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Solar­pa­ket 1: Gesetz­ent­wurf ermög­licht rück­wärts­lau­fen­de Zäh­ler und beschleu­nigt Anmel­dung von PV-Kleinanlagen

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Solar­pa­ket I: Neue Maß­nah­men für einen beschleu­nig­ten Photovoltaik-Ausbau

Im Rah­men des Solar­pa­kets 1 gibt es posi­ti­ve Ände­run­gen für Ver­brau­cher, die den Aus­bau erneu­er­ba­rer Ener­gien vor­an­trei­ben sol­len. Eine bemer­kens­wer­te Neue­rung ist vor­über­ge­hend die Zulas­sung von rück­wärts­lau­fen­den Zäh­lern, die den Eigen­ver­brauch von Solar­strom noch attrak­ti­ver machen. Zudem ent­fällt die bis­he­ri­ge Anmel­dung von PV-Klein­an­la­gen beim Netz­be­trieb – eine ein­fa­che Mel­dung im Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter reicht aus. Auch die­ses Ver­fah­ren wur­de opti­miert: Nach der Regis­trie­rung im Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter for­dert der Netz­be­trei­ber die Erneue­rung der Strom­zäh­ler an. Bis zu die­sem Zeit­punkt kann der erzeug­te Strom kos­ten­los genutzt werden.

Bal­kon-PV-Anla­gen sol­len unkom­pli­ziert in Betrieb genom­men wer­den. Hier­für soll die Anmel­dung beim Netz­be­trei­ber ent­fal­len und die Anmel­dung im Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter auf weni­ge, ein­fach ein­zu­ge­ben­de Daten beschränkt werden.

Pho­to­vol­ta­ik-Stra­te­gie: Tem­po beim Aus­bau erhöhen

Deutsch­land strebt bis 2035 an, nahe­zu die gesam­te Strom­ver­sor­gung aus erneu­er­ba­ren Ener­gien und grü­nem Was­ser­stoff zu decken. Um die­ses Ziel zu errei­chen, soll der Anteil erneu­er­ba­rer Ener­gien am Strom­ver­brauch bis 2030 von der­zeit knapp über 40 % auf 80 % erhöht wer­den. Dies erfor­dert gemäß dem Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Gesetz (EEG) eine instal­lier­te Pho­to­vol­ta­ik-Leis­tung von 215 Giga­watt bis 2030. Dies bedeu­tet, dass der jähr­li­che Aus­bau von etwa 7 Giga­watt im Jahr 2022 auf 22 Giga­watt ver­drei­facht wer­den muss. Pho­to­vol­ta­ik ist einer der kos­ten­güns­tigs­ten Ener­gie­trä­ger und spielt daher eine ent­schei­den­de Rol­le bei der zukünf­ti­gen Stromerzeugung.

Solar­pa­ket I: Mehr Dyna­mik durch die Kraft der Sonne

Die Pho­to­vol­ta­ik ist ein wesent­li­cher Eck­pfei­ler der Ener­gie­wen­de. Sau­be­re Ener­gie aus Son­nen­licht ermög­licht es Deutsch­land, einen erheb­li­chen Teil sei­nes Strom­be­darfs dezen­tral, kos­ten­güns­tig und umwelt­freund­lich zu decken. Die bereits bestehen­de Dyna­mik des PV-Aus­baus soll wei­ter gestei­gert wer­den. Hier­für hat das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz (BMWK) das Solar­pa­ket I ent­wi­ckelt und lei­tet die Anhö­rung von Län­dern und Ver­bän­den ein.

Das Solar­pa­ket I resul­tiert aus zwei Gip­feln zur Pho­to­vol­ta­ik im BMWK, bei denen zahl­rei­che Exper­ten ihre Erkennt­nis­se ein­brach­ten. Die­ses Paket zielt dar­auf ab, Hin­der­nis­se für den Aus­bau der Solar­ener­gie zu besei­ti­gen und den Fort­schritt in die­sem Bereich zu beschleu­ni­gen. Es soll das im Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Gesetz fest­ge­leg­te Ziel von 215 Giga­watt instal­lier­ter Leis­tung bis 2030 errei­chen. Dafür muss der jähr­li­che Aus­bau von der­zeit rund 7 Giga­watt auf 22 Giga­watt gestei­gert wer­den, wobei jeweils die Hälf­te auf Dach- und Frei­flä­chen­an­la­gen ent­fal­len soll. Dies sind ambi­tio­nier­te, aber rea­li­sier­ba­re Ziele.

Um die­se Zie­le zu errei­chen, sind Ände­run­gen im Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Gesetz und im Ener­gie­wirt­schafts­ge­setz geplant.

Bei­spie­le für geplan­te Änderungen:

  • Fle­xi­bi­li­sie­rung der Direkt­ver­mark­tungs­pflicht durch Ein­füh­rung der unent­gelt­li­chen Abnahme.
  • Ver­ein­fa­chung der Anla­gen­zu­sam­men­fas­sung für Dach-Solar­an­la­gen, ein­schließ­lich Son­der­re­ge­lun­gen für Balkon-Kraftwerke.
  • Ein­füh­rung der Gemein­schaft­li­chen Gebäu­de­ver­sor­gung als büro­kra­tie­ar­mes Modell für die Lie­fe­rung von PV-Strom inner­halb eines Gebäudes.
  • Rege­lun­gen zur Beschleu­ni­gung von Netz­an­schlüs­sen, ein­schließ­lich Wege­nut­zungs­rech­te für Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Anla­gen und erwei­ter­te ver­ein­fach­te Netzanschlussverfahren.
  • Erleich­te­run­gen für die Erschlie­ßung von Gebäu­den im Außen­be­reich durch Anpas­sun­gen der Solarstadl-Regelung.
  • Ent­schär­fung der Sank­tio­nen bei tech­ni­schen Defek­ten von Anlagenteilen.
  • Rege­lun­gen zur För­de­rung von Repowe­ring bei Dachanlagen.
  • Wei­te­re Ver­ein­fa­chun­gen bei Bal­kon-PV, wie ver­ein­fach­te Anmel­dung und Zulas­sung rück­wärts­lau­fen­der Zähler.

Der Gesetz­ent­wurf wird im Som­mer vom Bun­des­ka­bi­nett ver­ab­schie­det und anschlie­ßend im Bun­des­tag bera­ten und beschlossen.

Solar­pa­ket II

Im kom­men­den Solar­pa­ket II sind wei­te­re Aspek­te wie bau­li­che und tech­ni­sche Anfor­de­run­gen an Dach­an­la­gen, Abrech­nung von PV-Strom in der Neben­kos­ten­ab­rech­nung, Ener­gy Sha­ring und wei­te­re Punk­te vorgesehen.

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Dach­mon­ta­ge Bal­kon­kraft­werk in Ost­fries­land und dem nörd­li­chen Ems­land — inkl. Anlieferung

Das Rund-Um-Sorg­los-Paket für Bal­kon­kraft­wer­ke: Nach­hal­ti­ge Ener­gie aus Ostfriesland

Die Ost­frie­si­sche Regi­on erlebt einen bedeu­ten­den Schritt in Rich­tung nach­hal­ti­ge Ener­gie­ge­win­nung durch die ver­mehr­te Instal­la­ti­on von Bal­kon­kraft­wer­ken. Hier­bei nimmt der T.I Ser­vice Rund ums Haus, unter der Lei­tung von Ingo Ulsa­mer, eine ent­schei­den­de Rol­le ein. Als erfah­re­ner Dach­de­cker hat er bereits zahl­rei­che erfolg­rei­che Instal­la­tio­nen von Anla­gen in Ost­fries­land und im nörd­li­chen Ems­land durch­ge­führt. Doch was genau bie­tet die­ses Rund-Um-Sorglos-Paket?

Maß­ge­schnei­der­te Anpas­sun­gen für Dächer und spe­zi­el­le Hal­te­run­gen für Balkone

Eine ent­schei­den­de Vor­aus­set­zung für effek­ti­ve Bal­kon­kraft­wer­ke ist die prä­zi­se Anpas­sung an das jewei­li­ge Dach. Hier­bei wer­den indi­vi­du­ell ange­fer­tig­te Dach­ha­ken ver­wen­det, die auf die unter­schied­li­chen Dach­ty­pen exakt abge­stimmt sind. Aber nicht nur für Dächer erweist sich das Know-how von Ingo Ulsa­mer als wert­voll. Auch für Bal­ko­ne wer­den spe­zi­el­le Hal­te­run­gen ent­wi­ckelt, um eine siche­re und effi­zi­en­te Mon­ta­ge der Solar­an­la­gen zu gewährleisten.

Hoch­wer­ti­ge Bal­kon­kraft­wer­ke und zuver­läs­si­ge Komponenten

Ein zen­tra­ler Fokus des Rund-Um-Sorg­los-Pakets liegt auf den ver­wen­de­ten Kom­po­nen­ten. Ingo Ulsa­mer setzt hier­bei kon­se­quent auf höchs­te Qua­li­tät. Die Bal­kon­kraft­wer­ke wer­den mit hoch­wer­ti­gen Solar­mo­du­len aus­ge­stat­tet, die die stren­gen Zer­ti­fi­zie­rungs­an­for­de­run­gen des TÜV-Nord erfül­len und somit höchs­ten Qua­li­täts­stan­dards genü­gen. Die­se Solar­mo­du­le bie­ten nicht nur eine beein­dru­cken­de Leis­tung, son­dern auch eine bemer­kens­wer­te Garan­tie von 25 Jah­ren. Die ein­ge­setz­ten Wech­sel­rich­ter von APsys­tems ergän­zen die­se Qua­li­täts­ga­ran­tie durch eine zusätz­li­che Garan­tie von bis zu 20 Jahren.

Maß­ge­schnei­der­te Kabel und Ste­cker für opti­ma­le Elektrik

Eine rei­bungs­lo­se Instal­la­ti­on der Bal­kon­kraft­wer­ke erfor­dert eine per­fek­te Ver­ka­be­lung. Hier kommt Elek­tro­meis­ter Micha­el Ger­brand ins Spiel. Er fer­tigt maß­ge­schnei­der­te Kabel und Ste­cker an, die exakt den Anfor­de­run­gen der Solar­an­la­gen ent­spre­chen. Dies gewähr­leis­tet eine opti­ma­le Über­tra­gung von Strom und somit eine effi­zi­en­te Nut­zung der erzeug­ten Energie.

Infor­ma­ti­ons­mög­lich­kei­ten beim LeserECHO-Verlag

Inter­es­sier­te haben die Gele­gen­heit, sich vor­ab von der Leis­tungs­fä­hig­keit der Bal­kon­kraft­wer­ke zu über­zeu­gen. Eine Mus­ter­an­la­ge steht beim Lese­r­ECHO-Ver­lag zur Ansicht bereit. Hier kön­nen Inter­es­sier­te umfas­sen­de Infor­ma­tio­nen erhal­ten und Bera­tung ein­ho­len, bevor sie sich auf den Weg in die nach­hal­ti­ge Ener­gie­zu­kunft machen.

Beque­me Lie­fe­rung und loka­le Servicegarantie

Das Rund-Um-Sorg­los-Paket beinhal­tet nicht nur die hoch­wer­ti­ge Instal­la­ti­on der Bal­kon­kraft­wer­ke, son­dern auch einen umfas­sen­den Ser­vice vor Ort. Die Anla­gen wer­den bequem zum ver­ein­bar­ten Mon­ta­ge­ter­min ange­lie­fert und instal­liert. Damit kön­nen Kun­den in Ost­fries­land und dem nörd­li­chen Ems­land schon bald die Vor­zü­ge grü­ner Ener­gie nut­zen und einen wich­ti­gen Bei­trag zur nach­hal­ti­gen Zukunft leisten.

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