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Sicher ins neue Jahr: Tipps für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk

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Foto: Dave Leeuwerik

Vor­sicht beim Sil­ves­ter­feu­er­werk: Sicher ins neue Jahr starten

Sicher ins neue Jahr: Hin­wei­se und Regeln für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk

Der Jah­res­wech­sel ist für vie­le Men­schen der Anlass, mit einem Feu­er­werk das neue Jahr ein­zu­läu­ten. Doch jedes Jahr ereig­nen sich zahl­rei­che Unfäl­le durch den unsach­ge­mä­ßen Gebrauch von Feu­er­werks­kör­pern oder die Ver­wen­dung ille­ga­ler Böl­ler. Die­se Unfäl­le rei­chen von Ver­bren­nun­gen bis hin zu schwe­ren Ver­let­zun­gen wie Knall­trau­ma­ta oder dem Ver­lust von Glied­ma­ßen. Zusätz­lich kön­nen sich Betrof­fe­ne durch die Nut­zung ille­ga­ler Feu­er­werks­kör­per oder selbst­ge­bau­ter Knal­ler straf­bar machen.

Regeln für den Ein­satz von Silvesterfeuerwerk

Der Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ist in Deutsch­land streng gere­gelt, um Sicher­heit zu gewährleisten:

  1. Alters­be­schrän­kun­gen :

    • Kate­go­rie F1 (z. B. Wun­der­ker­zen): Ab 12 Jah­ren erlaubt, ganz­jäh­rig nutzbar.
    • Kate­go­rie F2 (klas­si­sches Sil­ves­ter­feu­er­werk): Ab 18 Jah­ren erlaubt, nur an Sil­ves­ter einsetzbar.
    • Kate­go­rien F3 und F4 (Groß­feu­er­werk): Nur mit behörd­li­cher Genehmigung.
  2. Ver­kauf und Ver­wen­dung :

    • Feu­er­werk darf nur an den letz­ten drei Tagen des Jah­res und nur an Erwach­se­ne ver­kauft werden.
    • Feu­er­werks­kör­per müs­sen von der Bun­des­an­stalt für Mate­ri­al­for­schung und ‑prü­fung (BAM) geprüft und zuge­las­sen sein. Geprüf­te Pro­duk­te tra­gen ein CE-Zei­chen und eine Regis­trie­rungs­num­mer, z. B. „0589 – F2 – 1234“.
    • Nicht zuge­las­se­ne oder ille­ga­le Feu­er­werks­kör­per, wie die soge­nann­ten „Polen-Böl­ler“, sind verboten.
  3. Ille­ga­le Böl­ler :

    • Ille­ga­le Feu­er­werks­kör­per sind oft unge­prüft und kön­nen lebens­ge­fähr­lich sein. Die Nut­zung sol­cher Pro­duk­te ist straf­bar und kann mit Frei­heits­stra­fen bis zu drei Jah­ren oder Geld­stra­fen von bis zu 50.000 Euro geahn­det werden.
    • Auch der Eigen­bau von Feu­er­werks­kör­pern ist höchst gefähr­lich und gesetz­lich ver­bo­ten. Selbst kleins­te Feh­ler kön­nen zu Explo­sio­nen führen.

Vor­sichts­maß­nah­men beim Abbren­nen von Feuerwerk

Selbst zuge­las­se­ne Feu­er­werks­kör­per ber­gen Gefah­ren, wenn sie unsach­ge­mäß ver­wen­det werden:

  • Sicher­heits­ab­stand : Min­des­tens acht Meter, um Per­so­nen und Gebäu­de einzuhalten.
  • Freie Flä­chen : Feu­er­werk nur auf ebe­nen und freie Flä­chen zünden.
  • Blind­gän­ger ent­sor­gen : Fehl­ge­zün­de­te Feu­er­werks­kör­per nie­mals erneut anzün­den. Statt­des­sen in einem mit Was­ser gefüll­ten Eimer unbrauch­bar machen und im Haus­müll entsorgen.
  • Geeig­ne­te Abschuss­vor­rich­tun­gen : Rake­ten aus sta­bi­len Hal­te­run­gen (z. B. schwe­re Fla­schen) star­ten lassen.
  • Hin­der­nis­se ver­mei­den : Bäu­me, Bal­ko­ne oder ande­re Objek­te dür­fen nicht in der Flug­bahn liegen.
  • Kei­ne Innen­räu­me : Feu­er­werk ist in geschlos­se­nen Räu­men streng verboten.

Ein­schrän­kun­gen und Ver­bo­te in Gemeinden

In vie­len Regio­nen gel­ten zusätz­li­che Regelungen:

  • Zün­den von Feu­er­werks­kör­pern oft nur vom 31. Dezem­ber, 18:00 Uhr, bis 1. Janu­ar, 06:00 Uhr.
  • In der Nähe von Kir­chen, Kran­ken­häu­sern oder Fach­werk­häu­sern sind Feu­er­wer­ke meist verboten.
  • Eini­ge Städ­te unter­sa­gen das Abbren­nen von Feu­er­werks­kör­pern in bestimm­ten Berei­chen komplett.

Ent­sor­gung von Feuerwerksresten

Jeder, der am Sil­ves­ter­feu­er­werk teil­nimmt, ist ver­pflich­tet, die Alt­ge­rä­te zu besei­ti­gen. Abge­kühl­te Rück­stän­de gehö­ren in den Haus­müll, nicht auf die Straße.

Gefah­ren durch ille­ga­le Feuerwerkskörper

Ille­gal impor­tier­te Feu­er­werks­kör­per, oft aus Polen oder ande­ren Län­dern, sind beson­ders gefähr­lich. Sie ent­hal­ten häu­fig höhe­re Spreng­stoff­men­gen, wer­den unzu­rei­chend ver­ar­bei­tet und füh­ren daher regel­mä­ßig zu schwe­ren Unfäl­len. Auch die Ein­fuhr sol­cher Pro­duk­te ist straf­bar und kann mit hohen Geld- oder Frei­heits­stra­fen geahn­det werden.

Fazit

Ein ver­ant­wor­tungs­vol­ler Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern schützt nicht nur die eige­ne Gesund­heit, son­dern auch die der Mit­men­schen. Kau­fen Sie nur geprüf­tes Feu­er­werk im regu­lä­ren Han­del, lesen Sie die Gebrauchs­an­wei­sung auf­merk­sam und beach­ten Sie alle Sicher­heits­vor­schrif­ten. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie auf www.polizei-beratung.de .

Mit die­sen Hin­wei­sen steht ein siche­rer und unver­gess­li­cher Jah­res­wech­sel nichts im Wege!


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