Blaulicht

Schock­an­ru­fe, Waren­kre­dit­be­trug und — Unfall auf der BAB 31

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Wee­ner 

Am 27.04.2022 kam es gegen 15:15 Uhr auf der BAB 31 in Fahrt­rich­tung Bot­trop /Höhe Wee­ner zu einem Ver­kehrs­un­fall. Eine 36-jäh­ri­ge Frau aus Papen­burg befuhr die BAB 31 in genann­ter Rich­tung und hat­te die Absicht eine vor­aus­fah­ren­de 21-jäh­ri­ge Emde­rin ord­nungs­ge­mäß auf dem Über­hol­strei­fen zu über­ho­len. Wäh­rend des Ein­sche­rens nach dem Über­hol­vor­gang kam es nach ers­ten Erkennt­nis­sen zu einem tech­ni­schen Defekt an den Brem­sen des Pkw der Ems­län­de­rin, wel­cher dar­auf­hin ins Schleu­dern geriet. Dabei prall­te das Fahr­zeug zwei­mal gegen die Außen­schutz­plan­ke und kam auf dem Über­hol­fahr­strei­fen zum Ste­hen. An dem Fahr­zeug der 36-jäh­ri­gen Frau, die bei dem Vor­fall unver­letzt blieb, ent­stand Total­scha­den. Am Fahr­zeug der, auf dem Haupt­fahr­strei­fen befind­li­chen, eben­falls unver­letz­ten Emde­rin ent­stand Sach­scha­den durch umher­flie­gen­de Fahr­zeug­tei­le. Eben­falls wur­de Sach­scha­den an der tou­chier­ten Leit­plan­ke fest­ge­stellt. Die Auto­bahn­po­li­zei hat den Unfall auf­ge­nom­men. Die BAB 31 war wäh­rend der Unfall­auf­nah­me und Fahr­zeug­ber­gung für ca. zwei Stun­den gesperrt.

Wee­ner — Warenkreditbetrug

Am 27.04.2022 wur­de bekannt, dass eine 21-jäh­ri­ge Rhei­der­län­de­rin Geschä­dig­te eines Waren­be­tru­ges wur­de, nach­dem sie auf einer Ver­kaufs­platt­form, die von einem bekann­ten Social-Media-Netz­werk ange­bo­ten wird, ein Mobil­te­le­fon ver­kau­fen woll­te. Die 21-jäh­ri­ge wur­de von einer angeb­li­chen Inter­es­sen­tin per inter­nem Chat ange­schrie­ben, wobei schnell eine Eini­gung erzielt wur­de. Die vor­geb­li­che Käu­fe­rin erfrag­te die Kon­to­da­ten der Geschä­dig­ten und über­sand­te die­ser dann kurz dar­auf eine Mail, die den Ein­druck erwe­cken soll­te, von der Post­bank zu stam­men. In die­ser Mail, wel­che die jun­ge Frau in dem soge­nann­ten SPAM-Ord­ner ihres Post­fa­ches ent­deck­te, wur­de sie auf­ge­for­dert, diver­se Daten ein­zu­ge­ben, um angeb­lich die ver­ein­bar­te Zah­lung von 500 Euro frei­zu­ge­ben. Unter ande­rem soll­te die Sen­dungs­num­mer des Pake­tes ein­ge­ge­ben wer­den. Da ihr die­se noch nicht vor­lag, ver­an­lass­te die Rhei­der­län­de­rin den Ver­sand an die von der Käu­fe­rin gewünsch­te Adres­se nach Frank­reich und gab die erhal­te­ne Sen­dungs­num­mer in die E‑Mail ein. Obwohl die Geschä­dig­te im Nach­gang noch mit der angeb­li­chen Käu­fe­rin per inter­nem Chat Kon­takt hat­te, konn­te sie den Geld­ein­gang auf ihrem Kon­to nicht ver­zeich­nen. Die Käu­fe­rin wies dann auf eine erneu­te Mail hin, die wie­der mit dem Logo der Post­bank ver­se­hen war und wur­de in die­ser Mail auf­ge­for­dert für angeb­li­che Zoll­ge­büh­ren noch 150 Euro in Online-Gut­ha­ben­kar­ten zu bezah­len. Als die Geschä­dig­te sich dies­be­züg­lich bei der Post­bank zu dem Ver­fah­ren erkun­dig­te, erfuhr sie, dass die Kauf­ab­wick­lung eine Betrugs­hand­lung war.

Leer/ Detern — Schockanrufe

Am 27.04.2022 wur­de bekannt, dass es im Bereich der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden wie­der­holt ein erhöh­tes Auf­kom­men der soge­nann­ten Schock­an­ru­fe zu ver­zeich­nen war. Die Schock­an­ru­fe zeich­nen sich dadurch aus, dass die Geschä­dig­ten am Tele­fon durch Betrü­ger in Panik ver­setzt wer­den sol­len, um die­se anschlie­ßend zur Zah­lung von angeb­li­chen Kau­tio­nen zu bewe­gen. Meis­tens wer­den schwe­re Unfäl­le von nahe­ste­hen­den Ange­hö­ri­gen vor­ge­scho­ben. Am 27.04. kam es gegen 11:20 Uhr zu einem Anruf bei einem Ehe­paar aus Leer, bei wel­chem die Täter behaup­te­ten, deren Toch­ter habe einen töd­li­chen Unfall ver­ur­sacht und nur die Zah­lung von 100.000 Euro könn­te die sofor­ti­ge Inhaf­tie­rung ver­mei­den. Ein Rück­ruf bei der Fami­lie klär­te den Betrug dann auf. Ähn­lich ver­lief ein gleich­ge­la­ger­ter Anruf bei einer Frau aus Detern. Hier wur­de der Anruf von einer wei­nen­den Frau ein­ge­lei­tet, die sich als Toch­ter der Frau aus­gab und berich­te­te, dass sie nach einem schwe­ren, selbst ver­ur­sach­ten Unfall eine Kau­ti­on von 95.000 Euro bei­brin­gen müss­te. Obwohl die Geschä­dig­te durch die­sen Anruf schwer geschockt war, gelang es ihr, ihre Toch­ter zu kon­tak­tie­ren und erfuhr so von dem Betrug. Die Poli­zei weiß um den Umstand der Schwe­re der Anru­fe und das die­se, wie von den Tätern gewollt, Panik und gro­ße Angst aus­lö­sen kön­nen. Es wird drin­gend emp­foh­len, nach die­sen Anru­fen umge­hend Kon­takt zu Fami­li­en­mit­glie­dern auf­zu­neh­men oder im Zwei­fels­fall Erkun­di­gun­gen bei der Poli­zei ein­zu­zie­hen. Zudem wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass Ver­ur­sa­cher auch nach schwe­ren Unfäl­len nicht sofort in eine Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt ver­bracht wer­den und das die Poli­zei kei­ne Kau­tio­nen for­dert. Die Täter bedie­nen sich hier an einer The­ma­tik, die Kri­mi­nal­se­ri­en aus den USA ent­nom­men wur­de, aber mit der hie­si­gen Rea­li­tät nicht in Ein­klang steht.


 

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