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Sicher ins neue Jahr: Tipps für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Foto: Dave Leeuwerik
Vorsicht beim Silvesterfeuerwerk: Sicher ins neue Jahr starten
Sicher ins neue Jahr: Hinweise und Regeln für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Der Jahreswechsel ist für viele Menschen der Anlass, mit einem Feuerwerk das neue Jahr einzuläuten. Doch jedes Jahr ereignen sich zahlreiche Unfälle durch den unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern oder die Verwendung illegaler Böller. Diese Unfälle reichen von Verbrennungen bis hin zu schweren Verletzungen wie Knalltraumata oder dem Verlust von Gliedmaßen. Zusätzlich können sich Betroffene durch die Nutzung illegaler Feuerwerkskörper oder selbstgebauter Knaller strafbar machen.
Regeln für den Einsatz von Silvesterfeuerwerk
Der Umgang mit Feuerwerkskörpern ist in Deutschland streng geregelt, um Sicherheit zu gewährleisten:
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Altersbeschränkungen :
- Kategorie F1 (z. B. Wunderkerzen): Ab 12 Jahren erlaubt, ganzjährig nutzbar.
- Kategorie F2 (klassisches Silvesterfeuerwerk): Ab 18 Jahren erlaubt, nur an Silvester einsetzbar.
- Kategorien F3 und F4 (Großfeuerwerk): Nur mit behördlicher Genehmigung.
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Verkauf und Verwendung :
- Feuerwerk darf nur an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an Erwachsene verkauft werden.
- Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und ‑prüfung (BAM) geprüft und zugelassen sein. Geprüfte Produkte tragen ein CE-Zeichen und eine Registrierungsnummer, z. B. „0589 – F2 – 1234“.
- Nicht zugelassene oder illegale Feuerwerkskörper, wie die sogenannten „Polen-Böller“, sind verboten.
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Illegale Böller :
- Illegale Feuerwerkskörper sind oft ungeprüft und können lebensgefährlich sein. Die Nutzung solcher Produkte ist strafbar und kann mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- Auch der Eigenbau von Feuerwerkskörpern ist höchst gefährlich und gesetzlich verboten. Selbst kleinste Fehler können zu Explosionen führen.
Vorsichtsmaßnahmen beim Abbrennen von Feuerwerk
Selbst zugelassene Feuerwerkskörper bergen Gefahren, wenn sie unsachgemäß verwendet werden:
- Sicherheitsabstand : Mindestens acht Meter, um Personen und Gebäude einzuhalten.
- Freie Flächen : Feuerwerk nur auf ebenen und freie Flächen zünden.
- Blindgänger entsorgen : Fehlgezündete Feuerwerkskörper niemals erneut anzünden. Stattdessen in einem mit Wasser gefüllten Eimer unbrauchbar machen und im Hausmüll entsorgen.
- Geeignete Abschussvorrichtungen : Raketen aus stabilen Halterungen (z. B. schwere Flaschen) starten lassen.
- Hindernisse vermeiden : Bäume, Balkone oder andere Objekte dürfen nicht in der Flugbahn liegen.
- Keine Innenräume : Feuerwerk ist in geschlossenen Räumen streng verboten.
Einschränkungen und Verbote in Gemeinden
In vielen Regionen gelten zusätzliche Regelungen:
- Zünden von Feuerwerkskörpern oft nur vom 31. Dezember, 18:00 Uhr, bis 1. Januar, 06:00 Uhr.
- In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern oder Fachwerkhäusern sind Feuerwerke meist verboten.
- Einige Städte untersagen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in bestimmten Bereichen komplett.
Entsorgung von Feuerwerksresten
Jeder, der am Silvesterfeuerwerk teilnimmt, ist verpflichtet, die Altgeräte zu beseitigen. Abgekühlte Rückstände gehören in den Hausmüll, nicht auf die Straße.
Gefahren durch illegale Feuerwerkskörper
Illegal importierte Feuerwerkskörper, oft aus Polen oder anderen Ländern, sind besonders gefährlich. Sie enthalten häufig höhere Sprengstoffmengen, werden unzureichend verarbeitet und führen daher regelmäßig zu schweren Unfällen. Auch die Einfuhr solcher Produkte ist strafbar und kann mit hohen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
Fazit
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Feuerwerkskörpern schützt nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch die der Mitmenschen. Kaufen Sie nur geprüftes Feuerwerk im regulären Handel, lesen Sie die Gebrauchsanweisung aufmerksam und beachten Sie alle Sicherheitsvorschriften. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.polizei-beratung.de .
Mit diesen Hinweisen steht ein sicherer und unvergesslicher Jahreswechsel nichts im Wege!
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- Samstag, 28.12.2024: 07:00 – 21:00 Uhr
- Sonntag, 29.12.2024: Geschlossen
- Montag, 30.12.2024: 07:00 – 21:00 Uhr
- Dienstag, 31.12.2024: 07:00 – 14:00 Uhr
Bequem vorbestellen: Ab Oktober 2024 können Sie Ihr deutsches Feuerwerk online in unserem Shop bestellen.
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Bunde West 10a, 26831 Bunde, Deutschland
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Minister Philippi bekräftigt Unterstützung für Fachkrankenhaus im Rheiderland
Bildnotiz (v.l.n.r.): Bernd Lindemann (Schriftführer Allgemeiner Krankenhausverein), Heiko Abbas (Bürgermeister Stadt Weener), Matthias Groote (Aufsichtsratsvorsitzender und Landrat Landkreis Leer), Nico Bloem (MdL), Dr. Andreas Philippi (Nds. Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung), Jakobus Baumann (Vorsitzender Allgemeiner Krankenhausverein), Anja Troff-Schaffarzyk (MdB), Daniela Kamp (Geschäftsführerin Klinikum Leer gGmbH).
Zukunftsperspektive für Weener: Minister Philippi bekräftigt Weg zum psychiatrischen Fachkrankenhaus
Leer/Weener, 5. Februar 2026. In der strategischen Neuausrichtung der niedersächsischen Krankenhauslandschaft rückt das Krankenhaus Rheiderland zunehmend in das Zentrum der Aufmerksamkeit. Am vergangenen Montag bot die Mitgliederversammlung des Allgemeinen Krankenhausvereins für das Rheiderland den Rahmen für eine richtungsweisende Debatte. Als Gastredner skizzierte Dr. Andreas Philippi, Niedersächsischer Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, die Entwicklung des Standortes hin zu einem spezialisierten „Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie“.
Politischer Rückhalt für den Standort Rheiderland
Jakobus Baumann, Vorsitzender des Krankenhausvereins, eröffnete die Versammlung mit einem Dank an die Mitglieder für ihr außerordentliches ehrenamtliches Engagement. Er lenkte den Fokus umgehend auf den zentralen Antrag zur Umstrukturierung des Hauses in Weener. Baumann erinnerte an das klare Signal, das Minister Philippi bereits Ende vergangenen Jahres am Rande eines Termins gegeben hatte: „Es kommt sicher.“ Mit dieser positiven Erwartungshaltung übergab er das Wort an den Gast aus Hannover.
Minister Philippi unterstrich in seinem Vortrag, dass für das Krankenhaus Rheiderland frühzeitig die notwendigen Weichen gestellt wurden, um eine zukunftsfähige Ausrichtung zu gewährleisten. Der Minister räumte ein, dass er gehofft hatte, bereits bei diesem Besuch den offiziellen Bescheid zur Einrichtung des Fachkrankenhauses überreichen zu können. Er bescheinigte dem Standort im Rheiderland ein „größtes Potenzial“, um die Rolle einer spezialisierten Fachklinik auszufüllen.
Bedarfsgutachten soll Versorgungslücken schließen
Der finale Bescheid verzögert sich jedoch aufgrund von Widerständen aus dem benachbarten Klinikum Emden. Um eine rechtssichere und medizinisch fundierte Entscheidung zu treffen, lässt das Ministerium derzeit durch eine externe Beratungsfirma ein Bedarfsgutachten für den Bereich Psychiatrie erstellen. Ziel ist ein fundierter Neuzuschnitt der Pflichtversorgungsgebiete.
„Wir erhoffen uns von diesem Gutachten einen klaren, sachlichen und fundierten Rahmen, der hilft, Versorgungslücken zu schließen und damit auch hier vorliegende Konkurrenzsituationen zwischen Emden und Leer bzw. dem Rheiderland aufzulösen“, erläuterte Philippi. Erst auf dieser Grundlage könnten Entscheidungen getroffen werden, die langfristig tragfähig sind und für alle Beteiligten die notwendige Planungssicherheit schaffen. Gleichzeitig betonte der Minister seine persönliche Unterstützung und lobte die bestehenden Strukturen sowie das engagierte Team vor Ort.
Die Forderung nach Planungssicherheit
Jakobus Baumann dankte dem Minister für die inhaltliche Klarstellung, mahnte jedoch die zeitliche Komponente an. Er äußerte den dringenden Wunsch, innerhalb der nächsten zwei bis drei Monate eine endgültige Entscheidung herbeizuführen. Dies sei insbesondere für das Personal in Weener sowie für den Aufsichtsrat und das Kuratorium von existenzieller Bedeutung, um die aktuelle Phase der Ungewissheit zu beenden.
Geschäftsführerin Daniela Kamp: „Eine 99-prozentige Zusage“
In ihrem Geschäftsbericht für das Krankenhaus Rheiderland bedauerte Daniela Kamp, dass der offizielle Bescheid noch nicht unterzeichnet vorlag. Dennoch bewertete sie die Ausführungen des Ministers als eine „zu 99 Prozent“ erfolgte Zusage. Kamp berichtete von den intensiven Gesprächen der vergangenen Monate, in denen der Antrag detailliert erörtert wurde.
Ein besonderes Augenmerk legte die Geschäftsführerin auf das starke Netzwerk hinter dem Projekt. Sie dankte Jakobus Baumann für seinen unermüdlichen und beharrlichen Einsatz ohne Unterlass für das Krankenhaus Rheiderland. Ebenso hob sie die Unterstützung durch den Landtagsabgeordneten Nico Bloem hervor, der zahlreiche Kontakte und Treffen im Ministerium initiiert hatte. Auch der Aufsichtsratsvorsitzende Matthias Groote wurde für seine enge Abstimmung mit Bloem und seinen diplomatischen Einsatz beim Minister gewürdigt.
„Der Bedarf im Landkreis Leer ist unbestritten, ebenso sind beste Voraussetzungen am Standort gegeben. Wir gehen davon aus, dass die noch fehlende Unterschrift auf dem Bescheid bald erfolgen wird“, so Kamp abschließend. Das neue Fachkrankenhaus stelle eine sichere Zukunftsperspektive für Weener dar, für die man sich weiterhin mit voller Kraft einsetzen werde.
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Jugendschutzkontrolle im Landkreis Leer: Verstöße bei Testkäufen festgestellt
Jugendschutzkontrolle im Landkreis Leer: Mehrere Verstöße bei Testkäufen festgestellt
Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes im Einzelhandel stand am 3. Februar 2026 im Mittelpunkt einer gezielten Kontrollaktion im Landkreis Leer. Gemeinsam mit der Polizei Leer/Emden überprüfte die Jugendbeauftragte des Landkreises acht Verkaufsstellen, um die Abgabepraxis von potenziell gesundheitsgefährdenden Produkten an Minderjährige zu untersuchen.
Testkäufe mit Fokus auf Vapes und Lachgas
Im Zentrum der Maßnahme stand der Verkauf von E‑Zigaretten (Vapes) sowie Lachgas-Kartuschen. Zur Überprüfung der Verkaufsstellen wurde ein 16-jähriger Testkäufer eingesetzt. Das Ergebnis der Stichproben fiel gemischt aus: In drei der acht kontrollierten Geschäfte kam es zu Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Dem Jugendlichen gelang es dort, die Waren zu erwerben, ohne dass eine ordnungsgemäße Ausweiskontrolle stattfand.
Die Begründungen der Mitarbeitenden für die fehlerhafte Abgabe reichten von einer subjektiven Einschätzung des Alters – der Jugendliche habe „älter gewirkt“ – bis hin zu einer unzureichenden Prüfung der vorgelegten Dokumente.
Konsequenzen und Fokus auf Prävention
Die festgestellten Versäumnisse bleiben nicht folgenlos. Das Ordnungsamt des Landkreises Leer hat bereits entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die betroffenen Verkaufsstellen eingeleitet. Dennoch betonten die Verantwortlichen, dass die Maßnahme primär einen präventiven Charakter verfolgte.
Ziel solcher Kontrollen ist es nicht allein, Verstöße zu ahnden, sondern das Verantwortungsbewusstsein des Personals im Einzelhandel nachhaltig zu schärfen. Nur durch eine konsequente Durchsetzung der Ausweispflicht kann der Jugendschutz im Alltag wirksam gewährleistet werden.
Symbolfoto zur Veranschaulichung der Thematik Jugendschutzkontrolle. @LeserECHO
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Vollsperrung der Jann-Berghaus-Brücke wegen technischer Wartungsarbeiten
Wartungsarbeiten an der Jann-Berghaus-Brücke: Vollsperrungen im Februar
An der Jann-Berghaus-Brücke (B436) stehen im Februar notwendige Instandhaltungsarbeiten an. Im Auftrag der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr müssen die Hydraulikschläuche des Brückenantriebs gewechselt werden. Da die Brücke für diese technischen Maßnahmen geöffnet bleiben muss, kommt es zu zeitweisen Vollsperrungen für den gesamten Verkehr.
Termine der Vollsperrungen
Betroffen sind sowohl Kraftfahrzeuge als auch Radfahrer und Fußgänger an folgenden Terminen:
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Donnerstag, 12.02.2026: von 22:00 Uhr bis ca. 00:00 Uhr
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Dienstag, 17.02.2026: von 18:45 Uhr bis ca. 21:15 Uhr
Während dieser Zeitfenster ist eine Passage der Brücke nicht möglich.
Halbseitige Sperrung und Behinderungen
Bereits am Montag, den 16.02.2026, finden Vorbereitungen im Arbeitsbereich statt. In der Zeit von 08:45 Uhr bis 20:45 Uhr wird die Brücke halbseitig gesperrt. In diesem Zeitraum ist mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Umleitungsempfehlungen
Für den Kraftfahrzeugverkehr ist eine Umleitung über die BAB 31 (Emstunnel) eingerichtet.
AnzeigeWichtiger Hinweis: Für Fußgänger und Radfahrer kann während der Vollsperrungen systembedingt keine Umleitung angeboten werden. Es wird empfohlen, die betroffenen Zeiträume bei der Reiseplanung großräumig zu berücksichtigen.

























