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Führerschein 2025: Landkreis Leer unterstützt junge Feuerwehrleute
Feuerwehrleute während der Modularen Grundlagenausbildung: In Theorie und Praxis erwerben die Teilnehmer umfassende Kenntnisse – von Rechtsgrundlagen und Organisation über Brennen und Löschen, Fahrzeug- und Gerätekunde bis hin zu Erster Hilfe, Verhalten bei Gefahr sowie Einsätzen in der Brandbekämpfung, technischen Hilfeleistung und im Umgang mit ABC-Gefahrstoffen.
Führerschein 2025? Jetzt noch Zuschuss sichern!
Landkreis, Städte und Gemeinden fördern junge Feuerwehrleute – Antragfrist endet am 31. Januar 2026
Der Landkreis Leer sowie die Städte und Gemeinden unterstützen junge Feuerwehrleute, die in diesem Jahr den Führerschein der Klasse B erworben haben, mit einem Zuschuss von 800 Euro. Interessierte können den Antrag online stellen. Die Frist hierfür endet am 31. Januar 2026, wie Gerrit Gathen vom Ordnungsamt der Kreisverwaltung informiert.
Der Zuschuss richtet sich an bestehende und neue Mitglieder einer Feuerwehr, die bei Antragstellung mindestens 16 und noch keine 25 Jahre alt sind. Im Gegenzug verpflichten sich die jungen Feuerwehrleute, für mindestens fünf Jahre aktiv Mitglied einer Feuerwehr im Landkreis Leer zu bleiben.
“Den Zuschuss können auch zukünftige Feuerwehrleute erhalten”, erklärt Gathen. “Man muss allerdings bis zum 31. Januar 2026 in die Feuerwehr eingetreten sein.”
Mit dieser Förderung soll ein Anreiz geschaffen werden, dass sich junge Menschen aktiv in der freiwilligen Feuerwehr engagieren und somit die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren dauerhaft gesichert wird.
Weitere Informationen sowie den Online-Antrag finden Interessierte unter: www.landkreis-leer.de/Führerscheinzuschuss.
AnzeigeEhrenamt mit Verantwortung: Feuerwehr wirbt um neue Mitglieder
Die Feuerwehr setzt bei der Nachwuchsgewinnung verstärkt auf Offenheit und Vielfalt. Gesucht werden engagierte Menschen, die bereit sind, Verantwortung für die Gemeinschaft zu übernehmen – unabhängig von Beruf, Geschlecht oder Herkunft. Die Mitgliedschaft gilt als anspruchsvolles Ehrenamt, das zugleich Teamarbeit, Technik und gesellschaftliches Engagement verbindet.

Der Feuerwehrdienst ist kostenfrei. Persönliche Schutzausrüstung wird gestellt, Aus- und Fortbildungen vollständig übernommen. Ziel ist es, Interessierten ohne Vorkenntnisse den Einstieg zu ermöglichen. Fachliches Wissen, praktische Fähigkeiten und einsatztaktische Grundlagen werden im Rahmen der Ausbildung vermittelt. Besondere sportliche oder fachliche Voraussetzungen sind nicht erforderlich.
Angesprochen sind Frauen, Männer und Menschen aller Geschlechter im Alter zwischen 18 und 45 Jahren, die Interesse an Technik, Organisation oder strategischem Arbeiten haben. Neben dem Einsatzdienst spielen Kameradschaft und Zusammenhalt eine zentrale Rolle. Die Feuerwehr versteht sich dabei nicht als Bühne für Einzelne, sondern als Team, in dem jede Aufgabe zählt.
„Wir suchen keine Helden, sondern Menschen, die sich engagieren möchten“, lautet die klare Botschaft. Wer Interesse an einer Mitarbeit hat, kann sich direkt an die örtliche Feuerwehr oder an den Stadtbrandmeister wenden.
Kontakt:
Jan Doosje, Stadtbrandmeister
Telefon: 0491 65–750
Mobil: 0163 4086–426

Lokal
Energie-Zukunft in Westoverledingen: Großer Andrang bei der Sanierungsmesse!
Voller Erfolg bei der Premiere: Großer Andrang auf der Energie- und Gebäudesanierungsmesse in Westoverledingen
Westoverledingen – Dass das Interesse an modernen Sanierungslösungen und effizienter Energienutzung in der Region groß ist, hat sich am 7. Juni eindrucksvoll gezeigt: Die erste Energie- und Gebäudesanierungsmesse der Gemeinde Westoverledingen stieß auf eine bemerkenswerte Resonanz und erwies sich für alle Beteiligten als voller Erfolg.
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzten die Veranstaltung, um sich aus erster Hand über aktuelle Möglichkeiten der energetischen Modernisierung zu informieren. In einer entspannten Atmosphäre bot die Messe die ideale Plattform, um komplexe Fragen direkt mit Fachleuten zu erörtern und praxisnahe Lösungen für die eigenen vier Wände zu finden.
Fachkompetenz aus der Nachbarschaft
Insgesamt präsentierten 17 Unternehmen aus Westoverledingen ihr breites Leistungsspektrum. Das Themenspektrum war dabei so vielfältig wie die Herausforderungen der Energiewende: Von erneuerbaren Energien über innovative Heizungssysteme und Elektrotechnik bis hin zu spezialisierten Beratungsangeboten und fachgerechter Gebäudesanierung.
Die Aussteller überzeugten durch innovative Ansätze und konkrete Anwendungsbeispiele. Doch nicht nur für die Besucher war die Messe ein Gewinn: Auch unter den teilnehmenden Unternehmen fand ein reger Austausch statt, der das lokale Netzwerk nachhaltig stärkt.
Ein wichtiges Signal für die Zukunft
Bürgermeister Theo Douwes zeigte sich mit der Premierenveranstaltung mehr als zufrieden: „Wir freuen uns sehr über den großen Zuspruch und das rege Interesse. Die Messe hat deutlich unterstrichen, wie essenziell der Austausch und die Information rund um Energieeffizienz und Sanierungsmaßnahmen für unsere Einwohner sind. Dass so viele Menschen gekommen sind und aktiv das Beratungsgespräch suchten, ist ein klares Zeichen für den hohen Bedarf an solchen Informationsplattformen.“
Fortsetzung bereits im Gespräch
Aufgrund der durchweg positiven Rückmeldungen zieht die Gemeinde bereits in Betracht, die Messe in Zukunft zu etablieren. Eine Neuauflage soll erneut aktuelle Trends und drängende Fragen aufgreifen, um den Bürgern auch weiterhin konkrete Hilfestellungen bei ihren Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben zu bieten.
Für alle, die den Termin am 7. Juni verpasst haben oder sich weiterführend informieren möchten, bietet die Gemeinde Westoverledingen eine zentrale Anlaufstelle. Umfassende Informationen zu aktuellen Förderprogrammen und Beratungsangeboten rund um das Thema energieeffiziente Gebäudesanierung sind jederzeit online abrufbar unter:
www.westoverledingen.de/buergerservice/klimaschutz
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Geh- und Radweg an der Leda-Brücke am Dienstag voll gesperrt
Verkehrsbehinderungen: Geh- und Radweg an der Leda-Eisenbahnbrücke am 23. Juni gesperrt
Leer / Heerenborg – Aufgrund dringender Instandsetzungsarbeiten der Deutschen Bahn muss die Geh- und Radwegverbindung über die Leda-Eisenbahnbrücke im Bereich Heerenborg/Leer kurzzeitig gesperrt werden.
Wie die zuständigen Behörden mitteilen, sind an der Eisenbahnbrücke notwendige Baumaßnahmen erforderlich. Beschädigte Kabel, die unter dem Gehweggitter verlaufen, müssen zwingend neu verlegt werden, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
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Sperrung und Umleitung
Die Sperrung für den gesamten öffentlichen Verkehr, einschließlich Fußgänger und Radfahrer, ist für den kommenden Dienstag, den 23. Juni 2026, im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr angesetzt.
Um die Beeinträchtigungen für Radfahrer so gering wie möglich zu halten, wurde eine offizielle Umleitung ausgeschildert. Diese führt die Verkehrsteilnehmer über die folgende Route:
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Ostfriesland-Wanderweg / Folmhuser Bahnweg I
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Zu den Höfen I
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Lüdeweg
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Moorhusen
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Leerer Straße (B 70)
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten unmittelbar mit dem Aufstellen der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft. Ortskundige Verkehrsteilnehmer werden gebeten, den Bereich im genannten Zeitraum großräumig zu umfahren.
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Grundsteuer-Urteil in Niedersachsen: Gericht bestätigt das „Flächen-Lage-Modell“
Die Neuregelung der Grundsteuer betrifft nicht nur Immobilienbesitzer, sondern wirkt sich direkt auf Mieter aus, da die Steuer anteilig auf die Mietnebenkosten umgelegt wird. (Foto: Drohnenaufnahme von Rolf Bootsmann / Luftblicke Nordwest)
Grundsteuer-Reform in Niedersachsen: Finanzgericht bestätigt „Flächen-Lage-Modell“ als verfassungskonform
Hannover. Das Niedersächsische Finanzgericht hat ein wegweisendes Urteil zur neuen Grundsteuer gefällt: Das im Jahr 2021 verabschiedete Landesgesetz ist nach Auffassung des 1. Senats verfassungskonform. In einem Musterverfahren (Az. 1 K 38/24) wies das Gericht die Klage einer Grundstückseigentümerin ab, die eine überproportionale Belastung ihrer Gewerbeimmobilie geltend gemacht und die Verfassungsmäßigkeit des Modells angezweifelt hatte.
Das Urteil im Kern: Großer Gestaltungsspielraum für den Gesetzgeber
Die Richterinnen und Richter sahen keine Veranlassung, das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. In der Urteilsbegründung betonte das Gericht den weitreichenden Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Es sei zulässig, sich bei der Besteuerung am Regelfall zu orientieren und mit Pauschalierungen sowie Typisierungen zu arbeiten. Nicht jede Besonderheit des Einzelfalls müsse exakt abgebildet werden. Zudem habe die Praktikabilität Vorrang vor einer absoluten Ermittlungsgenauigkeit, damit Massenverfahren im Steuerrecht handhabbar bleiben.
Äquivalenzprinzip und Lagefaktor rechtfertigen die Steuerlast
Das Gericht bestätigte das niedersächsische „Flächen-Lage-Modell“ als rechtmäßig:
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Das Äquivalenzprinzip: Die Grundsteuer rechtfertigt sich durch den Nutzen, den Eigentümer aus der gemeindlichen Infrastruktur ziehen. Da mit größerer Grundstücks- und Gebäudefläche typischerweise auch ein höheres Nutzungsaufkommen (Bewohner, Kunden, Beschäftigte) einhergeht, sei die flächenbasierte Berechnung sachgerecht.
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Der Lage-Faktor: Die Berücksichtigung der Lagequalität – ermittelt durch den Vergleich des individuellen Bodenrichtwerts mit dem kommunalen Durchschnitt – sei ein zulässiges Kriterium. Da das kommunale Infrastrukturangebot die Grundstückspreise beeinflusse, sei der Rückgriff auf Bodenrichtwerte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Diese Methode habe sich in der Vergangenheit bereits bewährt und stelle einen praktikablen Kompromiss zwischen Genauigkeit und Verwaltungsaufwand dar.
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Wohnraumförderung: Die Begünstigung der Wohnnutzung durch eine auf 70 % ermäßigte Grundsteuermesszahl gegenüber gewerblichen Objekten wertete der Senat als legitimes politisches Ziel des Gesetzgebers.
Hintergrund: Warum Niedersachsen einen eigenen Weg geht
Die Neuregelung wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherige Grundsteuerbewertung für verfassungswidrig erklärt hatte. Während der Bund für die Länder ein „Bundesmodell“ entwickelte, entschied sich Niedersachsen für einen eigenen, flächenbasierten Ansatz.
Die Berechnung erfolgt dabei in mehreren Stufen:
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Äquivalenzzahl: Ermittlung wertunabhängiger Zahlen basierend auf Grund- und Gebäudeflächen.
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Grundsteueräquivalenzbetrag: Multiplikation mit dem Lage-Faktor.
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Grundsteuermessbetrag: Anwendung der gesetzlichen Grundsteuermesszahlen.
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Hebesatz: Die jeweilige Gemeinde wendet ihren individuellen Hebesatz auf den Messbetrag an, woraus sich die endgültige Steuerlast ergibt.
Ausblick: Revision zugelassen
Da das Thema von grundsätzlicher Bedeutung ist, hat das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zugelassen. Für das Niedersächsische Finanzgericht, das als einzige Instanz dieser Art im Land mit jährlich rund 3.500 Klagen befasst ist, ist das Urteil von hoher Relevanz: Aktuell sind noch etwa 80 weitere Klagen gegen die neuen Grundsteuer-Bescheide anhängig. Mit der nun vorliegenden Entscheidung schafft das Gericht eine erste juristische Leitlinie für die Umsetzung der Grundsteuerreform in Niedersachsen.
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