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Tonne: „Klare Leitplanken und Handlungsfreiheit für Schulleitungen”
Handlungsrahmen für die Schulorganisation unter Omikron
Mit einem „Handlungsrahmen für die Schulorganisation unter Omikron” gibt das Niedersächsische Kultusministerium den Schulleitungen im Lande einen schnellen Überblick, wie auf Personalengpässe durch Krankheitsfälle, Quarantäne oder Selbstisolation reagiert werden kann. Ziel ist, Handlungsoptionen aufzuzeigen, um auch bei angespannter Personallage so viel Präsenzunterricht („Szenario A”) wie möglich durchführen zu können. Die Handreichungen für allgemein bildende und berufsbildende Schulen sind heute an die rund 3.000 Schulen in Niedersachsen verschickt worden.
„Wir möchten so viel Klarheit und Handlungssicherheit wie möglich und so viel Beinfreiheit vor Ort wie nötig. Wir geben Leitplanken und Orientierung und respektieren zugleich die sehr unterschiedlichen Ausgangslagen der Schulen im Land. Daher beschränken wir uns auf das Aufzeigen eines Rahmens mit bekannten und bewährten Instrumenten und lassen Entscheidungsfreiheit. Die Frage, welche schulischen Angebote in welchem Umfang stattfinden können, hängt von den konkreten personellen Ressourcen der jeweiligen Schule ab, von ihrer Größe, Schüleranzahl und der Zusammensetzung des Kollegiums. Die Schulleitungen beherrschen ihr Handwerk und benötigen keine kleinteiligen neuen Vorschriften. Wir behalten uns vor, das Papier lagebedingt auch weiter nachzuschärfen und zu aktualisieren”, erläutert Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne den Ansatz des Handlungsrahmens, der in Abstimmung mit den Lehrerverbänden und Gewerkschaften auf den Weg gebracht wurde.
Bei dem „Handlungsrahmen” handelt es sich um einen weiteren Baustein aus dem Portfolio an Handreichungen und Leitfäden des Niedersächsischen Kultusministeriums im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. In diesem Fall sind als Überblickspapier zügige Handlungsoptionen für den Fall von Personalausfällen zusammengefasst, immer unter der Prämisse, die Durchführung von Präsenzunterricht sicherzustellen.
So wird in dem Dokument betont, dass es die umfangreichen Maßnahmen zum Infektionsschutz in den Schulen erlaubten, „auch in einer sich zuspitzenden Lage Präsenzunterricht im Szenario A anzubieten und damit Schule auch als sozialen Ort offen zu halten. Die Schulen in Niedersachsen sind damit geöffnet und es gilt, maximale Anstrengungen für so viel Präsenzunterricht und Normalität wie möglich vorzunehmen. Trotzdem kann es sein, dass es das Infektionsgeschehen an einzelnen Schulen oder in bestimmten Regionen erforderlich macht, weitergehende Infektionsschutzmaßnahmen zu verhängen. Dafür ist auch weiterhin ausschließlich das örtliche Gesundheitsamt zuständig, nicht die Schule selbst.”
Als Grundsatz gilt: Wechselunterricht („Szenario B”) ist aufgrund des hohen schulorganisatorischen und personellen Aufwandes keine Option bei kurzfristigen Ausfällen. Distanzunterricht („Szenario C”) ist auf das notwenige Maß zu begrenzen. An berufsbildenden Schulen können die ohnehin bereits bestehenden Distanzlernangebote stärker ausgeweitet werden.
Zuerst seien bei Omikron-bedingten Engpässen Umschichtungen vorzunehmen aus dem außerunterrichtlichen Bereich und den Arbeitsgemeinschaften hin zu (Vertretungs-)
Unterricht, wird in dem Leitfaden dargestellt. Als weitere Maßnahme sollten in der „Stufe 1″ Lehrkräftestunden aus den Ganztagsangeboten abgezogen und in den Kern- bzw. Vertretungsunterricht verlagert werden und stattdessen am Nachmittag Betreuungsangebote durch anderes Personal als Lehrkräfte — zum Beispiel durch externe Kooperationspartner — durchgeführt werden. Zudem könnten durch Schüler-Quarantäne verkleinerte Klassen und Lerngruppen vorübergehend zusammengelegt, Doppelbesetzungen „einfach gesteckt” oder Kurse aufgelöst werden.
In „Stufe 2″ — also bei nochmals verschärfter Personallage durch Omikron — kann zeitlich begrenzt Distanzunterricht für einzelne Fächer, Klassen oder Jahrgänge durchgeführt und der tägliche Präsenzunterricht für einzelne Klassen oder Jahrgänge gekürzt werden. In letzterem Fall ist für die Schuljahrgänge 1–6 in Hinblick auf die ausfallenden Unterrichtsstunden eine Notbetreuung einzurichten.
Die „Handlungsrahmen für die Schulorganisation unter Omikron” für die allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen finden Sie nebenstehend als Anlage.
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