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Thie­le: „Oster­feu­ern steht nichts mehr entgegen.“

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Ulf Thie­le sieht nach Ankün­di­gung der Lan­des­re­gie­rung kei­ne Grün­de mehr für Ver­bot der Tra­di­ti­ons­feu­er. „Was nicht ver­bo­ten ist, muss auch nicht erlaubt werden.“

„Oster­feu­ern steht nichts mehr entgegen.“

Nach den aktu­el­len Beschlüs­sen der Minis­ter­prä­si­den­ten-Kon­fe­renz vom 16. Febru­ar und der Erklä­rung der Lan­des­re­gie­rung vom 17. Febru­ar zu den bevor­ste­hen­den Locke­run­gen der Coro­na-Regeln, for­dert der CDU-Land­tags- und Kreis­tags­ab­ge­ord­ne­te Ulf Thie­le (Stall­brüg­ger­feld) die Kreis­ver­wal­tung in einem Schrei­ben an Land­rat Groo­te auf, die Zurück­hal­tung der Behör­de zur Ver­an­stal­tung von Oster­feu­ern auf­zu­ge­ben. „Die Minis­ter­prä­si­den­ten-Kon­fe­renz und der Bun­des­kanz­ler haben ver­ein­bart, dass die Län­der ab dem 20. März nur noch die Mög­lich­keit haben wer­den, soge­nann­te Basis­schutz­maß­nah­men zur Ein­däm­mung des Infek­ti­ons­ge­sche­hens zu erlas­sen. Die Lan­des­re­gie­rung erklär­te dar­auf­hin am 17. Febru­ar, die Schutz­maß­nah­men bis dahin ent­spre­chend zu lockern. Damit ist klar, dass Ver­an­stal­tun­gen die­ser Art auch mit Publi­kum wie­der statt­fin­den kön­nen, und die Öffent­lich­keit von Oster­feu­ern unstrit­tig gege­ben ist“, so Ulf Thie­le in einer Mit­tei­lung an die Medien.

Den Oster­feu­ern ste­he auch im Land­kreis Leer nichts mehr ent­ge­gen. Eine Erlaub­nis des Lan­des sei nicht erfor­der­lich. Die Orga­ni­sa­ti­on, Vor­be­rei­tung und Anmel­dung der Tra­di­ti­ons­ver­an­stal­tung benö­ti­ge aus­rei­chend Vor­lauf, wes­halb die Ver­an­stal­ter jetzt schnellst­mög­lich Klar­heit benö­tig­ten, begrün­det Ulf Thie­le sei­ne Auf­for­de­rung an die Kreis­ver­wal­tung. „Zu Ostern gel­ten wie­der die nach Para­graf 55 des Nie­der­säch­si­schen Poli­zei- und Ord­nungs­be­hör­den­ge­set­zes erlas­se­nen kom­mu­na­len Ver­ord­nun­gen, die das Abbren­nen von Tra­di­ti­ons­feu­ern regeln. Eine Coro­na-Ver­ord­nung des Lan­des, die zu Ostern kei­ne Gül­tig­keit mehr haben kann, kann daher auch kei­ne Begrün­dung dafür sein, dass der Land­kreis nicht ohne eine Aus­sa­ge des Lan­des hier­zu ent­schei­den will. Was nicht ver­bo­ten ist, muss auch nicht durch das Land erlaubt wer­den“, so Ulf Thie­le. Dies gel­te eben­so für den Land­kreis, der nach dem Hin und Her des ver­gan­ge­nen Jah­res und nach den Aus­sa­gen der ver­gan­ge­nen Wochen jetzt jede Unklar­heit besei­ti­gen müsse.


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Oster­feu­er — Umschich­ten ist Pflicht

Todes­fal­le für Igel, Vögel und ande­re Tie­re vermeiden

Bald lodert und knis­tert es wie­der über­all im Land: vie­ler­orts wer­den zu Ostern die belieb­ten Oster­feu­er ent­zün­det. Der NABU Nie­der­sach­sen mahnt, beim Abbren­nen der Oster­feu­er auf die Belan­ge der Natur zu achten.

„Zahl­rei­che Tie­re nut­zen das ver­meint­lich siche­re Holz- oder Rei­sig­ver­steck als Zufluchts­ort oder Nist­mög­lich­keit“, berich­tet Mat­thi­as Fre­ter vom NABU Nie­der­sach­sen. „Doch all­jähr­lich wer­den die Oster­feu­er zum Schei­ter­hau­fen für Käfer und Wild­bie­nen, Hasen und Kanin­chen, Igel und Spitz­mäu­se sowie eini­ge wei­te­re Arten. Vor allem in die­sem Jahr, wo Ostern in die spä­te Früh­lings­zeit fällt, sind die­se Tie­re bereits sehr aktiv.“

Vögel haben bereits mit Nest­bau begonnen

Vie­le Vögel haben mit dem Nest­bau begon­nen oder haben sogar schon voll­stän­di­ge Gele­ge. Eini­ge Vogel­ar­ten wie Zaun­kö­nig, Rot­kehl­chen und Hecken­brau­nel­le brü­ten sehr ger­ne in Holz- und Rei­sig­hau­fen. Doch sol­che Hau­fen, die auf die­se Wei­se von Tie­ren als Brut- und Wohn­stät­te ange­nom­men wor­den sind, dür­fen nicht mehr durch Abbren­nen zer­stört werden.

Um zu ver­mei­den, dass ein geplan­tes Oster­feu­er aus die­sem Grund gege­be­nen­falls ganz aus­fal­len muss, emp­fiehlt der NABU Nie­der­sach­sen, Holz- und Rei­sig­hau­fen ent­we­der sehr spät anzu­le­gen oder ander­wei­tig Vor­sor­ge zu tref­fen, damit sich Tie­re nicht schon vor dem Abbren­nen dar­in nie­der­las­sen können.

Hilf­reich sind dabei unter ande­rem eng­ma­schi­ge Zäu­ne oder die rich­ti­ge Lage­rung des Brenn­ma­te­ri­als: „Zusam­men­ge­tra­ge­nes Holz und Rei­sig ist für Wild­tie­re als Ver­steck umso unat­trak­ti­ver, je locke­rer das Mate­ri­al die ers­ten 30 bis 50 Zen­ti­me­ter auf­ge­schich­tet ist“, sagt Mat­thi­as Fre­ter. „Kann man durch die unters­ten 50 Zen­ti­me­ter des Hau­fens hin­durch­schau­en, soll­te die Maß­nah­me bereits zum Schutz der Tie­re bei­tra­gen.“ Am Tag vor dem Abbren­nen müs­se den­noch durch Umschich­ten des Brenn­ma­te­ri­als sicher­ge­stellt wer­den, dass alle sich dort ange­sie­del­ten Tie­re aus­rei­chend Gele­gen­heit zur Flucht haben.

Der NABU Nie­der­sach­sen bit­tet außer­dem dar­um, kei­ne Abfäl­le, wie alte Schrän­ke oder aus­ge­dien­te Ses­sel, auf den Holz- und Rei­sig­hau­fen zu ent­sor­gen. Die­se gehö­ren in den Sperr­müll und haben im Oster­feu­er nichts zu suchen. Ver­brannt wer­den darf nur gut getrock­ne­ter Baum- und Strauch­schnitt sowie Rei­sig. Beim kurz­fris­ti­gen Auf­schich­ten oder Umschich­ten des Hol­zes soll­ten unge­eig­ne­te Stof­fe direkt aus­sor­tiert werden.

Kei­ne pri­va­ten Oster­feu­er durchführen

Grund­sätz­lich ist ein spon­ta­nes „pri­va­tes Oster­feu­er“, also das Ver­bren­nen von Gar­ten­ab­fäl­len ohne Anmel­dung, in Nie­der­sach­sen seit 2015 ver­bo­ten. Vie­le nie­der­säch­si­sche Land­krei­se und Gemein­den geben dar­über hin­aus Tipps und Hin­wei­se zum ört­li­chen Umgang mit Oster­feu­ern. Aus unter­schied­li­chen Grün­den, ob zur Scho­nung der Umwelt oder wegen der befürch­te­ten ille­ga­len Sperr­müll­ab­la­ge­run­gen, ver­zich­tet die ein oder ande­re Gemein­de sogar auf das tra­di­tio­nel­le Oster­feu­er. Statt­des­sen wer­den meist alter­na­ti­ve Ver­an­stal­tun­gen zu Ostern oder Anfang Mai angeboten.

„Eine Ent­wick­lung, die zu begrü­ßen ist“, betont Mat­thi­as Fre­ter, „denn eigent­lich sind Busch­werk und Rei­sig viel zu scha­de, um ver­brannt zu wer­den.“ Schnitt­holz und Gestrüpp las­sen sich im Gar­ten viel sinn­vol­ler ver­wen­den, um Lebens­raum und Unter­schlupf für Vögel und Klein­tie­re zu schaf­fen. Ein von Brom­bee­ren oder Wild­ro­sen über­wu­cher­ter Rei­sig­hau­fen, ein Holz­stoß in einem dich­ten Gebüsch – mit gerin­gem Auf­wand, etwas Phan­ta­sie und gutem Wil­len lässt sich so ein Stück Natur zurück in den Gar­ten holen.

NABU bie­tet Info-Mate­ri­al an

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen rund um das The­ma natur­na­her Gar­ten und Tot­holz­hau­fen hält der NABU in sei­ner Bro­schü­re ‚Gar­ten­lust‘ bereit, die gegen vier Brief­mar­ken zu 80 Cent beim NABU Nie­der­sach­sen, Stich­wort ‚Gar­ten­lust‘, Allee­str. 36, 30167 Han­no­ver, erhält­lich ist.

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