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Tötungs­de­likt in Leer — Ermitt­lun­gen abgeschlossen

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Tötungs­de­likt in Leer — Ermitt­lun­gen abgeschlossen

Pres­se­mit­tei­lung der Staats­an­walt­schaft Aurich vom 28.04.2021

Die Staats­an­walt­schaft Aurich hat die Ermitt­lun­gen wegen des Tötungs­de­likts in Leer vom 18.01.2021 abge­schlos­sen und gegen einen 37-jäh­ri­gen Mann wegen Tot­schlags Ankla­ge vor dem Land­ge­richt Aurich — Schwur­ge­richt — erhoben.

Dem Ange­schul­dig­ten wird zur Last gelegt, sei­nen Arbeits­kol­le­gen getö­tet zu haben. Nach dem Ergeb­nis der Ermitt­lun­gen soll es am Nach­mit­tag des 18.01.2021 zu einem Streit zwi­schen dem Ange­schul­dig­ten und dem Geschä­dig­ten gekom­men sein, in des­sen Ver­lauf der Ange­schul­dig­te mehr­fach mit einem Mes­ser auf den Ober­bauch, den Leis­ten­be­reich sowie dem Unter­schen­kel des Geschä­dig­ten ein­ge­sto­chen haben soll. Der Mann ver­starb an einem Ver­blu­tungs­schock infol­ge der tie­fen Stichverletzung.

Noch am Tat­tag konn­ten der Ange­schul­dig­te durch Beam­te der Poli­zei­in­spek­ti­on Leer/Emden vor­läu­fig fest­ge­nom­men wer­den. Gegen ihn wur­de auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Haft­be­fehl durch das Amts­ge­richt Leer erlas­sen. Der Ange­schul­dig­te befin­det sich seit­dem in Untersuchungshaft.

Das Land­ge­richt Aurich hat noch nicht über die Eröff­nung des Haupt­ver­fah­rens entschieden.


 

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