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Schutz von Ver­suchs­tie­ren in wei­ter Ferne

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Bun­des­tag ent­schei­det über Ände­rung des Tierschutzgesetzes:

Um Ver­suchs­tie­re bes­ser zu schüt­zen, stimmt der Bun­des­tag mor­gen über einen Gesetz­ent­wurf zur Ände­rung des Tier­schutz­ge­set­zes ab. Der Bun­des­rat muss dem Gesetz im Anschluss eben­falls zustim­men. Der Deut­sche Tier­schutz­bund kri­ti­siert die geplan­ten Ände­run­gen als abso­lut unzu­rei­chend. Tier­ver­su­che in Deutsch­land wür­den auch in Zukunft nicht aus­rei­chend kon­trol­liert wer­den. Die von der EU gefor­der­te Anglei­chung an euro­päi­sches Recht wird damit aus Sicht der Tier­schüt­zer erneut nicht erreicht. Mög­lich­kei­ten, um Tier­ver­su­che über die EU-Min­dest­vor­ga­ben hin­aus ein­zu­schrän­ken, blei­ben ungenutzt.

„Der Gesetz­ent­wurf trägt in kei­ner Wei­se zu einem stär­ke­ren Schutz von Ver­suchs­tie­ren bei. Die Punk­te, die wir seit Jah­ren kri­ti­sie­ren und anmah­nen, wer­den bis auf weni­ge kos­me­ti­sche Ände­run­gen so belas­sen wie zuvor. Die Bun­des­re­gie­rung schei­tert erneut dar­an, die von der EU-Kom­mis­si­on gefor­der­te Über­ein­stim­mung mit dem EU-Recht her­zu­stel­len. Der Gesetz­ent­wurf in sei­ner jet­zi­gen Form ist ein Schuss in den Ofen und eine Ohr­fei­ge für das Staats­ziel Tier­schutz“, sagt Tho­mas Schrö­der, Prä­si­dent des Deut­schen Tierschutzbundes.

Weil EU-Vor­ga­ben zu Tier­ver­su­chen 2013 man­gel­haft in deut­sches Recht umge­setzt wur­den, hat­te der Deut­sche Tier­schutz­bund bei der EU-Kom­mis­si­on Beschwer­de ein­ge­reicht. Die­se lei­te­te 2018 ein Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren gegen Deutsch­land ein. Die „Nach­bes­se­run­gen“, die Deutsch­land nun vor­neh­men will, sind ernüch­ternd: Das im Gesetz­ent­wurf ein­ge­führ­te „ver­ein­fach­te Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren“ ersetzt die bis­he­ri­ge Anzei­ge­pflicht von Tier­ver­su­chen. Bis­her anzei­ge­pflich­ti­ge Ver­suchs­vor­ha­ben unter­lie­gen damit zwar künf­tig der Geneh­mi­gung der Behör­den, was durch Ein­füh­ren einer Geneh­mi­gungs­fik­ti­on jedoch ad absur­dum geführt wird: Wenn die Behör­de nicht inner­halb einer Frist ent­schei­det, gilt der Antrag als geneh­migt. Hin­zu kommt, dass die Behör­den wei­ter­hin kei­ne eigen­stän­di­gen Über­prü­fun­gen der Anträ­ge durch­füh­ren kön­nen. Statt­des­sen liegt es im Ermes­sen des Antrag­stel­lers, ob der Tier­ver­such wirk­lich uner­läss­lich und ethisch ver­tret­bar ist. Der Deut­sche Tier­schutz­bund hat­te sich bereits an die EU-Kom­mis­si­on gewandt und gefor­dert, das Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren nicht abzu­schlie­ßen, bevor es nicht wirk­lich zu einer Har­mo­ni­sie­rung mit gel­ten­dem EU-Recht kommt.

Mög­lich­kei­ten blei­ben ungenutzt

Mög­lich­kei­ten, die das EU-Recht bie­tet, um Tier­ver­su­che sogar über die EU-Min­dest­vor­ga­ben hin­aus ein­zu­schrän­ken, ergreift Deutsch­land nicht. „Mit dem vor­ge­leg­ten Gesetz­ent­wurf lässt die Bun­des­re­gie­rung die Gele­gen­heit ver­strei­chen, eine neue Ära ein­zu­läu­ten“, kom­men­tiert Schrö­der. Der Deut­sche Tier­schutz­bund for­dert im Rah­men sei­ner Bun­des­tags­wahl-Kam­pa­gne „Mein Schick­sal – Dei­ne Wahl“ von den Par­tei­en, sich in der nächs­ten Legis­la­tur­pe­ri­ode für eine Gesamt­stra­te­gie für einen Aus­stieg aus Tier­ver­su­chen ein­zu­set­zen. Zumin­dest soll­te die För­de­rung von Alter­na­tiv­me­tho­den mas­siv aus­ge­wei­tet und schwer­be­las­ten­de Ver­su­che sowie Ver­su­che an Pri­ma­ten ver­bo­ten wer­den. Eine voll­stän­di­ge Umset­zung der Vor­ga­ben der EU-Tier­ver­suchs­richt­li­nie in deut­sches Recht soll­te selbst­ver­ständ­lich sein. Mehr dazu unter: www.2021-tierschutz-wählen.de/tierversuche


 

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