle­gen­der Ange­hö­ri­ger. Wenn für einen vor­über­ge­hen­den Zeit­raum – bis zu acht Wochen pro Kalen­der­jahr – die Pfle­ge im häus­li­chen Bereich nicht mög­lich oder nicht im erfor­der­li­chen Umfang gewähr­leis­tet ist, kann die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son in eine voll­sta­tio­nä­re Ein­rich­tung auf­ge­nom­men werden.

Wann kommt Kurz­zeit­pfle­ge in Frage?

Wenn die pfle­gen­den Ange­hö­ri­gen in Urlaub fah­ren möch­ten, wegen Krank­heit oder Unfall aus­fal­len, sich einer medi­zi­ni­schen Behand­lung oder eine Kur­maß­nah­me unter­zie­hen müs­sen oder eine Erho­lung der Haupt­pfle­ge­per­son erfor­der­lich ist. Eine Kurz­zeit­pfle­ge kann auch unmit­tel­bar nach einem sta­tio­nä­ren Kran­ken­haus­auf­ent­halt der pfle­ge­be­dürf­ti­gen Per­son oder bei Kri­sen­si­tua­tio­nen in Anspruch genom­men wer­den, wenn vor­über­ge­hend die häus­li­che Pfle­ge nicht mög­lich oder nicht aus­rei­chend ist.

Urlaubs­zeit ist Rei­se­zeit – Aus­zeit für pfle­gen­de Angehörige

Wenn pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge eine Aus­zeit von der Pfle­ge neh­men und sich im Urlaub ent­span­nen möch­ten, ihren pfle­ge­be­dürf­ti­gen Ange­hö­ri­gen aber gut ver­sorgt wis­sen wol­len, dann stellt die Kurz­zeit­pfle­ge in einer unse­rer voll­sta­tio­nä­ren Ein­rich­tun­gen eine opti­ma­le Ver­sor­gung und Betreu­ung sicher. Für pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge stellt die Kurz­zeit­pfle­ge eine Ent­las­tung dar, für die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son selbst ist der Auf­ent­halt in einer unse­rer Ein­rich­tun­gen eine schö­ne Abwechs­lung vom All­tag daheim. In fami­liä­rer Atmo­sphä­re bie­ten wir eine Rund­um-Ver­sor­gung sowie im Rah­men der Betreu­ung die Mög­lich­keit zu viel­sei­ti­ger Beschäf­ti­gung, je nach Inter­es­sen und Fähig­kei­ten, in gesel­li­ger Runde.

Sei­en Sie unser Gast!

Unse­re Ein­rich­tun­gen zeich­nen sich durch eine fami­liä­re Atmo­sphä­re und net­ten Gemein­schaf­ten unter den Bewoh­nern aus. Unse­re sozia­le Betreu­ung unter­stützt Sie bei der Ein­ge­wöh­nung. Sie woh­nen in einem hell und freund­lich gestal­te­ten Zim­mer mit eige­nem Bad. Wir stim­men die Pfle­ge- und Betreu­ungs­maß­nah­men auf Ihre indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se gemein­sam mit Ihnen und Ihren Ange­hö­ri­gen ab, bei Bedarf mit Ärz­ten und Krankengymnasten.

Las­sen Sie sich von unse­rem HANSA Cate­ring Team verwöhnen!

In den haus­ei­ge­nen Küchen der HANSA Senio­ren- und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen wird täg­lich frisch gekocht: aus­ge­wo­gen, abwechs­lungs­reich und regio­nal aus­ge­rich­tet. Unse­re Bewoh­ner und Gäs­te kön­nen aus zwei Menüs wäh­len. Beson­der­hei­ten bei der Ernäh­rung stim­men wir mit den Betrof­fe­nen indi­vi­du­ell ab.

Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?

Ab dem Jahr 2017 lösen die fünf Pfle­ge­gra­de die bis­her gel­ten­den drei Pfle­ge­stu­fen ab. Dem­nach besteht für alle Men­schen ab aner­kann­tem Pfle­ge­grad 2 Anspruch auf Kurz­zeit­pfle­ge. Auch Men­schen ohne aner­kann­ten Pfle­ge­grad, die durch eine schwe­re Krank­heit oder einen Unfall vor­über­ge­hend Pfle­ge benö­ti­gen, kön­nen unter gewis­sen Vor­aus­set­zun­gen Kurz­zeit­pfle­ge in Form der soge­nann­ten Über­gangs­pfle­ge bei der Pfle­ge­kas­se beantragen.

Dau­er der Kurzzeitpflege

Die Kurz­zeit­pfle­ge ist auf eine Dau­er von acht Wochen im Kalen­der­jahr beschränkt. Die Kurz­zeit­pfle­ge kann zusätz­lich mit der Ver­hin­de­rungs­pfle­ge kom­bi­niert wer­den. Was ist der Unter­schied zwi­schen Kurz­zeit­pfle­ge und Ver­hin­de­rungs­pfle­ge? Im Gegen­satz zur Ver­hin­de­rungs­pfle­ge gem. § 39 SGB ist eine Kurz­zeit­pfle­ge zu Hau­se nicht mög­lich. Kurz­zeit­pfle­ge gem. § 42 SGB kann nur in einer ent­spre­chen­den Pfle­ge­ein­rich­tung durch­ge­führt werden.

Finan­zie­rung

Bei der Kurz­zeit­pfle­ge gewährt die Pfle­ge­kas­se auf Antrag einen Zuschuss. Ger­ne unter­stüt­zen wir Sie bei der Antragstellung.

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