Blaulicht

Schock­an­ruf in Leer: Mehr als 20.000 Euro Schaden

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POL-LER: Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden für den 26.11.2025

 
 

Hoher Scha­den nach Schockanruf

Schock­an­ruf in Leer: 65-Jäh­ri­ger ver­liert über 20.000 Euro

Am 25. Novem­ber 2025 wur­de ein 65-jäh­ri­ger Mann aus Leer Opfer eines Schock­an­rufs. Zwi­schen 10:00 Uhr und 14:00 Uhr über­lis­te­ten die Täter den Mann und erbeu­te­ten einen Scha­den von mehr als 20.000 Euro. Der Fall zeigt erneut die Gefähr­lich­keit sol­cher Betrugs­ma­schen, bei denen Täter gezielt Angst erzeu­gen und die Opfer unter Druck setzen.

Ablauf des Betrugs

Der ers­te Kon­takt erfolg­te über die Fest­netz­num­mer des Man­nes. Eine angeb­li­che Poli­zei­be­am­tin erklär­te, die Toch­ter des Opfers habe einen schwe­ren Unfall ver­ur­sacht und dabei eine schwan­ge­re Frau getö­tet. Spä­ter mel­de­te sich ein wei­te­rer Täter als Staats­an­walt und droh­te dem Mann mit einer mehr­jäh­ri­gen Haft­stra­fe für die Toch­ter, wenn die Kau­ti­on nicht gezahlt werde.

Die Täter erlang­ten auch die Mobil­te­le­fon­num­mer des Opfers, um den Druck auf­recht­zu­er­hal­ten. Der Mann wur­de tele­fo­nisch zur Bank und anschlie­ßend zu einem Über­ga­be­ort in Papen­burg im Land­kreis Ems­land gelei­tet. Zunächst wur­de ihm die Adres­se des Amts­ge­richts Papen­burg genannt, um die Glaub­wür­dig­keit des Anrufs zu erhö­hen. Schließ­lich über­gab der Betrof­fe­ne das Geld an einen männ­li­chen Täter, der wie folgt beschrie­ben wird:

  • Ca. 175 cm groß

  • Schlank

  • Trug Müt­ze

  • Glatt­ra­siert, ohne Brille

  • Ca. 40–50 Jah­re alt

Poli­zei sucht Zeugen

Die Poli­zei bit­tet mög­li­che Zeu­gen, die am 25. Novem­ber 2025 zwi­schen 13:15 Uhr und 13:52 Uhr in der Nähe des Über­ga­be­or­tes in Papen­burg ver­däch­ti­ge Beob­ach­tun­gen gemacht haben, sich bei den Dienst­stel­len in Leer, Papen­burg oder Lin­gen zu melden.

Sicher­heits­hin­wei­se der Polizei

Die Poli­zei weist erneut auf die Gefah­ren von Schock­an­ru­fen hin und gibt fol­gen­de Hinweise:

  • Poli­zei oder Staats­an­walt­schaft for­dern nie­mals Geld am Telefon.

  • Haft­stra­fen wer­den aus­schließ­lich nach einem ordent­li­chen Gerichts­ver­fah­ren ver­hängt. Aus­sa­gen am Tele­fon, die ande­res behaup­ten, sind frei erfun­den.

  • Es soll­ten kei­ne Bar­geld­zah­lun­gen getä­tigt und kei­ne Wert­sa­chen an Drit­te über­ge­ben werden.

  • Bei ver­däch­ti­gen Anru­fen sofort auf­le­gen und Fami­lie oder nahe­ste­hen­de Per­so­nen informieren.

  • Kei­ne län­ge­ren Tele­fo­na­te füh­ren und auf kei­nen Fall Geld übergeben.

Die Poli­zei appel­liert an die Bevöl­ke­rung, auf­merk­sam zu sein und sol­che Betrugs­ver­su­che nicht zu unter­schät­zen.

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