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Ton­ne: „Kla­re Leit­plan­ken und Hand­lungs­frei­heit für Schulleitungen”

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Hand­lungs­rah­men für die Schul­or­ga­ni­sa­ti­on unter Omikron

Mit einem „Hand­lungs­rah­men für die Schul­or­ga­ni­sa­ti­on unter Omi­kron” gibt das Nie­der­säch­si­sche Kul­tus­mi­nis­te­ri­um den Schul­lei­tun­gen im Lan­de einen schnel­len Über­blick, wie auf Per­so­nal­eng­päs­se durch Krank­heits­fäl­le, Qua­ran­tä­ne oder Selbst­iso­la­ti­on reagiert wer­den kann. Ziel ist, Hand­lungs­op­tio­nen auf­zu­zei­gen, um auch bei ange­spann­ter Per­so­nal­la­ge so viel Prä­senz­un­ter­richt („Sze­na­rio A”) wie mög­lich durch­füh­ren zu kön­nen. Die Hand­rei­chun­gen für all­ge­mein bil­den­de und berufs­bil­den­de Schu­len sind heu­te an die rund 3.000 Schu­len in Nie­der­sach­sen ver­schickt worden.

„Wir möch­ten so viel Klar­heit und Hand­lungs­si­cher­heit wie mög­lich und so viel Bein­frei­heit vor Ort wie nötig. Wir geben Leit­plan­ken und Ori­en­tie­rung und respek­tie­ren zugleich die sehr unter­schied­li­chen Aus­gangs­la­gen der Schu­len im Land. Daher beschrän­ken wir uns auf das Auf­zei­gen eines Rah­mens mit bekann­ten und bewähr­ten Instru­men­ten und las­sen Ent­schei­dungs­frei­heit. Die Fra­ge, wel­che schu­li­schen Ange­bo­te in wel­chem Umfang statt­fin­den kön­nen, hängt von den kon­kre­ten per­so­nel­len Res­sour­cen der jewei­li­gen Schu­le ab, von ihrer Grö­ße, Schü­ler­an­zahl und der Zusam­men­set­zung des Kol­le­gi­ums. Die Schul­lei­tun­gen beherr­schen ihr Hand­werk und benö­ti­gen kei­ne klein­tei­li­gen neu­en Vor­schrif­ten. Wir behal­ten uns vor, das Papier lage­be­dingt auch wei­ter nach­zu­schär­fen und zu aktua­li­sie­ren”, erläu­tert Nie­der­sach­sens Kul­tus­mi­nis­ter Grant Hen­drik Ton­ne den Ansatz des Hand­lungs­rah­mens, der in Abstim­mung mit den Leh­rer­ver­bän­den und Gewerk­schaf­ten auf den Weg gebracht wurde.

Bei dem „Hand­lungs­rah­men” han­delt es sich um einen wei­te­ren Bau­stein aus dem Port­fo­lio an Hand­rei­chun­gen und Leit­fä­den des Nie­der­säch­si­schen Kul­tus­mi­nis­te­ri­ums im Zusam­men­hang mit der Coro­na-Pan­de­mie. In die­sem Fall sind als Über­blick­spa­pier zügi­ge Hand­lungs­op­tio­nen für den Fall von Per­so­nal­aus­fäl­len zusam­men­ge­fasst, immer unter der Prä­mis­se, die Durch­füh­rung von Prä­senz­un­ter­richt sicherzustellen.

So wird in dem Doku­ment betont, dass es die umfang­rei­chen Maß­nah­men zum Infek­ti­ons­schutz in den Schu­len erlaub­ten, „auch in einer sich zuspit­zen­den Lage Prä­senz­un­ter­richt im Sze­na­rio A anzu­bie­ten und damit Schu­le auch als sozia­len Ort offen zu hal­ten. Die Schu­len in Nie­der­sach­sen sind damit geöff­net und es gilt, maxi­ma­le Anstren­gun­gen für so viel Prä­senz­un­ter­richt und Nor­ma­li­tät wie mög­lich vor­zu­neh­men. Trotz­dem kann es sein, dass es das Infek­ti­ons­ge­sche­hen an ein­zel­nen Schu­len oder in bestimm­ten Regio­nen erfor­der­lich macht, wei­ter­ge­hen­de Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men zu ver­hän­gen. Dafür ist auch wei­ter­hin aus­schließ­lich das ört­li­che Gesund­heits­amt zustän­dig, nicht die Schu­le selbst.”

Als Grund­satz gilt: Wech­sel­un­ter­richt („Sze­na­rio B”) ist auf­grund des hohen schul­or­ga­ni­sa­to­ri­schen und per­so­nel­len Auf­wan­des kei­ne Opti­on bei kurz­fris­ti­gen Aus­fäl­len. Distanz­un­ter­richt („Sze­na­rio C”) ist auf das not­we­ni­ge Maß zu begren­zen. An berufs­bil­den­den Schu­len kön­nen die ohne­hin bereits bestehen­den Distanz­lern­an­ge­bo­te stär­ker aus­ge­wei­tet werden.

Zuerst sei­en bei Omi­kron-beding­ten Eng­päs­sen Umschich­tun­gen vor­zu­neh­men aus dem außer­un­ter­richt­li­chen Bereich und den Arbeits­ge­mein­schaf­ten hin zu (Ver­tre­tungs-)
Unter­richt, wird in dem Leit­fa­den dar­ge­stellt. Als wei­te­re Maß­nah­me soll­ten in der „Stu­fe 1″ Lehr­kräf­te­stun­den aus den Ganz­tags­an­ge­bo­ten abge­zo­gen und in den Kern- bzw. Ver­tre­tungs­un­ter­richt ver­la­gert wer­den und statt­des­sen am Nach­mit­tag Betreu­ungs­an­ge­bo­te durch ande­res Per­so­nal als Lehr­kräf­te — zum Bei­spiel durch exter­ne Koope­ra­ti­ons­part­ner — durch­ge­führt wer­den. Zudem könn­ten durch Schü­ler-Qua­ran­tä­ne ver­klei­ner­te Klas­sen und Lern­grup­pen vor­über­ge­hend zusam­men­ge­legt, Dop­pel­be­set­zun­gen „ein­fach gesteckt” oder Kur­se auf­ge­löst werden.

In „Stu­fe 2″ — also bei noch­mals ver­schärf­ter Per­so­nal­la­ge durch Omi­kron — kann zeit­lich begrenzt Distanz­un­ter­richt für ein­zel­ne Fächer, Klas­sen oder Jahr­gän­ge durch­ge­führt und der täg­li­che Prä­senz­un­ter­richt für ein­zel­ne Klas­sen oder Jahr­gän­ge gekürzt wer­den. In letz­te­rem Fall ist für die Schul­jahr­gän­ge 1–6 in Hin­blick auf die aus­fal­len­den Unter­richts­stun­den eine Not­be­treu­ung einzurichten.

Die „Hand­lungs­rah­men für die Schul­or­ga­ni­sa­ti­on unter Omi­kron” für die all­ge­mein bil­den­den und berufs­bil­den­den Schu­len fin­den Sie neben­ste­hend als Anlage.


 

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