Blaulicht

Tag der ver­miss­ten Kin­der — Aktu­ell sucht die Poli­zei 182 Kin­der aus Niedersachsen

Veröffentlicht

am

Der Tag der ver­miss­ten Kin­der am 25.05. wur­de als Akti­ons- und Gedenk­tag ein­ge­führt. Anläss­lich die­ses jähr­li­chen Ereig­nis­ses infor­miert das LKA Nie­der­sach­sen über die Anzahl der ver­miss­ten Per­so­nen und gibt Ver­hal­tens­hin­wei­se für Betroffene.

Men­schen kön­nen aus den unter­schied­lichs­ten Grün­den ver­schwin­den. Die genau­en Motiv­la­gen wer­den aller­dings nicht erfasst. Als häu­fi­ge Ursa­chen wer­den aber Unglücks­fäl­le, Hilf­lo­sig­keit oder auch Sui­zid­ab­sich­ten ange­nom­men. In aktu­ell 69 aller Ver­miss­ten­fäl­le besteht der Ver­dacht, dass die ver­miss­te Per­son Opfer einer Straf­tat gewor­den sein könn­te. In der Grup­pe der ver­miss­ten Kin­der kön­nen, soweit bekannt, Ent­zie­hun­gen durch ein Eltern­teil sowie das Ent­wei­chen aus Hei­men als Grün­de genannt wer­den. Auch Unglücks­fäl­le spie­len hier eine Rol­le. Die aller­meis­ten Kin­der tau­chen aller­dings nach kur­zer Zeit wie­der auf.

Bei der Benen­nung der Ver­miss­ten­zah­len ist zu beach­ten, dass die vom LKA Nie­der­sach­sen geführ­te „Ver­miss­ten­da­tei“ dyna­misch ist und sich täg­lich mehr­fach ändert, da neue Ver­miss­ten­fäl­le hin­zu­kom­men und ande­re Fahn­dun­gen gelöscht wer­den kön­nen. Sie stellt folg­lich immer eine Moment­auf­nah­me dar. Die genann­ten Zah­len sind mit Stand vom 16.05.2022.

Wird ein Kind ver­misst, so ist schnel­les Han­deln uner­läss­lich. Anders als bei ver­schwun­de­nen Erwach­se­nen wird bei ver­miss­ten Kin­dern grund­sätz­lich von einer Gefahr aus­ge­gan­gen. Die Poli­zei nimmt unmit­tel­bar die Ermitt­lun­gen nach dem Auf­ent­halts­ort oder einer mög­li­chen Gefahr auf. Bestehen Anhalts­punk­te für das Vor­lie­gen einer Straf­tat, so wird ein ent­spre­chen­des Ermitt­lungs­ver­fah­ren eingeleitet.

Infor­mie­ren Sie Ihre ört­li­che Poli­zei bei Ver­miss­ten­fäl­len so früh wie mög­lich. Dadurch kön­nen die vor­han­de­nen Spu­ren best­mög­lich aus­ge­wer­tet und wei­te­re Hin­wei­se ermit­telt werden.

Was Sie tun kön­nen, wenn ihr Kind verschwindet:

Erstat­ten Sie unver­züg­lich eine Ver­miss­ten­an­zei­ge bei der Polizei

Rufen Sie die Freun­din­nen und Freun­de des Kin­des sowie ande­re Eltern an

Sor­gen Sie dafür, dass Sie für Rück­ru­fe erreich­bar sind bzw. jemand Zuhau­se ist, falls Ihr Kind zwi­schen­zeit­lich gefun­den wird oder Heim kommt

Suchen Sie an ver­trau­ten Orten und bespre­chen Sie dies ggf. mit der Polizei

Blei­ben Sie ruhig und konzentriert

Spre­chen Sie mit Ihrem Kind über mög­li­che Gefah­ren. All­ge­mei­ne Tipps und Ver­hal­tens­re­geln fin­den Sie hier:

https://www.lka.polizei-nds.de/praevention/aktuellewarnmeldungen/wenn-fremde-kinder-ansprechen-113252.html


Anzeige 

Anzeige 
Die mobile Version verlassen