Ulf Thiele sieht nach Ankündigung der Landesregierung keine Gründe mehr für Verbot der Traditionsfeuer. „Was nicht verboten ist, muss auch nicht erlaubt werden.“
Nach den aktuellen Beschlüssen der Ministerpräsidenten-Konferenz vom 16. Februar und der Erklärung der Landesregierung vom 17. Februar zu den bevorstehenden Lockerungen der Corona-Regeln, fordert der CDU-Landtags- und Kreistagsabgeordnete Ulf Thiele (Stallbrüggerfeld) die Kreisverwaltung in einem Schreiben an Landrat Groote auf, die Zurückhaltung der Behörde zur Veranstaltung von Osterfeuern aufzugeben. „Die Ministerpräsidenten-Konferenz und der Bundeskanzler haben vereinbart, dass die Länder ab dem 20. März nur noch die Möglichkeit haben werden, sogenannte Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens zu erlassen. Die Landesregierung erklärte daraufhin am 17. Februar, die Schutzmaßnahmen bis dahin entsprechend zu lockern. Damit ist klar, dass Veranstaltungen dieser Art auch mit Publikum wieder stattfinden können, und die Öffentlichkeit von Osterfeuern unstrittig gegeben ist“, so Ulf Thiele in einer Mitteilung an die Medien.
Den Osterfeuern stehe auch im Landkreis Leer nichts mehr entgegen. Eine Erlaubnis des Landes sei nicht erforderlich. Die Organisation, Vorbereitung und Anmeldung der Traditionsveranstaltung benötige ausreichend Vorlauf, weshalb die Veranstalter jetzt schnellstmöglich Klarheit benötigten, begründet Ulf Thiele seine Aufforderung an die Kreisverwaltung. „Zu Ostern gelten wieder die nach Paragraf 55 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes erlassenen kommunalen Verordnungen, die das Abbrennen von Traditionsfeuern regeln. Eine Corona-Verordnung des Landes, die zu Ostern keine Gültigkeit mehr haben kann, kann daher auch keine Begründung dafür sein, dass der Landkreis nicht ohne eine Aussage des Landes hierzu entscheiden will. Was nicht verboten ist, muss auch nicht durch das Land erlaubt werden“, so Ulf Thiele. Dies gelte ebenso für den Landkreis, der nach dem Hin und Her des vergangenen Jahres und nach den Aussagen der vergangenen Wochen jetzt jede Unklarheit beseitigen müsse.
Bald lodert und knistert es wieder überall im Land: vielerorts werden zu Ostern die beliebten Osterfeuer entzündet. Der NABU Niedersachsen mahnt, beim Abbrennen der Osterfeuer auf die Belange der Natur zu achten.
„Zahlreiche Tiere nutzen das vermeintlich sichere Holz- oder Reisigversteck als Zufluchtsort oder Nistmöglichkeit“, berichtet Matthias Freter vom NABU Niedersachsen. „Doch alljährlich werden die Osterfeuer zum Scheiterhaufen für Käfer und Wildbienen, Hasen und Kaninchen, Igel und Spitzmäuse sowie einige weitere Arten. Vor allem in diesem Jahr, wo Ostern in die späte Frühlingszeit fällt, sind diese Tiere bereits sehr aktiv.“
Vögel haben bereits mit Nestbau begonnen
Viele Vögel haben mit dem Nestbau begonnen oder haben sogar schon vollständige Gelege. Einige Vogelarten wie Zaunkönig, Rotkehlchen und Heckenbraunelle brüten sehr gerne in Holz- und Reisighaufen. Doch solche Haufen, die auf diese Weise von Tieren als Brut- und Wohnstätte angenommen worden sind, dürfen nicht mehr durch Abbrennen zerstört werden.
Um zu vermeiden, dass ein geplantes Osterfeuer aus diesem Grund gegebenenfalls ganz ausfallen muss, empfiehlt der NABU Niedersachsen, Holz- und Reisighaufen entweder sehr spät anzulegen oder anderweitig Vorsorge zu treffen, damit sich Tiere nicht schon vor dem Abbrennen darin niederlassen können.
Hilfreich sind dabei unter anderem engmaschige Zäune oder die richtige Lagerung des Brennmaterials: „Zusammengetragenes Holz und Reisig ist für Wildtiere als Versteck umso unattraktiver, je lockerer das Material die ersten 30 bis 50 Zentimeter aufgeschichtet ist“, sagt Matthias Freter. „Kann man durch die untersten 50 Zentimeter des Haufens hindurchschauen, sollte die Maßnahme bereits zum Schutz der Tiere beitragen.“ Am Tag vor dem Abbrennen müsse dennoch durch Umschichten des Brennmaterials sichergestellt werden, dass alle sich dort angesiedelten Tiere ausreichend Gelegenheit zur Flucht haben.
Der NABU Niedersachsen bittet außerdem darum, keine Abfälle, wie alte Schränke oder ausgediente Sessel, auf den Holz- und Reisighaufen zu entsorgen. Diese gehören in den Sperrmüll und haben im Osterfeuer nichts zu suchen. Verbrannt werden darf nur gut getrockneter Baum- und Strauchschnitt sowie Reisig. Beim kurzfristigen Aufschichten oder Umschichten des Holzes sollten ungeeignete Stoffe direkt aussortiert werden.
Keine privaten Osterfeuer durchführen
Grundsätzlich ist ein spontanes „privates Osterfeuer“, also das Verbrennen von Gartenabfällen ohne Anmeldung, in Niedersachsen seit 2015 verboten. Viele niedersächsische Landkreise und Gemeinden geben darüber hinaus Tipps und Hinweise zum örtlichen Umgang mit Osterfeuern. Aus unterschiedlichen Gründen, ob zur Schonung der Umwelt oder wegen der befürchteten illegalen Sperrmüllablagerungen, verzichtet die ein oder andere Gemeinde sogar auf das traditionelle Osterfeuer. Stattdessen werden meist alternative Veranstaltungen zu Ostern oder Anfang Mai angeboten.
„Eine Entwicklung, die zu begrüßen ist“, betont Matthias Freter, „denn eigentlich sind Buschwerk und Reisig viel zu schade, um verbrannt zu werden.“ Schnittholz und Gestrüpp lassen sich im Garten viel sinnvoller verwenden, um Lebensraum und Unterschlupf für Vögel und Kleintiere zu schaffen. Ein von Brombeeren oder Wildrosen überwucherter Reisighaufen, ein Holzstoß in einem dichten Gebüsch – mit geringem Aufwand, etwas Phantasie und gutem Willen lässt sich so ein Stück Natur zurück in den Garten holen.
NABU bietet Info-Material an
Weitere Informationen rund um das Thema naturnaher Garten und Totholzhaufen hält der NABU in seiner Broschüre ‚Gartenlust‘ bereit, die gegen vier Briefmarken zu 80 Cent beim NABU Niedersachsen, Stichwort ‚Gartenlust‘, Alleestr. 36, 30167 Hannover, erhältlich ist.