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Start­schuss für Nie­der­sach­sen­preis für Bür­ger­en­ga­ge­ment mit 44.000 Euro Preisgeld

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44.000 Euro für das Ehren­amt: Nie­der­sach­sen­preis „unbe­zahl­bar & frei­wil­lig“ startet

HANNOVER / REGION – Das Fun­da­ment unse­rer Gesell­schaft steht im Ram­pen­licht: Am heu­ti­gen Mitt­woch, den 18. März 2026, ist der Start­schuss für den 23. Wett­be­werb „unbe­zahl­bar & frei­wil­lig – Der Nie­der­sach­sen­preis für Bür­ger­en­ga­ge­ment“ gefal­len. Gesucht wer­den Pro­jek­te und Initia­ti­ven, die das Leben in Nie­der­sach­sen bereichern.

Wür­di­gung für drei Mil­lio­nen Engagierte

Rund drei Mil­lio­nen Men­schen set­zen sich in Nie­der­sach­sen aktiv für ihre Mit­men­schen und die Umwelt ein – ob im Sport­ver­ein, in Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen oder sozia­len Pro­jek­ten. Um die­sen uner­müd­li­chen Ein­satz zu wür­di­gen, loben die Nie­der­säch­si­sche Lan­des­re­gie­rung, die Spar­kas­sen in Nie­der­sach­sen und die VGH Ver­si­che­run­gen erneut attrak­ti­ve Prei­se aus.

Ins­ge­samt ver­gibt die Fach­ju­ry zehn Prei­se im Gesamt­wert von 40.000 Euro. Zusätz­lich wird in Koope­ra­ti­on mit dem NDR ein spe­zi­el­ler Ehren­amts­preis in Höhe von 4.000 Euro aus­ge­lobt. Die fünf Nomi­nier­ten für die­sen Publi­kums­preis wer­den sich Anfang Novem­ber im Pro­gramm des NDR vorstellen.

So funk­tio­niert die Bewerbung

Teil­nah­me­be­rech­tigt sind alle Ehren­amt­li­chen, Ver­ei­ne, kari­ta­ti­ven Insti­tu­tio­nen, Initia­ti­ven und Selbst­hil­fe­grup­pen aus ganz Nie­der­sach­sen. Die Bewer­bungs­frist endet am 15. Juli 2026.

Für eine aus­sa­ge­kräf­ti­ge Bewer­bung soll­ten fol­gen­de Details ent­hal­ten sein:

  • Eine nach­voll­zieh­ba­re Beschrei­bung des Engagements.

  • Dar­stel­lung der Zie­le und der Zielgruppe.

  • Zeit­punkt des Pro­jekt­starts sowie Anzahl der betei­lig­ten Personen.

  • Infor­ma­tio­nen zur Finan­zie­rung und even­tu­el­len Kooperationspartnern.

Ein­rei­chun­gen sind bevor­zugt online unter www.unbezahlbarundfreiwillig.de mög­lich. Alter­na­tiv kann die Bewer­bung schrift­lich an die Nie­der­säch­si­sche Staats­kanz­lei in Han­no­ver (Planck­stra­ße 2, 30169 Han­no­ver) gesen­det werden.

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