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Sperr­gut­ab­fuhr wird 2021 kostenpflichtig

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Archiv­fo­to: Die­ser Sperr­müll wur­de nicht mit­ge­nom­men und muss­te vom Eigen­tü­mer kos­ten­pflich­tig über einen Con­tai­ner­dienst ent­sorgt wer­den. Was Sie nicht mit zum Sperr­müll stel­len dür­fen, fin­den Sie unter die­sem Artikel.
 

Neue Ent­gel­te für Abfallentsorgung

Land­kreis Leer will Grund­ent­gelt sen­ken / Die Sperr­gut­ab­fuhr soll nicht län­ger kos­ten­los sein

 
Der Betriebs­aus­schuss für Abfall­wirt­schaft hat an die­sem Don­ners­tag dem Kreis­tag in öffent­li­cher Sit­zung emp­foh­len, das jähr­li­che Grund­ent­gelt für alle Haus­hal­te im Land­kreis Leer zu sen­ken. Wenn der Kreis­tag die­ser Beschluss­emp­feh­lung in sei­ner Sit­zung am 14. Dezem­ber folgt, beträgt das Grund­ent­gelt ab 1. Janu­ar 2021 dann 82,20 Euro; bis­her sind es 93,60 Euro. “Davon pro­fi­tie­ren vie­le Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner”, heißt es in einer Pressemitteilung.
 
Dafür wird im Gegen­zug der Preis für den grau­en Rest­müll­sack ange­ho­ben und ein Ent­gelt für das Ein­sam­meln von Sperr­gut ein­ge­führt. Dabei han­delt es sich um Kos­ten, auf die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger Ein­fluss neh­men kön­nen: Wer weni­ger Müll pro­du­ziert und Wert­stof­fe sor­tiert, kann Geld spa­ren. Mit der geplan­ten Neu­ord­nung der Ent­gel­te will der Abfall­wirt­schafts­be­trieb das Ver­ur­sa­cher­prin­zip stär­ker beto­nen und die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger moti­vie­ren, ihre Abfäl­le noch bes­ser zu trennen.
 
Wäh­rend das Grund­ent­gelt für die Müll­ab­fuhr sinkt, wer­den die Rest­müll­sä­cke teu­rer: Das Ent­gelt für einen 50-Liter-Sack steigt von 0,90 Euro auf 1,16 Euro, für einen 30-Liter-Sack von 0,54 Euro auf 0,70 Euro. Grün­ab­fall- und Papier­sä­cke wer­den dage­gen nicht teu­rer. Die gel­ben Säcke sind ohne­hin kostenlos.
 
Die Abho­lung von Sperr­müll ist im Land­kreis Leer bis­lang kos­ten­los. Pro Ein­woh­ner fal­len aller­dings auch rund 55 Kilo­gramm im Jahr an – und das ist im Ver­gleich mit ande­ren Land­krei­sen eine sehr hohe Men­ge. So wer­den zum Bei­spiel bei Haus­halts­auf­lö­sun­gen manch­mal gan­ze Fahr­zeug­la­dun­gen an Sperr­gut an die Stra­ße gestellt.
 
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Statt die Kos­ten dafür wei­ter­hin auf alle Haus­hal­te umzu­le­gen, sol­len die Ver­ur­sa­cher in Zukunft an den Ent­sor­gungs­kos­ten betei­ligt wer­den. Damit will der Abfall­wirt­schafts­be­trieb auch einen Anreiz schaf­fen, Abfall zu ver­mei­den, indem etwa noch gut erhal­te­ne Tei­le Sozia­len Kauf­häu­sern ange­bo­ten wer­den oder der Ver­schenk­bör­se des Land­krei­ses Leer. Des­halb wird ab 1. Janu­ar 2021 ein Sperr­gu­tent­gelt erho­ben: Es beträgt 35 Euro für eine nor­ma­le Abho­lung inner­halb von drei Wochen und 95 Euro inner­halb von fünf Werk­ta­gen. Um eine ver­läss­li­che Abfuhr zu gewähr­leis­ten, ist die Men­ge auf fünf Kubik­me­ter begrenzt.
 
Auch die Men­ge an Rest­ab­fall soll ver­min­dert wer­den. Des­halb wird das Ent­gelt für Pri­vat­an­lie­fe­run­gen auf dem Wert­stoff­hof in Brei­ner­moor  erhöht: von 20 auf 25 Euro je Kubik­me­ter. Für einen Kubik­me­ter Asbest steigt der Preis von 90 auf 105 Euro. Sin­ken wird dage­gen das Ent­gelt für ver­wert­ba­re Bau­stoff­ab­fäl­le bei allen Wert­stoff­hö­fen, und zwar von 29 auf 20 Euro je Kubik­me­ter. Die vor­ge­nann­ten Prei­se gel­ten auch für Anlie­fe­run­gen zur Abfall­um­schlag­an­la­ge Borkum.
 
Wei­ter­hin kos­ten­los blei­ben die Baum- und Strauch­schnitt­ab­fuhr, die zwei­mal im Jahr statt­fin­det, die Abho­lung aus­ge­dien­ter Weih­nachts­bäu­me sowie die Abga­be von Son­der­ab­fäl­len bei mobi­len Schadstoffsammlungen.
 
Für wei­te­re Fra­gen steht die Abfall­be­ra­tung tele­fo­nisch unter der kos­ten­lo­sen Ser­vice-Num­mer 0800–925 2423  ger­ne zur Verfügung.

 
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Die­ses und wei­te­re Gewinn­spiel sind bis zum 20.12.2020 auf unse­rer Face­book­sei­te ” Wir Leera­ner ” zu finden. 

 

 

…und das gehört nicht auf den Sperrmüll.

  • Abfäl­le in Säcken und Kar­tons (Klein­tei­le, z.B. Por­zel­lan, Glas, Hausmüll)
  • Abfäl­le aus Bau- und Umbau­ar­bei­ten, z.B. Türen, Fens­ter, Licht­plat­ten, Holz, Zie­gel, Sani­tär­ke­ra­mik, Spül­kas­ten, Dusch­ka­bi­nen, Heiz­kör­per, Decken — und Wand­pa­nee­le, Palet­ten, Isoliermaterial
  • Farb­do­sen, Farb­ei­mer, Lacke und Lösungsmittel
  • Alt­rei­fen, Kfz-Tei­le, Sit­ze, Dach­ge­päck­trä­ger, Auto­bat­te­rien, Benzin-Rasenmäher
  • Gar­ten­zäu­ne, Lamel­len, Maschen- und Sta­chel­draht, Beton­pflanz­kü­bel, Wäschepfähle
  • Haus­müll und Wert­stof­fe wie Groß­ver­pa­ckun­gen, Kartons
  •  Alt­glas, Alt­klei­der, Oberbetten
  • Klein­tier­stall oder Hun­de­hüt­te aus Holz oder Kunst­stoff für den Außen­be­reich, Schau­kel­ge­stell, Sand­kas­ten, Gar­ten­haus, Gewächs­haus, Vogel­vo­lie­re (Außen­be­reich)
  • Silo­fo­li­en, Baum oder Wurzelstubben
  • Abfäl­le aus Betrie­ben und Ein­rich­tun­gen, die über Müll­groß­be­häl­ter entsorgen

Nacht­spei­cher­öfen aus Pri­vat­haus­hal­ten kön­nen kos­ten­los im Ent­sor­gungs­zen­trum Brei­ner­moor in reiß­fes­ter Folie (mind. 0,4 mm dick) ver­packt ange­lie­fert werden.

Nicht recht­zei­tig zur Abho­lung bereit­ge­stell­tes Sperr­gut wird nach­träg­lich nicht mehr abge­fah­ren und ist umge­hend zu ent­fer­nen – eben­so lie­gen­ge­blie­be­ne, nicht zum Sperr­müll gehö­ren­de Abfäl­le sowie Verunreinigungen.


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